Aus den Augen, aus dem Sinn – Knacknuss-Anamnese bei disseminierten Arzneimittelexanthemen auf „vergessene“ Selbstmedikation

2022 ◽  
Author(s):  
Andreas J. Bircher ◽  
Caroline Imhof-Gex-Collet ◽  
Kathrin Scherer Hofmeier

ZusammenfassungEs werden zwei Patienten vorgestellt, die zur Abklärung unklarer Exantheme zugewiesen wurden, bei beiden wurde die Diagnose initial nicht gestellt. Der erste Patient hatte ein ausgeprägtes Arzneimittelexanthem, die Patientin ein generalisiertes fixes Arzneimittelexanthem. Die wegen Verdacht auf Arzneimittelallergie durchgeführte aufwändige allergologische Diagnostik fiel zunächst unergiebig aus. Bei beiden wurde initial der Auslöser anamnestisch nicht erfasst, da die Patienten die Selbsttherapie mit frei verkäuflichen Medikamenten vergessen hatten oder als nicht relevant betrachteten. Erst auf intensive Befragung konnten die Auslöser Pseudoephedrin bzw. Paracetamol eruiert und bestätigt werden. Die zentrale Rolle einer umfassenden Anamneseerhebung und Dokumentation aller eingenommenen Therapeutika wird dargestellt.

2005 ◽  
Vol 5 (05) ◽  
pp. 249-253
Author(s):  
Cornelia Englert ◽  
Andrea Richter ◽  
Enke Grabhorn ◽  
Rainer Ganschow

ZusammenfassungDie intravenöse Applikation von Immunglobulinen (IVIG) stellt eine therapeutische Option für pädiatrische Patienten mit verschiedenen Immundefekten dar. Ziel unsere Studie war die Beurteilung der Effektivität und Sicherheit der ambulanten Immunglobulintherapie bei Kindern.Wir untersuchten prospektiv 29 pädiatrische Patienten, die monatlich ein doppelt konzentriertes (10%) IVIG-Produkt (0,4 bis 0,5 g/Kg KG) mit einer Infusionsgeschwindigkeit von 0,1 ml/Kg KG/min erhielten. Anhand von klinischen und laborchemischen Parametern wurden die Sicherheit und Effektivität von insgesamt 535 IVIG-Gaben beurteilt. Die Infusionen wurden jeweils von den Patienten sehr gut toleriert und schwerwiegende unerwünschte Wirkungen oder schwerere Infektionen wurden nicht beobachtet. In über 95% der Messzeitpunkte lag die Serum-IgG-Konzentration vor erneuter Gabe im angestrebten Bereich (> 6 g/l). Ein Patient hatte ein selbstlimitierendes leichtes Exanthem, drei weitere gaben wiederholt leichtgradige Kopfschmerzen während der Infusionen an.Unsere Studie zeigt, dass die ambulante intravenöse Applikation von Immunglobulinen bei Kindern mit Immundefekterkrankungen mit sehr guten Ergebnissen durchgeführt werden kann.


2021 ◽  
Vol 42 (02) ◽  
pp. 125-129
Author(s):  
Eva-Maria Kretschmer ◽  
Tanja Krones ◽  
David Blum

ZusammenfassungWir berichten über einen multimorbiden 56-jährigen Patienten, welcher mit unbehandelter Tumorerkrankung nach Multiorganversagen auf die Palliativstation verlegt wurde. Aufgrund einer Eisenmangelanämie wurde eine Magen-Darm-Diagnostik zum Ausschluss einer gastrointestinalen Blutung durchgeführt. Diese Untersuchung zeigte ein Adenokarzinom des proximalen Kolons. Im Rahmen der Narkoseeinleitung zur Resektion des Tumors aspirierte der Patient und entwickelte einen schweren septischen Schock mit Multiorganversagen.Entsprechend der interdisziplinären Tumorboardempfehlung für Best Supportive Care (BSC) sowie dem vom Patienten gewünschten Abbruch der Therapie, erfolgte die Zuweisung auf die Palliativstation. Der voll urteilsfähige Patient hatte im Zuge der aus seiner Sicht dramatischen Ereignisse keine weiteren intensivmedizinischen Maßnahmen gewünscht.Im weiteren Verlauf der insgesamt fünfwöchigen Behandlung auf der Palliativstation stabilisierte sich der Patient. Dank intensiver Gespräche mit unterschiedlichen Professionen der Palliativmedizin über Therapieziele und die eigenen Präferenzen beschäftigte sich der Patient mit dem Lebensende und bereitete sich auf den Tod vor. Es zeigte sich, dass die Ablehnung weiterer intensivmedizinischer Maßnahmen aus Patientensicht keinen generellen Verzicht auf die Behandlung der Tumorerkrankung beinhaltete.Schließlich konnte bei vollständiger Rekonvaleszenz die geplante onkologische Therapie mit neoadjuvanter Chemotherapie und Tumorresektion erfolgreich durchgeführt werden.


2020 ◽  
Author(s):  
P. Elsner
Keyword(s):  

ZusammenfassungEin Patient hatte die Zahlung der Arztrechnung eines Dermatologen verweigert, weil er die Exzision eines „bedenklichen“ Naevuszellnaevus am Rücken mit Deckung des Defektes mittels Verschiebelappenplastik als unangemessen groß bemängelte. Erst nach 5 Jahren klagte er auf Schadensersatz und Schmerzensgeld beim zuständigen Landgericht, das die Klage mit Hinweis auf die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung ablehnte. Im Berufungsverfahren gab das Oberlandesgericht der Klage jedoch statt und stellte fest, dass es behandlungsfehlerhaft sei, wenn ein Hautarzt ein Muttermal von 5 mm im Durchmesser entfernt und die Wunde mittels einer Lappenplastik so verschließt, dass es zu einer Narbenlänge von 16 cm kommt. Auch beginnt die Verjährungsfrist nach einem Behandlungsfehler erst dann, wenn der Patient als medizinischer Laie Kenntnis von Tatsachen erlangt, aus denen sich ergibt, dass der Arzt von dem üblichen ärztlichen Vorgehen abgewichen war oder Maßnahmen nicht getroffen hatte, die nach ärztlichem Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich gewesen wären.Leitliniengerecht sollten Dermatologen in einem zweizeitigen Vorgehen klinisch suspekte Naevuszellnaevi eng umschrieben exzidieren und erst bei Vorliegen eines dermatohistologisch nachgewiesenen malignen Melanoms eine Nachexzision mit den empfohlenen Sicherheitsabständen je nach der Tumordicke nach Breslow von 1 – 2 cm und dann entsprechend erforderlicher Defektdeckung durchführen.


2015 ◽  
Vol 13 (6) ◽  
pp. 578-580
Author(s):  
João Vítor Pina Alves ◽  
Ana Marta António ◽  
Diogo Matos ◽  
Ricardo Coelho ◽  
Pedro Serrano ◽  
...  

Author(s):  
Larissa Valor-Méndez ◽  
Bernhard Manger ◽  
Georg Schett ◽  
Arnd Kleyer

ZusammenfassungEs wurde ein Patient mit rheumatoider Arthritis (RA) vorgestellt, der unter der Therapie mit dem Januskinase-1/2-Inhibitor Baricitinib eine Infektion mit dem Hepatitis-E-Virus (HEV) entwickelte. Unser Patient hatte bei seiner vierteljährlichen Routineuntersuchung deutlich erhöhte Transaminasen bei einer unauffälligen körperlichen Untersuchung. Es fanden sich Antikörper der IgM- und IgG-Klasse gegen HEV und ein erhöhtes C‑reaktives Protein (CRP) sowie HEV-RNA mittels Real-Time-PCR, was auf eine frische HEV-Infektion hinwies. Baricitinib wurde sofort abgesetzt. Die ausführliche Anamnese ergab, dass der Patient Tage vor der Konsultation Rindertartar verzehrt hatte, ohne dass gastrointestinale Symptome oder Fieber aufgetreten waren. Im weiteren Verlauf erholte sich der Patient vollständig, und die Leberfunktionstests und das CRP normalisierten sich innerhalb von 3 Monaten. Baricitinib wurde daraufhin wieder eingenommen. Bisher wurden nur wenige Daten zu HEV-Infektionen bei RA-Patienten, die mit JAK-Inhibitoren behandelt wurden, publiziert.


2020 ◽  
Vol 21 (05) ◽  
pp. 248-252
Author(s):  
Eva-Maria Kretschmer ◽  
Tanja Krones ◽  
David Blum

ZusammenfassungWir berichten über einen multimorbiden 56-jährigen Patienten, welcher mit unbehandelter Tumorerkrankung nach Multiorganversagen auf die Palliativstation verlegt wurde. Aufgrund einer Eisenmangelanämie wurde eine Magen-Darm-Diagnostik zum Ausschluss einer gastrointestinalen Blutung durchgeführt. Diese Untersuchung zeigte ein Adenokarzinom des proximalen Kolons. Im Rahmen der Narkoseeinleitung zur Resektion des Tumors aspirierte der Patient und entwickelte einen schweren septischen Schock mit Multiorganversagen.Entsprechend der interdisziplinären Tumorboardempfehlung für Best Supportive Care (BSC) sowie dem vom Patienten gewünschten Abbruch der Therapie, erfolgte die Zuweisung auf die Palliativstation. Der voll urteilsfähige Patient hatte im Zuge der aus seiner Sicht dramatischen Ereignisse keine weiteren intensivmedizinischen Maßnahmen gewünscht.Im weiteren Verlauf der insgesamt fünfwöchigen Behandlung auf der Palliativstation stabilisierte sich der Patient. Dank intensiver Gespräche mit unterschiedlichen Professionen der Palliativmedizin über Therapieziele und die eigenen Präferenzen beschäftigte sich der Patient mit dem Lebensende und bereitete sich auf den Tod vor. Es zeigte sich, dass die Ablehnung weiterer intensivmedizinischer Maßnahmen aus Patientensicht keinen generellen Verzicht auf die Behandlung der Tumorerkrankung beinhaltete.Schließlich konnte bei vollständiger Rekonvaleszenz die geplante onkologische Therapie mit neoadjuvanter Chemotherapie und Tumorresektion erfolgreich durchgeführt werden.


Author(s):  
Norbert Beck

Zusammenfassung. Fragestellung: In der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen spielt die Kooperation der Systeme Gesundheitshilfe und Jugendhilfe eine bedeutende Rolle. Mit der vorgestellten Bedarfsanalyse wurde erfasst, wie viele Kinder und Jugendliche im Vorfeld und im Nachgang zu einer (teil-)stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung Jugendhilfemaßnahmen in Anspruch nahmen. Methodik: Über einen Zeitraum von 6 Monaten wurden die abgeschlossenen Behandlungsfälle aus 36 bayerischen Kliniken und Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie erfasst. Erhoben wurden neben soziodemografischen und diagnostischen Daten Informationen zu indizierten und im Anschluss an die klinische Behandlung realisierten Jugendhilfemaßnahmen. Ergebnisse: Bei 33 % aller (teil-)stationär behandelten Kindern und Jugendlichen wurde eine Jugendhilfeanschlussmaßnahme umgesetzt. Im Vorfeld der klinischen Behandlung nahmen bereits 38 % der Kinder und Jugendlichen Hilfen aus dem Leistungsspektrum der Jugendhilfe in Anspruch. Jeder zweite behandelte Patient hatte zu beiden Systemen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Jugendhilfe, Kontakt. Die größte Bedeutung kommt in der gemeinsamen Versorgung dem stationären Setting der Jugendhilfe zu. Schlussfolgerungen: In der gemeinsamen Versorgung handelt es sich häufig nicht um eine Überführung von einem Versorgungssystem in das andere, sondern um komplexe Hilfeverläufe in unterschiedlichen Konstellationen. Anzustreben wäre eine strukturiertere Erfassung der gemeinsamen Klientel und die Entwicklung systemübergreifender Versorgungsstrukturen zur Verbesserung der Kooperation.


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