Freiheitseinschränkung aus Sicht der Interessenvertretungen von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern − eine qualitative Studie
Zusammenfassung. Hintergrund: Freiheitseinschränkende Maßnahmen werden trotz fehlenden Belegs zum Nutzen und bekannter negativer Konsequenzen regelmäßig in Pflegeheimen eingesetzt. Neben Pflegenden können Angehörige, Betreuer / -innen, Vorsorgebevollmächtigte und Heimbeiräte als Interessenvertretungen der Bewohner / -innen den Einsatz der Maßnahmen beeinflussen. Ziel: Beschreibung der Sichtweise von Interessenvertretungen der Heimbewohner / -innen zur Anwendung und Reduktion von freiheitseinschränkenden Maßnahmen. Methodik: Für die Prozessevaluation einer pragmatischen cluster-randomisierten Studie wurden teilstrukturierte Einzel- (n = 4) und Fokusgruppeninterviews (n = 4) mit 22 Personen (vier Angehörige in der Rolle als Betreuer / -innen oder Vorsorgebevollmächtigte, eine Berufsbetreuerin, 16 Heimbeiräte) geführt und mittels qualitativer Inhaltsanalyse analysiert. Ergebnisse: Fünf Kategorien in Bezug auf freiheitseinschränkende Maßnahmen wurden gebildet: 1. Umgang im Setting Pflegeheim; 2. Bewertung der Anwendung bzw. Reduktion; 3. Information zur Anwendung bzw. Reduktion; 4. Entscheidungen zur Anwendung bzw. Reduktion; 5. Auswirkungen der Anwendung bzw. Reduktion. Interessenvertretungen sehen den Einsatz der Maßnahmen zur Sturzprophylaxe und Kontrolle von herausforderndem Verhalten als notwendig an und haben kaum Wissen zu Alternativen. Schlussfolgerungen: Angehörige, Berufsbetreuer / -innen und Heimbeiräte zeigen eher unkritische Haltungen und haben Informationsdefizite zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen. Bei Interventionen zur Reduktion der Maßnahmen in Pflegeheimen könnte die Aufklärung dieser Gruppen unterstützend wirken.