Zwischen 1958 und 1961 wurden rund 10000 Kinder mit schweren Gliedmaßendefekten geboren, deren Mütter das Schlafmittel Thalidomid eingenommen hatten. Seit dieser Katastrophe herrscht bei pharmazeutischer Industrie, Ärzten und Patientinnen berechtigte Vorsicht, häufig jedoch auch irrationale Panik im Hinblick auf den Einsatz von Arzneimitteln in der Schwangerschaft. Nach statistischen Erhebungen nehmen 15–50% aller Schwangeren Medikamente im ersten Schwangerschaftsdrittel ein, oft noch in Unkenntnis der Schwangerschaft, was angesichts der sensiblen Phase der Organogenese in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten besonders fatale Auswirkungen haben kann. Nach Thalidomid wurden weitere teratogene Arzneimittel wie Kumarin-Derivate (z.B. Warfarin), Vita-min A und seine Derivate (z.B. Isotretinoin), Folsäureantagonisten oder Antikonvulsiva wie Hydantoin oder Valproinsäure entdeckt. Eine Vielzahl anderer Wirkstoffe gilt als potentiell embryo-/fetotoxisch, wobei der Effekt dieser Pharmaka vor allem von Dosis und Expositionszeit abhängt. Bei zahlreichen Präparaten liegen Kasuistiken über Fehlbildungen vor, jedoch fehlen Studien mit statistischer Aussagekraft. Die pharmazeutische Industrie zieht sich auf eine juristisch sichere Position zurück, indem sie bei den meisten Präparaten in der Fachinformation unter der Rubrik «Schwangerschaft» «kontraindiziert» oder zumindest «strenge Indikationsstellung» vermerkt. Ein therapeutischer Nihilismus bei chronisch kranken Schwangeren kann jedoch z.B. im Falle von Epilepsie, Hypertonie oder Asthma bronchiale zu dramatischen Verschlechterungen der Grunderkrankung und damit zu einer erheblichen Gefährdung der fetalen Entwicklung führen. Andererseits werden durch unzureichende Aufklärung von Patientinnen und medizinischem Fachpersonal über die realen Risiken einer bereits erfolgten medikamentösen Therapie in der Frühgravidität zahlreiche Schwangerschaftsabbrüche ohne fundierte Indikation durchgeführt. Grundsätzlich sind altbewährte Präparate neuen Wirkstoffen vorzuziehen. Ist jedoch eine Exposition mit einem unzureichend erprobten Wirkstoff in Unkenntnis der Gravidität erfolgt, sollten ausgewiesene Beratungszentren für Reproduktionstoxikologie mit entsprechenden Datenregistern etabliert und konsultiert werden.