Mit Mikrowellen gegen aktinische Keratosen

2021 ◽  
Vol 37 (1) ◽  
pp. 24-24
Author(s):  
Miriam Sonnet
Keyword(s):  
Praxis ◽  
2019 ◽  
Vol 108 (6) ◽  
pp. 381-388
Author(s):  
Susanne Angehrn ◽  
Sebastian Tschernitz

Zusammenfassung. Aktinische Keratosen (AK) sind durch chronische UVB-Schädigung verursachte Hautveränderungen, die durch gesteigerte Verhornung und Dysplasie der Hautzellen gekennzeichnet sind. AK können in ein Plattenepithelkarzinom übergehen. Die Prävalenz dieser an Sonnenlicht-exponierten Hautstellen auftretenden Erkrankung steigt mit zunehmendem Alter. Die Diagnose ist häufig eine Blickdiagnose. In Rezidiv- oder Zweifelsfällen sollte eine histologische Sicherung erfolgen. Therapeutisch kommen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Anwendung, von ablativen bis topisch-medikamentösen Verfahren. Die Prävention hat einen hohen Stellenwert. Dieser Artikel will über das Krankheitsbild informieren, Hilfestellung bei der Erkennung bieten und therapeutische Möglichkeiten aufzeigen.


2021 ◽  
Vol 11 (03-04) ◽  
pp. 53-56
Author(s):  
Susanne Kemme
Keyword(s):  

Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, sind besonders gefährdet, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Bereits jetzt im Frühjahr nimmt die Intensität der UV-Strahlen stark zu – und mit ihr die Notwendigkeit, sich zu schützen. Seit 2015 können der weiße Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom) und seine Vorstufen (aktinische Keratosen) als Berufskrankheit anerkannt werden. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um seine Mitarbeiter zu schützen. Dazu zählt etwa die Bereitstellung von geeigneter Kleidung und von Hautschutzmitteln. Doch diese Maßnahmen allein reichen nicht aus, denn genauso wichtig ist die Aufklärung über die Gefahren der UV-Strahlung und über passende Schutzmöglichkeiten. Denn nur wer weiß, worauf er achten muss, kann sein Risiko erheblich senken.


2017 ◽  
Vol 43 (10) ◽  
pp. 412-417
Author(s):  
H. Kurzen

ZusammenfassungIn den letzten Jahren gewinnt die photodynamische Therapie (PDT) an Bedeutung in der Behandlung des chronischen Lichtschadens. Im Vordergrund steht die Behandlung der Feldkanzerisierung und damit von bösartigen, oberflächlichen epidermalen Karzinomen (aktinische Keratosen). Als Nebeneffekt wurde immer wieder ein positiver Effekt auf das Gesamterscheinungsbild und damit ein kosmetischer Effekt beschrieben. Untermauert wird dies durch Untersuchungen zur epidermalen Dicke und aktinischen Elastose nach PDT. In Kombination mit fraktionierten ablativen Lasern oder dem Mikroneedling kann eine synergistische Wirkungsverstärkung erzielt werden. Komplexe Behandlungsschemata, die PDT mit IPL, Farbstoff-Laser sowie Mikroneedling oder Mikrodermabrasion kombinieren, werden sowohl in der eigentlichen Verjüngungsbehandlung, jedoch auch zur Therapie der Akne oder auch infektiöser Hauterkrankungen eingesetzt. Die alleinige kosmetische Anwendung der PDT auf nicht sonnengeschädigter Haut steht auch aufgrund der hohen Kosten und besserer Konkurrenzmethoden nicht im Vordergrund.


2021 ◽  
Vol 47 (01/02) ◽  
pp. 20-26
Author(s):  
P. Elsner

ZusammenfassungZum 01. 01. 2021 tritt eine weitreichende Reform des Berufskrankheitenrechts in Kraft, wonach der sog. „Unterlassungszwang“ als Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit abgeschafft wird. Die Berufskrankheit (BK) Haut Nr. 5101 wird daher neu definiert als „schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“; ob die Hauterkrankung zur Unterlassung der hautgefährdenden Tätigkeit zwingt und diese unterlassen wurde oder ob Versicherte ihre Tätigkeit fortführen, ist für die Anerkennung einer BK 5101 nicht mehr von Belang. Sind die Voraussetzungen der Schwere und/oder der wiederholten Rückfälligkeit gegeben, ist eine BK-Anzeige zu erstellen und, nach geplanter Ergänzung des Vertrags Ärzte-Unfallversicherungsträger, gleichzeitig ein Hautarztbericht zu erstatten. Mit einer größeren Zahl anerkannter Fälle einer BK 5101 ist zu rechnen; für diese Versicherten besteht dann ein lebenslanges Anrecht auf die dermatologische Versorgung der BK-Folgen durch die Gesetzliche Unfallversicherung und ggf. auch auf eine Rentenzahlung. Zumindest für die Fälle von leichten beruflichen Hauterkrankungen behält das seit 1972 bewährte Hautarztverfahren weiterhin seine Bedeutung.Keine Änderungen ergeben sich 2021 für die Berufskrankheiten Nr. 5102 (Hautkrebs durch PAK) und 5103 (Plattenepithelkarzinome und multiple aktinische Keratosen durch solare UV-Strahlung). Neue Erkenntnisse ergaben sich jedoch für UV-bedingte Basalzellkarzinome (BZK). In einer jüngst publizierten großen multizentrischen Fall-Kontroll-Studie konnte gezeigt werden, dass bei Personen mit hoher beruflicher UV-Exposition ein mehr als 2-fach signifikant erhöhtes Risiko für BZK an beruflich UV-exponierten Körperlokalisationen besteht. Damit ist für diese Personengruppe das sog. „Verdoppelungsrisiko“ nachgewiesen, und auf der Basis dieser neuen Erkenntnisse ist die Meldung entsprechender Fälle mit einer BK-Anzeige nach § 9 Abs. 2 SGB VII möglich.


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