Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, sind besonders gefährdet, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Bereits jetzt im Frühjahr nimmt die Intensität der UV-Strahlen stark zu – und mit ihr die Notwendigkeit, sich zu schützen. Seit 2015 können der weiße Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom) und seine Vorstufen (aktinische Keratosen) als Berufskrankheit anerkannt werden. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um seine Mitarbeiter zu schützen. Dazu zählt etwa die Bereitstellung von geeigneter Kleidung und von Hautschutzmitteln. Doch diese Maßnahmen allein reichen nicht aus, denn genauso wichtig ist die Aufklärung über die Gefahren der UV-Strahlung und über passende Schutzmöglichkeiten. Denn nur wer weiß, worauf er achten muss, kann sein Risiko erheblich senken.