gesetzliche bestimmungen
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2022 ◽  
Author(s):  
Hong Qin ◽  
Diana Bonderman ◽  
Silvia Brunner ◽  
Tamara Großbichler ◽  
Roza Badr Eslam ◽  
...  

Zusammenfassung Hintergrund Menschen nach akutem Koronarsyndrom weisen weiterhin ein hohes kardiovaskuläres Risiko auf. Eine pflegerische Intervention zur Verbesserung der Adhärenz von Betroffenen hinsichtlich der empfohlenen Präventionsmaßnahmen ist erforderlich. In deren Entwicklung sollen alle an der Versorgung beteiligten Personengruppen miteinbezogen werden, u. a. Gesundheitsexpertinnen und -experten. Ziel Ziel war es, die Ausrichtung eines dem österreichischen Kontext angepassten pflegegeleiteten Sekundärpräventionsprogramms für Menschen nach akutem Koronarsyndrom aus Sicht von Gesundheitsexpertinnen und -experten zu generieren. Methodik Die Entwicklung dieses Programms stützt sich methodisch auf das „intervention mapping“. Um die Inhalte der ersten 3 Schritte des Intervention mapping zu erarbeiten, wurden 2 Fokusgruppeninterviews und 13 Einzelinterviews mit 27 Gesundheitsexpertinnen und -experten durchgeführt. Die Datenanalyse erfolgte anhand der thematischen Analyse nach Braun und Clarke. Ergebnisse Die Ausrichtung des Programms bezieht sich auf die Bereiche „personenzentrierter Ansatz“, „Akutkrankenhaus als Initialpunkt“ und „persönliches Gespräch als zentrale Vermittlungsform“. Die erforderlichen strukturellen und personellen Rahmenbedingungen umfassen „Prioritätensetzung für die Patientenedukation im Akutkrankenhaus“, „Einrichtung einer Anlaufstelle“, „interdisziplinäre Zusammenarbeit“ und „gesetzliche Bestimmungen für die Patienteninformation“ sowie die Schaffung der Position einer „cardiac rehabilitation nurse“, welche speziell ausgebildetes Pflegepersonal übernehmen könnte. Ein vertieftes Krankheitsverständnis und ein reduzierter Angstzustand sollen die angestrebten Ergebnisse des Programms sein. Schlussfolgerung Das zu entwickelnde Programm kann dazu dienen, die nichtmedikamentöse Sekundärprävention bei den Betroffenen im Akutkrankenhaus zu initiieren und nach der Entlassung fortzuführen. Als Rahmenbedingungen müssen eine Anlaufstelle und die Funktion einer Cardiac rehabilitation nurse geschaffen werden. Somit kann diese spezialisierte Pflegeperson die Betroffenen in der Übergangsphase begleiten, während sie die Patientenedukation unter dem personenzentrierten Ansatz durchführt.


2021 ◽  
Vol 168 (6) ◽  
pp. 206-208
Author(s):  
Katja Knauthe ◽  
Tom Hohlfeld

Die Zahl der Publikationen zum Thema Pflege hat im Verlauf der letzten Jahrzehnte stetig zugenommen. Gesetzliche Bestimmungen wurden erweitert, neue, wie das Pflegezeitgesetz, das Pflegestärkungsgesetz und das Angehörigenentlastungsgesetz eingeführt, die gesamte Pflegeausbildung mit dem Pflegeberufegesetz reformiert. Und über allem steht die Frage, wie in einer alternden Gesellschaft der erhöhte Pflegebedarf menschenwürdig und sozial gerecht organisiert werden kann.


2021 ◽  
pp. 45-71
Author(s):  
Ralf-Rainer Piesold

2021 ◽  
Vol 31 (6) ◽  
pp. 14-16
Author(s):  
Attila Nagy ◽  
Anne Huffziger

Eine professionelle betriebswirtschaftliche und fachliche Steuerung aller Unternehmensbereiche ist heute in der Sozialwirtschaft unabdingbar, um rechtlichen Anforderungen lückenlos gerecht zu werden, Risiken zu vermeiden und ein gutes Leistungsangebot sicherzustellen. Dazu ist es erforderlich, ein optimiertes Gesamtsystem zu schaffen mit einer optimalen Aufgabenteilung zwischen zentralen und dezentralen Einheiten. Doch neue gesetzliche Bestimmungen erschweren die Refinanzierung der Overhead-Bereiche bei sozialen Leistungsanbietern weiter. Attila Nagy und Anne Huffziger von der rosenbaum nagy unternehmensberatung zeigen gangbare Wege aus dieser Zwickmühle auf.


Author(s):  
Helmut Giese ◽  
Peter Fibich

Helmut Giese (1932–1995), langjähriger Oberassistent in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur der TU Dresden, fasst im vorliegenden Text prägnant die seinerzeit existierenden, gesetzlichen Regelungen zusammen, die den Schutz von historischen Parks und Gärten in der DDR betrafen. Peter Fibich liefert ein kurzes Vorwort zur Einordnung.


2020 ◽  
Vol 224 (03) ◽  
pp. 124-129
Author(s):  
Yvonne Bovermann

ZusammenfassungDie Reform des Hebammen-Berufsgesetzes war lange überfällig. Die WHO fordert schon seid Jahren eine akademische Primärqualifikation der Hebammen, die EU hat 2013 ihre entsprechende Richtlinie geändert, sodass innerhalb der EU alle Länder die Hebammenausbildung entsprechend ändern mussten, sofern sie das nicht ohnehin schon getan hatten. Dennoch wurde die Reform in Deutschland kontrovers diskutiert. Besonders seitens der ärztlichen Vertreter und Vertreterinnen wurden zahlreiche Bedenken geäußert. Dabei ist der Reformbedarf in der Hebammenausbildung Deutschlands enorm, die letzte Änderung fand 1985 statt. Die WHO weist daraufhin, dass über 50 Outcomes in der Geburtshilfe verbessert werden, wenn die Qualität der Hebammenausbildung gesteigert wird. In der Gesetzesreform liegt also ein enormes Potenzial. Besondere gesetzliche Bestimmungen des neuen Hebammengesetzes sind zudem neuartig und können vorbildhaft sein für andere Studiengänge der Gesundheitsberufe, wie z. B. die Finanzierung der praktischen Studienanteile und des Studierendengehaltes.


neuroreha ◽  
2020 ◽  
Vol 12 (01) ◽  
pp. 23-28
Author(s):  
Barbara Schäpers ◽  
Carmen Krewer

Studien sind das Kernelement einer evidenzbasierten Medizin. Ihr Ziel ist es, dem einzelnen Patienten die für ihn bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Welche Grundlagen und Bestimmungen es dafür gibt, erläutert dieser Bericht aus der Forschungspraxis.


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