EU-Parlament fordert starke Strategie für Menschen mit Behinderung

2020 ◽  
Vol 59 (04) ◽  
pp. 198-198

Das Europäische Parlament (EP) hat am 17. Juni 2020 eine Entschließung zur Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen nach 2020 angenommen. In dieser unterstreicht es den Anspruch von Menschen mit Behinderung (MmB) auf Gleichbehandlung, ein unabhängiges Leben in Würde und volle Teilhabe an der Gesellschaft. Die bisherige diesbezügliche Strategie der EU habe die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) nur unvollständig abgebildet und die Rechte von MmB in vielen Politikbereichen der EU nicht durchgängig berücksichtigt. Der Initiatorin der Entschließung Katrin Langensiepen (Greens/EFA) zufolge sind Menschen mit Behinderungen auch von der COVID-19-Pandemie überproportional betroffen. Einschränkungen beim Zugang zu medizinischer Versorgung, Hilfeleistungen und Informationen, aber auch die Abschottung in Einrichtungen hätten für viele bisher verheerende Konsequenzen gehabt.

Author(s):  
Martina Kalcher ◽  
Christoph Kreinbucher-Bekerle

Die digitale Entwicklung bietet Menschen mit Behinderungen vermehrte Teilhabechancen, kann zugleich aber auch zu neuen Hürden führen. Gerade bei Menschen mit Lernschwierigkeiten, die häufig nicht am ersten Arbeitsmarkt tätig sind, besteht die Gefahr, dass diese aus digitalen Entwicklungen aus verschiedensten Gründen ausgeschlossen werden. Das Ziel der Erhebung war herauszufinden, inwieweit Menschen mit Lernschwierigkeiten, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leben und/oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, digitale Endgeräte nutzen und mit welchen Herausforderungen sie bei der Nutzung konfrontiert sind. Die Untersuchung fand im Rahmen eines partizipativen Forschungsprojekts gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer Forschungswerkstatt für Menschen mit Lernschwierigkeiten als Co-Forschende statt. Befragt wurden in Summe 261 Menschen mit Lernschwierigkeiten. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten, die in der Behindertenhilfe arbeiten und/oder leben, digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops in einem äusserst geringen Ausmass besitzen und nutzen. Auch der Zugang zum Internet ist bei diesen Personen stark eingeschränkt. Aus den erhobenen Gründen für die geringe Nutzung digitaler Geräte werden Handlungsempfehlungen abgeleitet, um die Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben oder arbeiten, langfristig zu verbessern.


2020 ◽  
Vol 59 (03) ◽  
pp. 139-139

Eine Befragung von Unternehmen durch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ergab, dass ca. 30% der Unternehmen in der Digitalisierung neue Chancen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sehen. 20% aller Unternehmen setzen digitale Technologien bereits gezielt ein, um Menschen mit Behinderung im Arbeitsalltag zu unterstützen. Der IW-Report „Betriebliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in Zeiten der Digitalisierung“ geht daher davon aus, dass Inklusion für Unternehmen auch in Zukunft eine wichtige Komponente sein wird. Die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Gestaltung von Digitalisierung und Inklusion bleibt ein wichtiges Thema; denn diese haben sowohl bei der Digitalisierung als auch bei der Inklusion Nachholbedarf. Das IW empfiehlt, in einem möglichen nationalen Aktionsplan 3.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention das Thema Digitalisierung konsequent mitzudenken.


2019 ◽  
Vol 58 (06) ◽  
pp. 351-352

Liebe Leserinnen, liebe Leser,das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht für Menschen mit Behinderungen wichtige und notwendige Verbesserungen vor, die in erster Linie auf mehr Selbstbestimmung und Teilhabe gerichtet sind. So werden mehr Möglichkeiten zur Förderung der sozialen Teilhabe geschaffen, Mitwirkungsrechte der Menschen mit Behinderung werden erweitert und gestärkt. Zugleich werden die Vorschriften für die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger geschärft.


2019 ◽  
Vol 72 (5) ◽  
pp. 358-364 ◽  
Author(s):  
Marie Sophia Heide ◽  
Mathilde Niehaus

Eine inklusive Arbeitswelt ist eine bedeutende Grundlage für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Leben in der Gesellschaft. Durch die gesetzliche Verankerung und praktische Implementation der Schwerbehindertenvertretung (SBV) als betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung kann betriebliche Inklusion gestaltet werden. Auf Grundlage einer Befragung von 1552 Vertrauenspersonen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in deutschen Betrieben und Dienststellen zeigt dieser Beitrag, dass ihre Arbeit durch eine große Nähe zu ihrer Zielgruppe gekennzeichnet ist und sie eine wichtige Repräsentanz- und Unterstützungsfunktion ausüben. Verdeutlicht wird auch, dass das Handeln und der Handlungsspielraum der SBV durch die Erwartungen und Interessen verschiedener Akteur*innen – u. a. jener der schwerbehinderten Kolleg*innen, der Unternehmensleitung und des Betriebs-/Personalrats – geprägt sind. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Rollenkonflikte, die es durch gezielte Weiterbildungen zu bearbeiten gilt.


2021 ◽  
Author(s):  

Das neue Recht verstehen, anwenden und nutzen! Die Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen als eigenständiges Leistungsrecht im zweiten Teil des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) neu geregelt. Das Autor*innenTeam vermittelt anschaulich und klar verständlich, was dies in der Praxis für die einzelnen Leistungsbereiche bedeutet. Die Arbeitshilfe BTHGUmsetzung – Eingliederungshilfe im SGB IX bietet Orientierung zum leistungsberechtigten Personenkreis, den Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung, zu den Aufgaben und Leistungen der Eingliederungshilfe, dem Teilhabe und Gesamtplanverfahren. Erläutert werden zudem die Einkommens und Vermögensregelungen, das Leistungs und Vertragsrecht, die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungsbereichen. Ein Praxishandbuch für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, für Mitarbeitende bei Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie für alle, die ausführend mit dem BTHG bzw. dem neuen Eingliederungshilferecht arbeiten oder dazu beraten. Erstellt von Praktiker*innen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Bayern, die in der Eingliederungshilfe tätig sind. Zusatznutzen: Mit dem aktuellen Wortlaut des SGB IX Teil 1 und Teil 2 im herausnehmbaren Begleitheft – die Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz zum 1. Juli 2021 bzw. 1. Januar 2022 sind berücksichtigt!


2011 ◽  
Vol 19 (4) ◽  
pp. 24-25
Author(s):  
Mathilde Niehaus ◽  
Dennis Klinkhammer ◽  
Lene Friedrich-Gärtner

EinleitungDer Weg von der Schule in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar. Doch gerade bei jungen Menschen mit Behinderungen können sich Schwierigkeiten bei diesem Übergang einstellen. Versucht man diese eingehender zu betrachten, stößt man sehr schnell auf analytische Grenzen. Die Distanz zwischen dem abgebenden Schulsystem und den aufnehmenden Systemen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes spiegelt sich dabei vor allen Dingen in der statistischen Datenlage wieder.


Author(s):  
Mareen Jahnke ◽  
Corinna Petersen-Ewert

Zusammenfassung Hintergrund Im Zuge des demographischen Wandels steigt die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung. Somit nimmt auch die Anzahl von Personen mit Behinderung zu, die den Ruhestand erreichen und Unterstützung benötigen. Um ihnen Teilhabe zu ermöglichen, bedarf es eines Netzwerks im Sozialraum. Ziel der vorliegenden Studie war, Teilhabechancen zu analysieren und die Netzwerkstruktur für Menschen mit Behinderung im Senior*innenalter in vier Hamburger Stadtteilen aufzuzeigen. Methodik In einer Vorstudie wurden 27 Einzelinterviews mit Menschen mit Behinderung durchgeführt. Ausgehend von den Ergebnissen der Vorstudie fanden acht Fokusgruppeninterviews mit Akteuren aus dem Bereich der Behindertenhilfe und aus den jeweiligen Stadtteilen statt. Um die stadtteilbezogene Netzwerkstruktur sichtbar zu machen, erfolgte eine Online-Befragung mit 86 Akteuren, die mit einem Träger der Behindertenhilfe, der Leben mit Behinderung Hamburg Sozialeinrichtungen gemeinnützige GmbH, kooperieren. Ergebnisse Bezüglich der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung im Senior*innenalter wurde ein Bedarf für eine professionelle Begleitung im Alltag ergänzt durch ehrenamtliche Pat*innen identifiziert. Aufsuchende Beratungs- und Versorgungsangebote könnten zur Förderung der Gesundheit von Menschen mit Behinderung beitragen. Bei der Konzeption dieser Angebote sollten die Adressat*innen beteiligt werden. Zudem wäre eine professionelle Koordination notwendig, um die Vernetzung der Angebote, Akteure und Menschen mit/ohne Behinderung im Stadtteil zu stärken. Schlussfolgerung Die Ergebnisse unterstreichen, dass eine sozialraumorientierte Arbeitsweise unter Einbezug der Akteure und im Stadtteil lebender Menschen mit und ohne Behinderung bei der Gestaltung der Lebensbedingungen die Teilhabechancen aller fördern kann.


2020 ◽  
Vol 59 (05) ◽  
pp. 257-257

Neun Menschen mit Behinderung haben anlässlich der Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zur Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen bei COVID-19-Pandemie (2. Fassung vom 17. April 2020) im Juli mit Unterstützung der Organisation AbilityWatch eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie befürchten, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund bestimmter Vorgaben in der DIVI-Leitlinie im kritischen Fall eine medizinische Aussortierung droht, und fordern daher eine Überprüfung der gegenwärtigen Orientierungshilfen für Priorisierungsentscheidungen. Zwar würden Leitlinien wie die Empfehlungen der DIVI von sich aus keinen rechtsverbindlichen Behandlungsstandard schaffen.


2020 ◽  
Vol 59 (05) ◽  
pp. 257-257

REHADAT hat sein umfangreiches Internetangebot um eine Webseite zu Corona und beruflicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erweitert. Unter dem Titel „Corona – Folgen und Herausforderungen“ (www.rehadat.de/presse-service/corona-spezial) berichtet das Informationssystem zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung darüber, wie sich die beruflichen Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen durch die Pandemie verändern.


2018 ◽  
Vol 3 (1) ◽  
pp. 35-40
Author(s):  
Petra Ott-Ordelheide

Zusammenfassung. „Der besondere Patient“, so werden Menschen mit Behinderungen und psychischen Störungen sowohl in der Presse, im Internet aber auch in der Pflegepraxis beschrieben. Diese Aussage suggeriert, dass es sich um ein besonders seltenes Phänomen handelt. Dabei ist die geistige Entwicklung bei 320 000 Menschen die Ursache für die Anerkennung des Status der Schwerbehinderung (Statistisches Bundesamt, 2015). Fast alle Menschen mit Behinderungen haben weitere Komorbiditäten, hier sind vor allen Dingen orthopädische Probleme, Epilepsie und körperliche Behinderungen zu nennen. Rund 20 % haben eine psychiatrische Komorbidität (Seidel, 2005).


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