ZusammenfassungDas ambulante Gesundheitssystem ist insbesondere in den letzten Jahren einem kontinuierlichen, immer rascheren Wandel ausgesetzt. Waren in den 70er- und 80er-Jahren noch Einzelpraxen die übliche ambulante Versorgungsform, so hat sich in den letzten Jahren zunehmend das Konstrukt der Gemeinschaftspraxen etabliert. Die sich nun in den letzten Jahren zusätzlich verändernde Konstellation des medizinischen Nachwuchses verlangt die Etablierung modernerer Konstruktionen ambulanter Versorgungsformen. Der zunehmende Wunsch junger Ärztinnen und Ärzte, auch im ambulanten Sektor in einer Anstellungssituation arbeiten zu können, erfordert es, Praxisgemeinschaften zu ermöglichen, die neben inhabergeführter Berufsausübung auch eine rein angestellte Arbeit ermöglichen. Solche Strukturen werden zum Beispiel durch medizinische Versorgungszentren oder auch größere Gemeinschaftspraxen, welche rein inhabergeführt sind, ermöglicht. Hierfür sieht unser ambulantes Versorgungssystem verschiedene rechtliche Strukturen vor, welche im Einzelnen erörtert werden.