Der Einfluss von Covid-19 auf den Strafvollzug und die Strafvollzugspolitik in Deutschland

2020 ◽  
Vol 32 (4) ◽  
pp. 432-457
Author(s):  
Frieder Dünkel ◽  
Christine Morgenstern

Die Situation im deutschen Strafvollzug vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie war insofern relativ entspannt, als die Gefangenenraten seit 2003 um ca. 20 % gesunken waren und Überbelegung kaum vorkam. Es gab und gibt allerdings ein spezielles Problem mit Ersatzfreiheitsstrafen (ESF) Verbüßenden, die ca. 10 % der Population des Erwachsenenstrafvollzugs darstellen. Die Aufnahme von Gefangenen mit kurzen Freiheitsstrafen ist insbesondere in Zeiten von Covid-19 problematisch, weil sie einen hohen Durchlauf verursachen und damit die Infektionsgefahr in Gefängnissen erhöhen. Seit März 2020 setzten daher alle Bundesländer die Ladung zum Strafantritt wegen einer ESF und oder reduzierten das entsprechende Klientel drastisch. Die Gefangenrate sank von 77 auf 67 pro 100.000 der Wohnbevölkerung (30.6.2020). Die Lebensbedingungen im Strafvollzug verschlechterten sich gleichwohl, weil die Kontakte von Insassen zur Außenwelt drastisch eingeschränkt wurden. Zur Kompensation der ausgesetzten Besuchsmöglichkeiten und der nur noch ausnahmsweise gewährten Vollzugslockerungen wurden Möglichkeiten der Telefonie und Internetkommunikation mit Familienangehörigen und anderen Bezugspersonen erweitert. Seit Juni 2020 wurden einige der Lockdown-Maßnahmen aufgehoben und Besuche schrittweise wieder erlaubt. Der Beitrag diskutiert weitergehende strafvollzugspolitische und sanktionenrechtliche Optionen für die Zeit nach der Pandemie wie z. B. die Beibehaltung internetbasierter Kommunikation mit Angehörigen etc., die Möglichkeiten des Home-Office für einige Tätigkeitsbereiche der Bediensteten und sanktionenrechtlich die Abschaffung oder zumindest weitergehende Reduzierung der ESF sowie kurzer Freiheitsstrafen generell.

2018 ◽  
Vol 75 (2) ◽  
pp. 112-116
Author(s):  
Friedemann Nauck

Zusammenfassung. Bei der Entscheidungsfindung am Lebensende sind die medizinische und ärztliche Indikation sowie der Wille des Patienten und seine Zustimmung zu einer Behandlung entscheidend. Darüber hinaus spielen die eigenen kulturellen und religiösen Überzeugungen der Ärztin / des Arztes eine Rolle, derer man sich als Behandler bewusst sein muss. In der Behandlung am Lebensende stellen palliativmedizinische Basiskenntnisse sowie die Einbeziehung palliativmedizinischer Experten eine sinnvolle Ergänzung dar. Dies gilt besonders in Behandlungssituationen, in denen eine Therapiezieländerung hin zum palliativmedizinischen Behandlungsziel erwogen wird oder bereits als notwendig erachtet wurde. Aber auch in Behandlungssituationen bei Patienten, die sich noch nicht in der letzten Lebensphase befinden, kann die Integration palliativmedizinischen Fachwissens, z. B. bei der Symptomkontrolle, Wundbehandlung, Kommunikation mit Angehörigen oder in Fragen der psychosozialen Begleitung, sinnvoll sein. Im Idealfall wird das Behandlungsziel auch für das Lebensende gemeinsam mit dem Kranken erarbeitet. Entscheidungen bedeuten immer auch Urteilsbildung, Respektierung individueller Werte, Begleitung und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen – auch dafür, dass man im Einzelfall ggf. eine falsche Entscheidung getroffen hat. Patientenautonomie und zunehmende Patientenkompetenz sind eine Aufforderung an Ärzte, medizinische und ethische Entscheidungen am Lebensende kritisch zu reflektieren sowie sich mit empirischen und normativen Aspekten der Indikationsstellung auseinanderzusetzen.


Author(s):  
Paul J. Turnbull ◽  
Tim McSweeney ◽  
Russell Webster ◽  
Mark Edmunds ◽  
Mike Hough

Sign in / Sign up

Export Citation Format

Share Document