Beschäftigte mit Implantat an Arbeitsplätzen mit elektromagnetischen Feldern
Aufgrund der fortschreitenden Technisierung und Automatisierung des Alltags und im beruflichen Umfeld sind mittlerweile ubiquitär verschiedenste elektrische oder elektronische Geräte und Anlagen in Betrieb, die elektromagnetische Felder emittieren. Hinzukommt, dass jedes Jahr in Deutschland durchschnittlich 110.000 Herzschrittmacher und 35.000 Defibrillatoren (ICD) neu implantiert werden [1]. Beispielhaft ist im Beitrag das Röntgenbild eines Implantatträgers gezeigt. Von den insgesamt ungefähr 1 Millionen Implantatträgern sind bei den Herzschrittmacherträgern rund 6 % und bei den Defibrillatorträgern rund 25 % unter 60 Jahren und damit noch in einem voll erwerbsfähigen Alter [2]. Daneben gibt es medizinische Neuentwicklungen in der Gerätetherapie wie z. B. elektrodenfreie Herzschrittmacher oder rein subkutan implantierbare Defibrillatoren. Bei diesen Implantaten, die lebenserhaltende oder lebensrettende Funktionen bereitstellen, stellt sich unmittelbar die Frage, ob es an Arbeitsplätzen zu gesundheitsgefährdenden elektromagnetischen Interferenzen kommen kann. Dieser Beitrag soll hierzu Informationen zum rechtlichen Rahmen und den physikalisch-technischen Zusammenhängen geben, sowie Möglichkeiten der Vorgehensweise im Betrieb zur Arbeitsplatzbewertung von Beschäftigten mit Implantat aufzeigen.