europäische kommission
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148
(FIVE YEARS 41)

H-INDEX

4
(FIVE YEARS 1)

2021 ◽  
pp. 1-2
Author(s):  
Michael Konrad Stahl

CheckMate 577 ist eine globale, randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Phase-III-Studie. Erwachsene mit reseziertem (R0) Speiseröhren- oder Magen-Darm-Krebs im Stadium II oder III, die eine neoadjuvante Chemoradiotherapie erhalten hatten und bei denen eine pathologische Resterkrankung vorlag, wurden im Verhältnis 2:1 in zwei Behandlungsarme randomisiert. Der primäre Endpunkt war das krankheitsfreie Überleben. Die Patientengruppen erhielten entweder Nivolumab in einer Dosis von 240 mg alle 2 Wochen über 16 Wochen, gefolgt von Nivolumab in einer Dosis von 480 mg alle 4 Wochen oder ein entsprechendes Placebo. Die mediane Nachbeobachtungszeit betrug 24,4 Monate. Die Studienautoren schlussfolgern, dass bei Patienten mit reseziertem Speiseröhrenkrebs oder Krebs des gastroösophagealen Übergangs, die eine neoadjuvante Chemoradiotherapie erhalten hatten, das krankheitsfreie Überleben unter der adjuvanten Therapie mit Nivolumab signifikant länger ist als unter Placebo. Basierend auf den Ergebnissen der CheckMate 577 Studie erteilte Mitte 2021 die Europäische Kommission die Zulassung für Nivolumab zur adjuvanten Behandlung erwachsener Patienten mit Karzinomen der Speiseröhre oder des gastroösophagealen Übergangs, bei denen nach einer neoadjuvanten Chemoradiotherapie noch eine pathologische Resterkrankung vorliegt.


2021 ◽  
Vol 2021 (6) ◽  
pp. 20-22
Author(s):  
David Bendig ◽  
◽  
Kevin Lau ◽  
Julian Schulte ◽  
Stefan Endriß ◽  
...  

Obgleich die Umsetzungsgeschwindigkeit und das Wissen zu Industrie 4.0 in den vergangenen Jahren merklich zugenommen haben, stehen viele Entscheidungsträger weiterhin vor wesentlichen Herausforderungen bei der Implementierung von Industrie 4.0-Technologien. Hohe Investitionen stehen unklaren Performance-Steigerungen gegenüber, es gibt noch immer kein allgemeingültiges Verständnis des Begriffs Industrie 4.0 und in vielen Fällen ist die Umsetzung nicht über ein initiales „Industrie 4.0-Leuchtturmprojekt“ in dem jeweiligen Unternehmen hinausgegangen [1]. Inmitten dieser Transformation veröffentlichte die Europäische Kommission im Januar 2021 ein Whitepaper mit dem Titel „Industry 5.0 - Towards a sustainable, human-centric and resilient European industry” [2]. Kündigt sich hier somit bereits die nächste industrielle Revolution an? Dieser Beitrag erläutert den Begriff „Industrie 5.0“ in Bezug auf den Beitrag der Europäischen Kommission, die Verbindung mit aktuellen Industrie 4.0-Initiativen und zeigt dadurch Optionen für die Zukunft der industriellen Produktion auf.


2021 ◽  
Vol 0 (0) ◽  
Author(s):  
Justus Haucap ◽  
Heike Schweitzer

Zusammenfassung In diesem Beitrag beschreiben Justus Haucap und Heike Schweitzer die wesentlichen Änderungen im deutschen Kartellrecht, die in Bezug auf die Begrenzung der Marktmacht digitaler Plattformen mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Januar 2021 verabschiedet wurden. Diese Änderungen vergleichen sie mit den Vorschlägen für einen Digital Markets Act (DMA), welche die Europäische Kommission im Dezember 2020 vorgelegt hat. Zudem erörtern sie das Problem der sogenannten Killerakquisitionen, auf das weder die GWB-Novelle noch der Vorschlag für einen DMA eingeht.


2021 ◽  
Vol 50 (2) ◽  
pp. 96-113
Author(s):  
Daniel Drewski

Zusammenfassung Im Zuge des europäischen Integrationsprozesses sind zahlreiche europäische soziale Felder und Organisationen entstanden, in denen Akteur*innen aus den unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten regelmäßig miteinander interagieren und kooperieren. Aktuelle Debatten werfen jedoch erneut die im Kontext der EU-Osterweiterung diskutierte Frage auf, ob diese zu einer Erschwerung der Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Institutionen sowie zu einer Abnahme der Kohäsion der EU geführt hat. Dieser Beitrag widmet sich den Folgen der Osterweiterung für die Europäische Kommission und untersucht die Aushandlung symbolischer Grenzziehungen zwischen Beamt*innen aus den „alten/westlichen“ und „neuen/östlichen“ EU-Mitgliedstaaten. Auf der Grundlage von Leitfadeninterviews wird gezeigt, dass die regionale Herkunft kein explizites Grenzziehungskriterium darstellt. Dennoch werden wahrgenommene Unterschiede in Bezug auf Karrierechancen, Organisationskulturen, sprachliche Präferenzen und Berufsethiken durch Rückgriff auf die regionale Herkunft interpretiert.


2021 ◽  
Vol 24 (3 Vorabdruck) ◽  
pp. 389-436
Author(s):  
Frank Hoffmeister

Mit dem Vertrag von Lissabon fügten die Mitgliedstaaten zahlreiche „Brückenklauseln“ in das Primärrecht ein, die es dem Europäischen Rat ermöglichen, durch einen einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung im Rat von der Einstimmigkeit in die qualifizierte Mehrheit zu überführen. Zwischen September 2018 und April 2019 legte die Europäische Kommission vier Mitteilungen vor, in denen sie anregte, diese Brückenklauseln in den Bereichen Außen-, Sozial-, Steuer- sowie Klima- und Energiepolitik zu nutzen. Der hiesige Beitrag fasst die Überlegungen des Verfassers zusammen, die er dem Europa-Ausschuss des Bundestags als einer von mehreren Sachverständigen vorgetragen hat. Dabei wird jeweils zunächst die Rechtslage skizziert, sodann die Überlegungen der Kommission zusammengefasst und bewertet, um schließlich das Verfahren zu beleuchten und die Bedeutung für die Integrationsverantwortung des Bundestags zu würdigen. Hoffmeister schlägt vor, die qualifizierte Mehrheit im Rat für außenpolitische Rechtsakte im Bereich Menschenrechte und für Sanktionsbeschlüsse nicht jedoch für EU-Zivilmissionen einzuführen. In der Sozialpolitik befürwortet er den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen beim Kündigungsschutzrecht und den Beschäftigungsbedingungen für sich legal in der Union aufhaltenden Drittstaatsangehörige. In der Steuerpolitik hält er den Übergang ins ordentliche Gesetzgebungsverfahren für Vorschriften überwiegend steuerlicher Art zum Umwelt- und Klimaschutz für geboten, nicht aber generell für alle indirekten und direkten Steuern.


2021 ◽  
Vol 74 (2) ◽  
pp. 127-139
Author(s):  
Malte Lübker ◽  
Thorsten Schulten

Ende 2020 hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne vorgelegt. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass die Mindestlöhne in fast allen Mitgliedsstaaten unter der international üblichen Schwelle von 60 % des Medianlohns bzw. 50 % des Durchschnittslohns liegen und damit für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreichen. Der diesjährige WSI-Mindestlohnbericht dokumentiert, dass zum Erreichen dieser Richtwerte in den meisten Ländern deutliche Anhebungen der Mindestlöhne notwendig sind. Auch wenn das Wachstum der Mindestlöhne in der EU in diesem Jahr – bedingt durch die Corona-Pandemie – mit nur 3,1 % (nominal) bzw. 1,6 % (real) deutlich geringer ausfällt als in den Vorjahren, so zeigen internationale Erfahrungswerte, dass Mindestlohnsteigerungen in der erforderlichen Größenordnung mittelfristig ein realistisches Ziel sind. Von einer entsprechenden Anhebung der Mindestlöhne würden in der EU 25,3 Mio. Beschäftigten profitieren, davon 6,8 Mio. in Deutschland. Die Initiative der Europäischen Kommission verdeutlicht damit auch den politischen Handlungsbedarf in Deutschland, wo 60 % des Medianlohns einem Mindestlohn von ca. 12 € entsprechen.


2021 ◽  
Vol 24 (4) ◽  
pp. 561-616
Author(s):  
Uta Stäsche

In Polen und Ungarn wird seit Jahren das EU-Rechtsstaatsprinzip anhaltend und erheblich verletzt. Betroffen sind das Justizsystem, Korruption, Medienpluralismus sowie Grund- und Menschenrechte für Nichtregierungsorganisationen und Minderheiten. Der folgende Beitrag betrachtet die Gründe, warum die Lage der Rechtsstaatlichkeit in beiden Ländern prekär bleibt. Dafür werden die Defizite der vorhandenen EU-Instrumente, insbesondere des Vertragsverletzungsverfahrens und des Art. 7-EUV-Verfahrens, analysiert. Davon ausgehend wird der eine Konditionalisierung von EU-Transferleistungen und EU-Grundwerten vornehmende Rechtsstaatmechanismus vorgestellt und sein konkreter europäischer Mehrwert herausgearbeitet, um Mitgliedstaaten effizient zur Einstellung von Verstößen gegen europäische Grundwerte zu bewegen. Der Beitrag beleuchtet zudem eingehend die unter mehreren Aspekten europarechtswidrige Anweisung des Europäischen Rates an die Europäische Kommission von Dezember 2020, den durch EU-Verordnung 2020/2092 am 1.1.2021 in Kraft getretenen Rechtsstaatsmechanismus bis zur Fertigung ihrer Anwendungsleitlinien unter Abwarten des antizipierten EuGH-Urteils nicht anzuwenden. Indem die Kommission dieser Anweisung Folge leistete, verhielt sie sich ihrerseits vertragswidrig. Ihre Aufgabe als „Hüterin der Verträge“ dürfte insoweit auf das Parlament übergegangen sein, das im Oktober 2021 Untätigkeitsklage gegen die Kommission wegen fortgesetzter Rechtsstaatlichkeitsverletzungen in Polen und Ungarn erhoben hat.


2021 ◽  
pp. 99-106
Author(s):  
Andreas Hofmann

2021 ◽  
Vol 73 (5) ◽  
pp. 12-12
Author(s):  
Hendrik Varnholt

Brüssel. Die Europäische Kommission verdächtigt Mondelēz, den Handel mit Milka-Schokolade und weiteren Produkten innerhalb der EU behindert zu haben. Entsprechende Ermittlungen hat die Kommission nun zu einem förmlichen Kartellverfahren ausgeweitet. Recherchen der LZ zeigen das Ausmaß der Untersuchungen.


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