medizinische versorgungszentren
Recently Published Documents


TOTAL DOCUMENTS

70
(FIVE YEARS 9)

H-INDEX

2
(FIVE YEARS 0)

Author(s):  
Stefan Reinwald ◽  
Felix Hoffmann

Zusammenfassung Ziel der Studie Das Ziel ist die Erhebung von Erfahrungen genossenschaftlicher MVZ in Deutschland und die Ermittlung weiteren Forschungsbedarfs. Methodik Die Forschungsfrage wird mittels Inhaltsanalyse von Satzungen und Interviews unter Einbeziehung einschlägiger Regelungen aus Genossenschaftsgesetz und SGB V beantwortet. Ergebnisse In Deutschland existierten am 14.02.2020 3 genossenschaftliche MVZ. Die Gründung einer Genossenschaft ist mit geringen Hürden verbunden, bietet aber später Vorteile wie die bessere Mitbestimmung und flexiblere Aufnahme von Mitunternehmern. Schlussfolgerung Die Rechtsform der Genossenschaft bietet MVZ die Möglichkeit, resiliente Strukturen in der ambulanten Versorgung zu etablieren, die nicht dem Profitstreben von Investoren unterworfen sind.


2021 ◽  
Vol 75 (2) ◽  
pp. 36-44
Author(s):  
Christoph Scheuplein ◽  
Richard Bůžek

Private Equity hat in den letzten Jahren vermehrt Medizinische Versorgungszentren erworben. Der Beitrag zeigt, dass bereits ein signifikanter Teil der MVZ im Bayern durch Private-Equity-Gesellschaften übernommen worden ist. Mit der Integration dieser MVZ in fachlich spezialisierte Praxis-Ketten zeichnen sich neue Strukturen auf dem Markt der ambulanten Patientenversorgung ab. Im Beitrag werden die fachlichen Schwerpunkte, wirtschaftlichen Strukturgrößen und die Charakteristika der aktuell aktiven Private-Equity-Gesellschaften bzw. ihrer Fonds analysiert.


2020 ◽  
Vol 74 (2) ◽  
pp. 27-29
Author(s):  
Peter Hauk

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung gehört zu den wichtigsten Bausteinen einer zukunftsfesten Entwicklung der Ländlichen Räume. Medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft können dazu beitragen, die hausärztliche Versorgung im Ländlichen Raum maßgeblich zu verbessern. Der Kabinettsausschuss Ländlicher Raum der Landesregierung von Baden-Württemberg erprobt derzeit in einem Modellprojekt die Möglichkeiten und Chancen Genossenschaftlicher Hausarztmodelle.


2019 ◽  
Vol 81 (12) ◽  
pp. 1037-1047
Author(s):  
Marcus Gumpert ◽  
Jens-Peter Reese

Zusammenfassung Einleitung Seit 1. Januar 2004 sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und weiterzuentwickeln. Die Ärzte stehen vor der Frage, welches Qualitätsmanagementsystem für die eigene Praxis geeignet ist. Methodik Insgesamt wurden 24 Arztpraxen per Zufallsstichprobe ausgewählt. Die Stichprobe wurde im Bundesland Sachsen erhoben, weil die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen die notwendigen Informationen bereitstellt. Zuerst erfolgte die Bestimmung von 2 Primäreinheiten aus der Grundgesamtheit. Im Folgeschritt wurde für jede Primäreinheit eine Stichprobe über 3 Qualitätsmanagementsysteme gezogen. Die einzelnen Fragen wurden unabhängig von einem Qualitätsmanagementsystem entwickelt. Die Basis bildeten die Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, welche die konkreten Inhalte der Qualitätskategorien beschreibt. Insgesamt liegen in den 3 Befragungsgruppen 26 Qualitätskategorien mit verschiedenen Fragen vor. Zur Analyse der Daten wird in den einzelnen Fragenkomplexen das arithmetische Mittel gebildet. Anschließend wird mittels einer Varianzanalyse getestet, ob sich die Qualitätsmanagementsysteme im Mittel statistisch signifikant unterscheiden. Unter Beachtung der Kosten der einzelnen Qualitätsmanagementsysteme und deren Einführung wird die Effektstärke nach η2 und Cohenʼs d analysiert. Abschließend erfolgt eine Kosten-Nutzen-Analyse, indem durch ein Literaturstudium die direkten/ indirekten Kosten der verschiedenen Systeme recherchiert wurden. Ergebnisse Beim „Qualität und Entwicklung in Praxen (QEP)“ liegen anhand von Musterdokumenten und Prozessunterstützungen die höchste Bewertung vor. Aufgrund einer spezifischen Hausarztausrichtung folgt mit guten Bewertungen „Qualität in sächsischen Arztpraxen (QisA)“. Die einzelnen Qualitätskategorien wie ‚Leistungsspektrum‘ oder ‚Erkrankungsspezifische Maßnahmen‘ weisen signifikante Unterschiede sowie nachhaltige Effektstärken zwischen den Systemen auf und führen zur sehr guten Bewertung beim QEP. Schlussfolgerung Die Bewertungen der Qualitätsmanagementsysteme weisen signifikante Unterschiede auf. Weiterhin wird eine sehr hohe Effektstärke dargelegt. Die konkreten Unterschiede zwischen den Qualitätsmanagementsystemen sind durch Unterschiede in der Unterstützung von Prozessbeschreibungen sowie Musterdokumenten zu erklären.


2019 ◽  
Vol 8 (01) ◽  
pp. 64-68
Author(s):  
Norbert Smetak

ZusammenfassungDas ambulante Gesundheitssystem ist insbesondere in den letzten Jahren einem kontinuierlichen, immer rascheren Wandel ausgesetzt. Waren in den 70er- und 80er-Jahren noch Einzelpraxen die übliche ambulante Versorgungsform, so hat sich in den letzten Jahren zunehmend das Konstrukt der Gemeinschaftspraxen etabliert. Die sich nun in den letzten Jahren zusätzlich verändernde Konstellation des medizinischen Nachwuchses verlangt die Etablierung modernerer Konstruktionen ambulanter Versorgungsformen. Der zunehmende Wunsch junger Ärztinnen und Ärzte, auch im ambulanten Sektor in einer Anstellungssituation arbeiten zu können, erfordert es, Praxisgemeinschaften zu ermöglichen, die neben inhabergeführter Berufsausübung auch eine rein angestellte Arbeit ermöglichen. Solche Strukturen werden zum Beispiel durch medizinische Versorgungszentren oder auch größere Gemeinschaftspraxen, welche rein inhabergeführt sind, ermöglicht. Hierfür sieht unser ambulantes Versorgungssystem verschiedene rechtliche Strukturen vor, welche im Einzelnen erörtert werden.


2019 ◽  
Vol 73 (4-5) ◽  
pp. 65-70
Author(s):  
Peter Velling

Der ambulante Sektor befindet sich hinsichtlich seiner Strukturen ebenso im Fluss wie mit Blick auf die Eigenwahrnehmung und das Selbstverständnis seiner Akteure. Deshalb wird der Konsens zwischen Ärzteschaft, Politik und Gesellschaft beständig neu verhandelt werden müssen. Hierbei ist absehbar, dass auch künftig die MVZ eine umstrittene Stellung einnehmen werden, da sie in einer Art symbolhafter Zuspitzung schlichtweg alle Elemente vereinen, die das heutige Gesundheitswesen von dem der ‚guten, alten Zeit‘ unterscheiden. Ein Zwischenbericht.


Sign in / Sign up

Export Citation Format

Share Document