Zeitschrift für europarechtliche Studien
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Published By Nomos Verlag

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2021 ◽  
Vol 24 (3 Vorabdruck) ◽  
pp. 389-436
Author(s):  
Frank Hoffmeister

Mit dem Vertrag von Lissabon fügten die Mitgliedstaaten zahlreiche „Brückenklauseln“ in das Primärrecht ein, die es dem Europäischen Rat ermöglichen, durch einen einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung im Rat von der Einstimmigkeit in die qualifizierte Mehrheit zu überführen. Zwischen September 2018 und April 2019 legte die Europäische Kommission vier Mitteilungen vor, in denen sie anregte, diese Brückenklauseln in den Bereichen Außen-, Sozial-, Steuer- sowie Klima- und Energiepolitik zu nutzen. Der hiesige Beitrag fasst die Überlegungen des Verfassers zusammen, die er dem Europa-Ausschuss des Bundestags als einer von mehreren Sachverständigen vorgetragen hat. Dabei wird jeweils zunächst die Rechtslage skizziert, sodann die Überlegungen der Kommission zusammengefasst und bewertet, um schließlich das Verfahren zu beleuchten und die Bedeutung für die Integrationsverantwortung des Bundestags zu würdigen. Hoffmeister schlägt vor, die qualifizierte Mehrheit im Rat für außenpolitische Rechtsakte im Bereich Menschenrechte und für Sanktionsbeschlüsse nicht jedoch für EU-Zivilmissionen einzuführen. In der Sozialpolitik befürwortet er den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen beim Kündigungsschutzrecht und den Beschäftigungsbedingungen für sich legal in der Union aufhaltenden Drittstaatsangehörige. In der Steuerpolitik hält er den Übergang ins ordentliche Gesetzgebungsverfahren für Vorschriften überwiegend steuerlicher Art zum Umwelt- und Klimaschutz für geboten, nicht aber generell für alle indirekten und direkten Steuern.


2021 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 125-144
Author(s):  
Christian Calliess
Keyword(s):  

Gerade die enormen Herausforderungen der Gegenwart - Digitalisierung und Dekarbonisierung - verlangen nach mitunter tiefgreifenden Innovationen. In rechtlicher Perspektive ist in den europäischen Grundrechten der Forschungs- und Wirtschaftsfreiheit ein Innovationsprinzip enthalten, das freilich nicht als Gegenprinzip zum Vorsorgeprinzip verstanden werden kann, sondern vielmehr mit diesem im Rahmen der Verhältnismäßigkeit in Ausgleich gebracht werden muss. Auf dieser Basis ist es Aufgabe des EU-Gesetzgebers, seine Regulierung im Rahmen der europäischen Better-Regulation-Agenda innovationsoffen auszugestalten. Er hat im Lichte des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu prüfen, welche Form der Regulierung eine innovationsoffene, aber zugleich vorsorgeorientierte Politik angemessenen verwirklicht. Durch Alternativenprüfungen und Mechanismen experimenteller Gesetzgebung können erwünschte Innovationen angereizt und gelenkt werden.


2021 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 183-206
Author(s):  
Ursula Fasselt

Die Istanbul Konvention zielt auf die Verwirklichung einer umfassenden Strategie für den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie wird als ein Meilenstein bei der Bekämpfung dieser universellen Menschenrechtsverletzung bezeichnet. Die Konvention enthält verbindliche Standards für die Prävention, den Schutz vor und die Verfolgung von genderbezogener Gewalt. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, diese Standards gegenüber allen Personen, die sich in ihrer Hoheitsgewalt befinden, ohne Diskriminierung einzuhalten. Der Artikel vertieft die Frage, ob das deutsche Ausländer- und Flüchtlingsrecht zu Schutzlücken für von genderbezogener oder häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen und Flüchtlinge führt.


2021 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 11-32
Author(s):  
Stefan Weber

Die Studie untersucht aus Sicht der allgemeinen Staatslehre die Kontrollfunktion jeweils der Gerichtsbarkeit und der Massenmedien. Die Kontrolle durch Massenmedien und die Kontrolle durch Gerichte unterscheiden sich fundamental. Massenmedien sind Kommunikationsmittler, wirtschaftlich verankert und durch Vielfalt geprägt. Gerichte sind Streitentscheider, verfassungsrechtlich verankert und durch Einzelzuständigkeit geprägt. Beide Institutionen sind auf ihre eigene Art unabhängig. Diese strukturellen Unterschiede der Kontrollfunktionen führen zu grundlegend unterschiedlichen Merkmalen der Kontrolle der beiden „Gewalten“. Die herausgearbeiteten strukturellen Grundlagen und Kernmerkmale der beiden Kontrollen sind Annäherungen zum Thema, jedoch keine abschließende systematische Darstellung.


2021 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 169-182
Author(s):  
Joachim Wolf

Das KrWG ist ein hybrides Gesetz. Sein Konzept beruht darauf, aus ökonomischer Sicht unvereinbare Systeme der freien Marktwirtschaft und der staatlich regulierten Planwirtschaft unter dem übergreifenden Ziel einer Bewältigung wachsender Abfallströme zusammenzuführen. Der hybride Gesetzescharakter folgt unmittelbar aus dem Gesetzesziel, weil abgesehen von nachgefragten Abfallstoffen wie Holz, Glas, Papier und Metall Abfallstoffe keine Wirtschaftsgüter sind. Ihre umfassende Einbeziehung in ein vom Gesetzgeber konzipiertes Kreislaufwirtschaftssystem erfordert umfangreiche planerische Interventionen und Vorkehrungen, die nur vom Gesetzgeber, nicht vom Markt gewährleistet werden können. Jede Kritik am Planungscharakter des KrWG ist vom Ansatz her verfehlt. Die wesentlichen Ziele des KrWG der Abfallvermeidung und der Abfallverwertung sind richtig. In drei Punkten ist der Gesetzgeber mit dem KrWG 2012 Illusionen erlegen, die nicht realisierbar sind. (1) Der Illusion einer unbegrenzten stofflichen Rückführbarkeit von Abfällen in den allgemeinen Wirtschaftskreislauf durch Recycling. Das kann aus physikalischen Gründen nicht gelingen. (2) Der Illusion einer Erreichbarkeit der Ziele des KrWG durch Privatisierung der kommunalen Abfallbeseitigungshoheit, sowie der Illusion (3) das gesetzlich im KrWG vorgegebene Ziel einer Vermeidung von Abfällen könne im Rahmen und mit den Instrumenten des KrWG erreicht werden.


2021 ◽  
Vol 24 (3) ◽  
pp. 485-511
Author(s):  
Valentine Lemonnier

Before the Covid-19 pandemic hit, the scheduled passenger air transport sector was already subject to several horizontal concentrations. The mix of free competition and strict regularization in the air transport sector in the EU raises the question whether the current framework will still be able to provide a level playing field to the market participants, notably airlines and airports. The study focusses on how EU competition law has influenced horizontal concentrations (i.e. mergers and horizontal co-operations) in the scheduled passenger air transport sector. The results of the discussion are the basis for a reflection of the effects of different types of horizontal concentrations on the negotiation power of airlines vis-à-vis airports. A third focus of the study is the identification of regulatory weaknesses with regard to airport financing under the Airport Charges Directive (Directive 2009/12/EC), how those weaknesses benefit airlines and how they might interfere with efforts made under the application of competition law.


2021 ◽  
Vol 24 (4) ◽  
pp. 515-560
Author(s):  
Martin Senftl

This paper takes the entry into force of the Singapore Convention on Mediation on 12 September 2020 as an opportunity to reconsider whether the European Union has reached its once ambitious goal to create a balanced relationship between mediation and litigation in cross-border disputes. After a brief overview of the current legal framework for cross-border mediation in the EU in the first section, the meaning of the concept of a balanced relationship and its implications for the regulation of mediation in cross-border disputes are analysed. Starting with the observation that the use of cross-border mediation is still very limited, this second section argues that attempts to establish a balanced relationship in quantitative terms are misguided. Instead of attempting to correct alleged decision deficits by the parties to a dispute, the paper emphasises the regulatory responsibility of European legislators to create a level playing field for different cross-border dispute resolution mechanisms. In this respect, the third section identifies the surprising absence of private international law rules in the EU’s mediation framework as a structural disadvantage of mediation, as compared to litigation and arbitration. The last part of the paper examines in detail the interaction between mediation and the Brussels Ia Regulation to provide specific examples of legal obstacles to cross-border mediation and potential ways to overcome them.


2021 ◽  
Vol 24 (2) ◽  
pp. 277-304
Author(s):  
Frederike Hirt

Der Beitrag beleuchtet die Bedeutung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union während und nach der Übergangsphase. Die Stellung des Gerichtshofs der Europäischen Union war während der Aushandlung des Abkommens noch hoch umstritten; nun ist es still geworden. Angesichts der weitreichenden Befugnisse mag das überraschen. Das Austrittsabkommen entscheidet sich für ein abgestuftes System an auslaufenden Zuständigkeiten, die je nach Bezugspunkt unterschiedlich intensiv ausgestaltet sind. Häufig wird auf die Befugnisse aus dem AEUV zurückgegriffen, sodass die Stellung des Gerichtshofs der aus den Verträgen sehr ähnelt. Letztendlich wird auch betrachtet, welche Rolle der Gerichtshof der Europäischen Union bei der Einleitung einer möglichst engen Partnerschaft zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union spielen kann.


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