ZusammenfassungKinderschutz ist ein gesellschaftlicher Auftrag und grundsätzliches Anliegen des Menschen. ÄrztInnen und viele psychosoziale Berufsgruppen, die Kinder und Jugendliche betreuen, sind Teil eines Systems, das für Früherkennung sowie für frühe Intervention und Hilfen ausgewiesen ist und heute innerhalb unserer Gesellschaft zur Verfügung steht. Prävention bedeutet im Kontext von Kinderschutz die Verhinderung von Kindesmisshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung. In der Kinderheilkunde und in der Jugendmedizin spielt das Thema Prävention eine vorrangige Rolle. Die Bedeutung von Impfungen, Neugeborenenscreening-Untersuchungen (Stoffwechsel -screening und Hörscreening) zur Verhinderung bzw. frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Krankheiten ist unbestritten. Psychosoziale Risikofaktoren, die eine positive Entwicklung behindern oder unmöglich machen, sind weitestgehend bekannt. Präventions-und Hilfsstrategien sind entwickelt worden und sollten überall in Deutschland zur Verfügung stehen. Einen wichtigen Stellenwert nehmen dabei die Neugeborenenscreening-und die Vorsorgeuntersuchungen U 1−J 1 ein. Die Teilnahme an diesen Untersuchungen muss verpflichtend sein. Die Umsetzung dieser Forderung kann durchaus unter den heutigen rechtlichen Bedingungen (Datenschutz, Schweigepflicht) erfolgen. Darüber hinaus sind die Verknüpfung von Melde-, Sozial- und Gesundheitsdaten sowie die daraus folgende Verpflichtung zur aufsuchenden Hilfe nachdrücklich weiter zu diskutieren.