Venöse Thromboembolie – Update 2019

2018 ◽  
Vol 75 (8) ◽  
pp. 496-501
Author(s):  
Sebastian Werth

Zusammenfassung. Durch die Implikation von neuen Diagnosealgorithmen in unserem klinischen Alltag, wurden die diagnostische Sicherheit insbesondere beim Ausschluss von venösen Thromboembolien (VTE) so vereinfacht, dass auch der Hausarzt bereits eine venöse Thromboembolie mit hinreichender Sicherheit ausschliessen kann. Die Einführung von Risikoscores kann helfen bei Patienten mit bestätigter Diagnose die Patienten herauszufiltern, die besonders gefährdet sind, um diese einer genaueren Überwachung zuzuführen. Dahingegen nimmt die Ambulantisierung von Patienten mit Lungenarterienembolie im Niedrig-Risiko-Bereich deutlich zu. Mit der Einführung der neuen oralen Antikoagulantien (NOAK) ist die Therapie dieser Patienten deutlich vereinfacht worden, zudem konnte das Risiko für schwere Blutungen im Vergleich zu den Vitamin-K-Antagonisten deutlich gesenkt werden. Für die Patienten mit paraneoplastischen VTEs stellen die NOAKs in Zukunft ebenfalls eine Option dar, welche in Studien noch genauer validiert werden muss. Aufgrund des niedrigen Blutungsrisikos von den NOAKs in der prophylaktischen Dosierung wird der Anteil der Patienten, die einer verlängerten Sekundärprophylaxe zugeführt werden, zukünftig weiter steigen und somit das Risiko für VTE-Rezidive gesenkt werden.

Phlebologie ◽  
2018 ◽  
Vol 47 (06) ◽  
pp. 309-317
Author(s):  
M. Voigtlaender ◽  
J. Yamamura ◽  
F. Langer

ZusammenfassungDie venöse Thromboembolie (VTE) ist eine häufige Komplikation bei Patienten mit maligner Grunderkrankung. Basierend auf einer verbesserten Wirksamkeit und Sicherheit gegenüber Vitamin K-Antagonisten (VKA) empfehlen aktuelle Leitlinien eine 3- bis 6-monatige Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin (NMH) als Standardtherapie der tumorassoziierten VTE. Versorgungsdaten zeigen jedoch eine geringe Leitlinienadhärenz im klinischen Behandlungsalltag, was am ehesten auf die täglichen subkutanen Injektionen und die relativ hohen Therapiekosten zurückzuführen ist. Aufgrund ihres Einnahmemodus und ihrer im Vergleich zu VKA günstigen Pharmakokinetik stellen die direkten oralen Antikoagulantien (DOAKs) zwar eine vielversprechende Alternative dar; die Subgruppen der in die großen Zulassungsstudien eingeschlossenen Krebspatienten waren aber aufgrund ihrer Größe und Tumorcharakteristika nicht geeignet, die bisherigen Studiendaten in den klinischen Alltag zu übertragen. Mit HOKUSAI VTE Cancer (Edoxaban) und SELECT-D (Rivaroxaban) stehen nun die Ergebnisse von zwei prospektiven, randomisierten Studien zur Verfügung, die die Wirksamkeit und Sicherheit von DOAKs im Vergleich zu NMH bei Patienten mit tumorassoziierter VTE untersucht haben. In beiden Studien war die DOAK-Einnahme mit weniger VTE-Rezidiven, jedoch mit einer höheren Rate an (gastrointestinalen und urothelialen) Blutungen assoziiert. Somit wird die zukünftige Therapie der tumorassoziierten VTE unter Berücksichtigung von Patientenpräferenz und Tumorcharakteristika ein hohes Maß an Selektion und Individualisierung erfordern.


VASA ◽  
2005 ◽  
Vol 34 (4) ◽  
pp. 225-234 ◽  
Author(s):  
Luxembourg ◽  
Bauersachs

Die venöse Thromboembolie (VTE) ist die zweithäufigste Todesursache bei Tumorpatienten und ist Zeichen einer verschlechterten Prognose. Insbesondere bei Patienten mit idiopathischer VTE findet sich in etwa 10% eine zugrunde liegende Tumorerkrankung. Dennoch ist derzeit die Effektivität einer extensiven Tumorsuche bei diesen Patienten nicht belegt. Zahlreiche plasmatische und zelluläre Faktoren sind an der Genese der Hyperkoagulabilität bei Malignomen beteiligt, z.B. Cancer-Prokoagulant und eine Gerinnungsaktivierung im Sinne einer akuten Phase-Reaktion. Operative Eingriffe bei Tumorpatienten gehen mit einem erhöhten Thromboembolierisiko einher, so dass eine intensivere und längere Thromboseprophylaxe nötig werden kann. Auch bei konservativ behandelten Patienten ist ein aktives Malignom mit einem erhöhten Thromboserisiko assoziiert. Tumorpatienten haben unter einer Standard-Thrombosebehandlung mit Vitamin K-Antagonisten (VKA) eine signifikant höhere Versagerrate und vermehrt Rezidiv-VTE. Niedermolekulares Heparin ist in der längerfristigen Sekundärprophylaxe der VTE signifikant wirksamer als VKA. Daher gibt es die Empfehlung niedermolekulares Heparin bei Tumorpatienten für die ersten 3–6 Monate der Sekundärprophylaxe zu verwenden. Erste Hinweise, dass niedermolekulares Heparin bei Tumorpatienten in nicht metastasiertem Stadium zu einer verbesserten Gesamtprognose führen kann, müssen durch weitere Studien belegt werden.


2018 ◽  
Vol 47 (03) ◽  
pp. 86-94
Author(s):  
Tobias Geisler ◽  
Fabian Stimpfle

ZusammenfassungHäufigste Ursache einer Lungenarterienembolie (LAE) ist eine venöse Thromboembolie in Folge einer tiefen Beinvenenthrombose (TBVT). Entsprechend der aktuellen Leitlinien, ist bei TVBT oder LAE eine Antikoagulation für mindestens 3 Monate indiziert. In der initialen Phase nach Diagnosestellung kommen hierfür weiterhin hauptsächlich Heparine zum Einsatz. In der Sekundärprävention werden Vitamin-K-Antagonisten (VKA) zunehmend durch die Nicht-Vitamin-K-Antagonisten oralen Antikoagulanzien (NOAK) abgelöst. Vorteilhafte Eigenschaften der NOAKs im Vergleich zu VKA sind insbesondere das günstigere Sicherheitsprofil bezüglich Blutungsereignisse aber auch eine weniger variable Pharmakokinetik und der schnelle Wirkungseintritt. Ob nach der akuten Phase zur Prävention eines Rezidivs die Dauer der Antikoagulation verlängert werden soll, ist vor dem Hintergrund des individuellen Rezidiv- und Blutungsrisikos abzuwägen.


2015 ◽  
Vol 44 (S 01) ◽  
pp. 8-14
Author(s):  
Michal Droppa ◽  
Tobias Geisler

Die tiefe Beinvenenthrombose (TBVT) ist die häufigste Ursache einer venösen Thromboembolie, die sich in der Regel durch eine Lungenarterienembolie manifestiert. Nach der Diagnosestellung sollten unabhängig von der Risikoeinschätzung alle Patienten mit tiefer Beinvenenthrombose und akuter Lungenarterienembolie eine frühzeitige Antikoagulation erhalten. Heparine gehören zur Standardtherapie der TBVT und Thromboembolie und werden vor allem in der initialen Phase der Therapie angewendet. Vitamin K-Antagonisten (VKA) gehörten bisher zur Standardtherapie in der Sekundärprävention der Thromboembolie. In Deutschland stehen Phenprocoumon und Warfarin zur Verfügung, wobei ersteres vorwiegend eingesetzt wird. Die Nachteile von VKA können durch die neuen direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK) vermieden werden. Vorteil der DOAK ist der schnelle Wirkungseintritt sowie eine weniger variable Pharmakokinetik. Insbesondere das günstigere Sicherheitsprofil bezüglich Blutungsereignisse und die einfachere Steuerbarkeit bieten Vorteile gerade in der ambulanten Behandlung. Nach der akuten Phase fokussiert sich die weitere Behandlung auf die Prävention eines Rezidivs. Die Dauer der Therapie sollte individuell nach Abwägung des Rezidiv- und Blutungsrisikos erfolgen.


2012 ◽  
Vol 69 (9) ◽  
pp. 517-522 ◽  
Author(s):  
J. Seiffge ◽  
Nedeltchev ◽  
A. Lyrer
Keyword(s):  

Nach 60 Jahren der Monopolstellung von Vitamin-K Antagonisten (VKA) zur Primär- und Sekundärprävention bei Patienten mit Vorhofflimmern (VHF) haben nun neue Substanzen, Dabigatran, Rivaroxaban und Apixaban, den Beweis der gleicher Wirksamkeit bei geringer Rate von Blutungskomplikationen erbracht. Auch wenn die neuen Substanzen klare Vorteile gegenüber VKA zeigen (fixe Dosierung, keine Gerinnungskontrollen, weniger Interaktionen mit Lebensmitteln und anderen Medikamenten) lässt sich aktuell bei keiner der Substanzen ein klarer Vorteil erkennen. Welche Patienten sind Kandidaten für die neuen oralen Antikoagulanzien (oAK)? Die präsentierten Studiendaten beziehen sich ausschließlich auf die Primär- und Sekundärprävention bei VHF. Ideale Kandidaten für die neuen Substanzen sind aus heutiger Sicht Patienten mit VHF, deren Einstellung auf einen therapeutischen INR sich mit VKA als schwierig erweist bzw. die regelmäßige Blutentnahmen nicht wünschen oder aber deren Durchführung schwierig ist (z. B. weite Entfernung zum nächsten Arzt). Dies kann auch auf Patienten nach Hirnschlag infolge Vorhofflimmerns angewendet werden. Welche Patienten erhalten (weiterhin) VKA? Es besteht keine Indikation, Patienten die jahrelang unter VKA-Therapie stabil gewesen sind und insbesondere stabile INR-Werte innerhalb des therapeutischen Bereichs aufweisen auf eine der neuen Substanzen umzustellen. Auch wird weiterhin eine Therapie mit VKA notwendig sein bei Patienten mit einer schweren Niereninsuffizienz oder Patienten, die eine Therapie mit einem Medikament benötigen, welches mit den neuen oAK interagiert (z. B. Ketoconazol) oder eine weitere Indikation für VKA (z. B. ein mechanischer Herzklappenersatz) besitzen.


2011 ◽  
Vol 68 (6) ◽  
pp. 345-352 ◽  
Author(s):  
Christoph R. Meier

Orale Kontrazeptiva enthalten eine Kombination aus dem Östrogenderivat Ethinylöstradiol und einem Gestagenderivat (kombinierte orale Kontrazeptiva), oder ein Gestagen allein (Minipille). Von vielen Frauen wird die Pille sehr gut ertragen, und sie zeichnet sich durch einen tiefen Pearl-Index aus, was besagt, dass die Methode eine hohe kontrazeptive Sicherheit aufweist. Sowohl die Östrogendosis wie auch das in der Pille enthaltene Gestagenderivat beeinflussen das Risiko, gewisse unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zu erleiden. Die am häufigsten berichteten UAW der Pille sind Spannungsgefühl in der Brust, Kopfschmerzen, gastrointestinale Unverträglichkeit oder Stimmungsschwankungen, welche aber oftmals vorübergehender Natur sind. Die vorhandene Angst vor Gewichtszunahme bei Einnahme oraler Kontrazeptiva ist Studien zufolge statistisch gesehen weitgehend unbegründet, wobei es im Einzelfall aber durchaus zu namhafter Gewichtszunahme kommen kann. Das Brustkrebsrisiko erhöht sich unter der Pille nicht nennenswert; orale Kontrazeptiva reduzieren das Risiko, an einem Ovarial- oder einem Endometriumskarzinom zu erkranken. Die am häufigsten diskutierte, insgesamt aber nicht sehr häufige UAW ist die venöse Thromboembolie. Das Risiko steigt mit höherer Östrogendosis an, ist im ersten Einnahmejahr am höchsten, und ist für orale Kontrazeptiva der 3. Generation etwas höher als für diejenigen der 2. Generation. Individuelle genetisch prädisponierte Gerinnungsstörungen erhöhen in Kombination mit der hormonellen Pille das Venenthromboserisiko stark, und auch Rauchen ist ein Risikofaktor. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Neuanwenderinnen von oralen Kontrazeptiva sorgfältig über mögliche Risiken informiert werden und dass in der Anamnese abgeklärt wird, ob keine relevanten Kontraindikationen vorliegen.


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