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81
(FIVE YEARS 29)

H-INDEX

3
(FIVE YEARS 1)

Author(s):  
Gökhan Özdemir ◽  
Christian Sturm ◽  
Christoph Egen ◽  
Christoph Korallus ◽  
Jörg Schiller ◽  
...  

Zusammenfassung Hintergrund In einem Projekt, das von der Deutschen Rentenversicherung unterstützt wurde, erfolgte die Untersuchung von Einflussfaktoren auf den Zugang zu einer Anschlussrehabilitation (AHB). Als entscheidender Faktor zeigte sich, in einer vorangegangenen Untersuchung, die Diagnose., Allerdings konnten zudem unterschiedliche Einstellungen und Erwartungen bezüglich der therapeutischen Intervention dargestellt werden. Ziel dieser Untersuchung ist es, diese Erwartungen auf geschlechtersensible Unterschiede hin zu analysieren und anschließend im Kontext des Antragsprozesses zu bewerten. Methode Für diese explorative beobachtende Querschnittsstudie erfolgte eine Datenerhebung (2014–2016) in drei Akutkrankenhäusern. Eingeschlossen wurden Personen im Alter von 18–65 Jahren, die aufgrund von rehabilitationsrelevanten Diagnosen behandelt wurden. Fragebogenbasiert wurden soziodemographische Daten, sowie Rehabilitationsziele, und -wünsche sowie funktionsbezogene Angaben erhoben. Dazu wurden teils standardisierte Befragungsinstrumente genutzt. Die Auswertung erfolgte sowohl deskriptiv als auch mittels uni- und multivariater binär logistischer Regressionsanalysen. Ergebnisse Es bestehen geschlechtersensible Einstellungen und Erwartungen gegenüber einer AHB. Während Frauen in allen entsprechenden Fragen signifikant häufiger psychische Belastungen und deren Einflüsse auf ihre Krankheit angaben, bewerteten Männer ihre körperliche gesundheitsbezogene Lebensqualität und die Unabhängigkeit in Alltagsfunktionen signifikant besser (p<0,001 bzw. p=0,029). In der kombinierten Analyse zeigten Anträge von männlichen Probanden mit höherem Alter eine signifikant höhere Bewilligungsquote (p=0,031 bzw. p<0,001). Unabhängig von jeglichen Unterpunkten gab es keinen geschlechtssensiblen Unterschied in der Genehmigungsquote einer AHB. Schlussfolgerung Weibliche und männliche Probanden zeigen unterschiedliche Einstellungen und Erwartungen gegenüber einer AHB. Eine rein biologische Unterscheidung in Bezug auf das Geschlecht („Sex“) erklärt diese Unterschiede nicht hinreichend. Die Unterscheidung in „Gender“, welche kulturelle Konventionen, Rollenmodelle und Verhaltensweisen beinhaltet, kann dies durch umwelt- und familienbezogene Faktoren jedoch genauer erklären. Eine Einbeziehung dieser Unterschiede in Therapieplanung und Durchführung -durchführung kann zu einem besseren Therapieergebnis beitragen und sollte Gegenstand weiterer Untersuchungen sein. Zur ganzheitlichen Betrachtung der Betroffenen ist eine Weiterentwicklung der Antragsunterlagen notwendig.


2021 ◽  
Vol 12 (06) ◽  
pp. 361-367
Author(s):  
Isabel Virchow ◽  
Viktor Grünwald

ZUSAMMENFASSUNGDas Nierenzellkarzinom gehört zu den häufigen malignen Tumoren bei weiterhin steigender Inzidenz über die letzten 10 Jahre. Bei zunehmend verbesserter Operationstechniken, Nierenerhalt und minimal invasiven Eingriffen in der Lokaltherapie primär resektabler, nicht metastasierter Stadien, bleiben adjuvante Behandlungskonzepte bislang nicht indiziert und die medikamentöse Therapie den fortgeschritten metastasierten oder rezidivierten Tumoren vorbehalten. Nachdem zu Beginn des Jahrtausends durch den Einsatz von Zytokinen, als erstem Immuntherapeutischen Ansatz, das Gesamtüberleben von Patienten mit Nierenzellkarzinom im median 13 Monate betrug, dominierte über die letzte Dekade die zielgerichtete Therapie mit Angiogeneseinhibitoren in Form von Antikörpern oder Tyrosinkinase-Inhibitoren (TKI), sowie der Therapieoption der mTORInhibition. Demzufolge prägte die Wahl der therapeutischen Sequenztherapie die Diskussionen. Mittlerweile stellt die kombinierte Therapie mit Immun-Checkpoint-Inhibitoren (ICI) in der Erstlinientherapie des metastasierten Nierenzellkarzinoms einen neuen Standard dar und konnte das mediane Gesamtüberleben auf > 40 Monate anheben. Tyrosinkinase-Inhibitoren haben als Kombinationspartner und in einzelnen Fällen auch als Monotherapie weiter ihren Stellenwert behalten. Derzeit sind in der Erstlinientherapie des Nierenzellkarzinoms in Deutschland eine rein immunonkologische Kombination und 3 Kombinationen aus jeweils einem Immun-Checkpoint-Inhibitor und einem TKI zugelassen.


2021 ◽  
Vol 27 (1) ◽  
pp. 61-77
Author(s):  
Elgen Sauerborn
Keyword(s):  

Crowdworking ist zwar eine rein digitale Arbeitsform, bei der Face-to-Face-Kontakte nicht stattfinden, jedoch ist auch diese Plattformarbeit nicht frei von geschlechtsdifferenzierenden Ungleichheiten. Das konfligiert mit technikromantisierenden Narrativen und Rationalisierungsidealen, die Digitalisierungsprozesse häufig diskursiv rahmen. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass Crowdworking-Plattformen oftmals an diesen historisch stabilisierten Diskursen über eine vermeintliche Neutralität, Körperlosigkeit und einem meritokratischen Potential von Technik und Digitalisierung festhalten. Anhand einer Diskursanalyse von Webseiten von Crowdworking-Plattformen wird offengelegt, inwiefern Plattformen mitunter auf traditionelle Geschlechterstereotype zurückgreifen und dadurch arbeitsorganisatorische Schwachstellen und prekäre Arbeitsverhältnisse im Crowdworking diskursiv legitimieren sowie unbezahlte Arbeit vermännlichen und dadurch aufwerten.


2021 ◽  
Vol 52 (05) ◽  
pp. 439-444
Author(s):  
Isabel Virchow ◽  
Viktor Grünwald

ZusammenfassungDas Nierenzellkarzinom gehört zu den häufigen malignen Tumoren bei weiterhin steigender Inzidenz über die letzten 10 Jahre. Bei zunehmend verbesserter Operationstechniken, Nierenerhalt und minimal invasiven Eingriffen in der Lokaltherapie primär resektabler, nicht metastasierter Stadien, bleiben adjuvante Behandlungskonzepte bislang nicht indiziert und die medikamentöse Therapie den fortgeschritten metastasierten oder rezidivierten Tumoren vorbehalten. Nachdem zu Beginn des Jahrtausends durch den Einsatz von Zytokinen, als erstem Immuntherapeutischen Ansatz, das Gesamtüberleben von Patienten mit Nierenzellkarzinom im median 13 Monate betrug, dominierte über die letzte Dekade die zielgerichtete Therapie mit Angiogeneseinhibitoren in Form von Antikörpern oder Tyrosinkinase-Inhibitoren (TKI), sowie der Therapieoption der mTOR-Inhibition. Demzufolge prägte die Wahl der therapeutischen Sequenztherapie die Diskussionen. Mittlerweile stellt die kombinierte Therapie mit Immun-Checkpoint-Inhibitoren (ICI) in der Erstlinientherapie des metastasierten Nierenzellkarzinoms einen neuen Standard dar und konnte das mediane Gesamtüberleben auf >40 Monate anheben. Tyrosinkinase-Inhibitoren haben als Kombinationspartner und in einzelnen Fällen auch als Monotherapie weiter ihren Stellenwert behalten. Derzeit sind in der Erstlinientherapie des Nierenzellkarzinoms in Deutschland eine rein immunonkologische Kombination und 3 Kombinationen aus jeweils einem Immun-Checkpoint-Inhibitor und einem TKI zugelassen.


2021 ◽  
Vol 47 (08/09) ◽  
pp. 376-379
Author(s):  
Hans-Peter Horny ◽  
Peter Valent
Keyword(s):  

ZusammenfassungDie Mastozytose ist eine ungewöhnliche Erkrankung des hämatopoetischen Gewebes (Knochenmark) mit heterogenem klinischem Erscheinungsbild und dementsprechend ganz unterschiedlicher Prognose. Prinzipiell wird eine rein kutane Mastozytose (fast immer bei Kindern) von einer systemischen Mastozytose (bei Erwachsenen) mit fakultativem, gleichwohl häufigem Hautbefall unterschieden. Im Zentrum der Diagnose steht der Histopathologe mit Nachweis einer Zunahme atypischer Mastzellen im Gewebeschnitt, häufig unter Ausbildung kompakter Infiltrate.


Author(s):  
Kathrin Müller ◽  
Agnes Pfrang

Das Lernen von Teilhabe an der Gesellschaft als ein erklärtes Ziel einer jeden Pädagogik bleibt in der Diskussion um inklusiven Unterricht seltsam unberücksichtigt. So führt eine rein formal-organisatorische Teilnahme am Unterricht nicht selbstverständlich zu einer größeren Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit und in Konsequenz auch Bildungsgerechtigkeit. Um Teilhabe zu lehren und zu lernen bedarf es eines vielperspektivischen, pädagogischen Zugangs zu Teilhabe. Entsprechend wird dieselbe als sozial-ethisches Handeln definiert und als Bildungsziel konkretisiert. Durch diese praxeologisch-pädagogische Betrachtungsweise von Teilhabe bedarf es für das Lernen und Lehren von Teilhabe moralische Kompetenzen, deren Förderung auch in der Lehrkräftebildung bedeutsam erscheint. Die Überlegungen werden zusammenfassend am Beispiel des Einsatzes der Konstanzer Methode der Dilemma-Diskussion konkretisiert, die vielversprechend für die Stärkung moralischer Kompetenzen von Teilhabeorientierung in der Lehrkräftebildung sein könnte. Abstract The learning of participation in society as a declared objective of any pedagogy remains strangely unconsidered in the discussion about inclusive education. Thus, a purely formal-organisational participation in teaching does not naturally lead to greater equality of opportunity, equity of opportunity and, as a consequence, educational equity. In order to teach and learn participation, a multi-perspective, pedagogical approach to participation is needed. Accordingly, we define it as a social-ethical act and concretise it as a central objective in education. Through the praxeological-pedagogical approach to participation moral competences are required for learning and teaching participation. Therefore, the advancement of moral competences seems to be significant in teacher training programs. The considerations are summarised using the example of the Konstanz method of dilemma discussion, which could be promising for strengthening the moral competences of participation orientation in teacher training programs.


2021 ◽  
Vol 233 (03) ◽  
pp. 101-106
Author(s):  
Thomas Lehrnbecher ◽  
Arne Simon ◽  
Hans-Jürgen Laws ◽  
Philipp KA Agyeman ◽  
Roland A. Ammann ◽  
...  

ZusammenfassungKinder und Jugendliche, die durch eine Krebserkrankung und ihre Therapie immunsupprimiert sind, haben ein hohes Risiko für potentiell lebensbedrohliche Infektionen wie Bakteriämien durch Gram-positive und Gram-negative Erreger. Aus diesem Grunde verabreichen einige Zentren diesen Patienten eine antibakterielle Prophylaxe. Kürzlich wurden 2 Leitlinien zur antibakteriellen Prophylaxe bei Kindern publiziert. Eine dieser Leitlinien wurde durch eine internationale Expertengruppe aus Europa, Nord- und Südamerika sowie Australien erstellt. Die andere Leitlinie wurde durch eine rein europäische Gruppe im Rahmen der achten European Conference on Infections in Leukaemia (ECIL-8) verfasst. In der vorliegenden Übersichtsarbeit stellen die Arbeitsgruppen „Infektionen“ der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und „Fieber bei Neutropenie“ der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) die wichtigsten Daten von randomisierten Studien, systematischen Reviews und Meta-Analysen zur antibiotischen Prophylaxe als auch von Untersuchungen zur Resistenzentwicklung vor und diskutieren methodologische Aspekte und jeweiligen Empfehlungen der beiden Leitlinien.


2021 ◽  
Vol 50 (2) ◽  
pp. 173-200
Author(s):  
Christoph Teichmann ◽  
Hartmut Wicke
Keyword(s):  

Abstrakt Die Corona-Pandemie hat dem Aktienrecht einen unerwarteten Modernisierungsschub verliehen. Der Gesetzgeber schuf in Windeseile eine zeitlich begrenzte rechtliche Grundlage für die rein virtuelle Hauptversammlung. Die Gesellschaften haben diese neue rechtliche und technische Herausforderung gut gemeistert. Das legt die Frage nahe, ob der Gesetzgeber nicht auch für die Zukunft eine rein virtuelle Hauptversammlung in rechtlich abgesicherter Form ermöglichen sollte. Dabei müssen die Rechte der Aktionäre umfassend gewahrt bleiben. Zugleich sollten die Defizite der Hauptversammlungskultur behoben werden, die heute nur noch in Grenzen als Forum der freien Diskussion zwischen Aktionären und Unternehmensleitung angesehen werden kann. Das Beste aus zwei Welten liegt nach der hier entfalteten Konzeption in einer hybriden Versammlung, die eine Präsenzversammlung mit qualifizierten Teilnahmevoraussetzungen und eine elektronische Teilnahme aller übrigen Aktionäre ermöglicht.


2021 ◽  
Vol 83 (04) ◽  
pp. 250-257
Author(s):  
Sandra Stengel ◽  
Catharina Roth ◽  
Amanda Breckner ◽  
Frank Peters-Klimm ◽  
Simon Schwill ◽  
...  

Zusammenfassung Ziel der Studie Das Ziel der Arbeit war eine deskriptive frühzeitige Momentaufnahme von Einleitung und Umsetzung ambulanter Strategien im primärärztlichen Setting zur Bewältigung der frühen Phase der COVID-19- Pandemie in Baden-Württemberg (Deutschland). Methodik Im Juni 2020 erhielten alle 271 Corona-Anlaufstellen unter Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung (16 Abstrichstellen, 204 Corona-Schwerpunktpraxen, 51 Zentrale Fieberambulanzen) sowie eine zufällig generierte Stichprobe von 400 Hausarztpraxen aus Baden-Württemberg einen papierbasierten Fragebogen. Die Daten wurden anonym erhoben und deskriptiv ausgewertet. Ergebnisse Insgesamt nahmen n=63 (15,8%) Hausarztpraxen und n=92 (33,9%) Corona-Anlaufstellen teil. 78,7% der Hausarztpraxen nutzten Corona-Anlaufstellen (n=48). 92,1% hatten eine verpflichtende telefonische Anmeldung für PatientInnen mit (vermuteter) COVID-19-Erkrankung (n=58) implementiert. 81% boten bei leichtem Verlauf eine rein telefonische oder videokonsultatorische Versorgung an (n=51). Parallel dazu wurden die neuen ambulanten Corona-Anlaufstellen vorwiegend unter hausärztlicher Leitung (n=76, 82,6%) in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren, in fast der Hälfte der Fälle bereits im März aufgebaut (n=42, 48,3%). Die am häufigsten genannten Anmeldepfade waren gesteuert und konnten vorwiegend über HausärztInnen (n=88, 95,7%) und Gesundheitsamt (n=74, 80,4%), aber auch durch weitere Akteure erfolgen. In 92,4% (n=85) konnte eine telefonische Anmeldung erfolgen. Die mündliche Rückmeldung an die PatientInnen (n=65, 77,4%) war der am häufigsten genannte Rückmeldeweg. In weniger als der Hälfte der Corona-Anlaufstellen lagen standardisierte Anmelde-, Dokumentations- und Rückmeldebögen vor. Die Einschätzung der zukünftigen Versorgungsstrukturen von PatientInnen mit (vermuteter) COVID-19-Erkrankung waren heterogen. Schlussfolgerungen In einem gemeinsamen Kraftakt, mit Improvisation und Zusammenarbeit gelang eine rasche Implementierung von Maßnahmen zur Patientenversorgung während der Anfangsphase der Pandemie im primärärztlichen Setting. Aus den Ergebnissen können Impulse für die primärärztliche Versorgung in einer Pandemie abgeleitet werden.


Author(s):  
Anna Hirsch
Keyword(s):  

ZusammenfassungDas medizinethische Prinzip der Fürsorge richtet sich auf das Wohlergehen von Patientinnen. Im klinischen Kontext liegt der Fokus häufig auf der Linderung von Schmerzen, der Beseitigung von Symptomen sowie der Wiederherstellung körperlicher Funktionen. Welche Bedeutung diese gesundheitsbezogenen Aspekte für das allgemeine Wohlergehen von Patientinnen haben, hängt jedoch auch von persönlichen Wertvorstellungen, Wünschen und Lebensplänen ab. Eine Überbetonung der subjektiven Sicht von Patientinnen auf ihr Wohlergehen würde allerdings zu einer starken inhaltlichen Annäherung der beiden medizinethischen Prinzipien der Fürsorge und des Respekts der Autonomie führen und wäre darüber hinaus nicht mit den Leitlinien ärztlichen Handelns vereinbar. Eine rein objektive Sicht auf das Patientenwohl birgt umgekehrt die Gefahr, einzelnen Patientinnen Wertvorstellungen aufzudrängen, die sie nicht teilen, und ihnen durch vermeintlich fürsorgliches Handeln mehr zu schaden als zu nutzen. Durch eine genauere Analyse des Verhältnisses zwischen gesundheitsbezogenem und allgemeinem Wohlergehen zeigt der vorliegende Beitrag auf, dass Gesundheit nur einen relativen Wert für unser allgemeines Wohlergehen besitzt. Eine besondere Bedeutung kommt dabei elementaren Gesundheitsgütern wie einem intakten Herz-Kreislauf-System oder funktionsfähigen Lungen zu, da sie unabhängig von individuellen Präferenzen und Lebensplänen geschätzt werden und somit als objektiv wertvoll gelten können.


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