gleichwertige lebensverhältnisse
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(FIVE YEARS 1)

2021 ◽  
Vol 79 (1) ◽  
pp. 73-86
Author(s):  
Heinrich Mäding

Ausgehend von einer Skizze des generellen raumpolitischen Ziels „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ wird in diesem Beitrag nach dessen Stellenwert im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zur Kohlepolitik gefragt. Anhand der wichtigsten Dokumente (vom Bericht der Kohlekommission im Januar 2019 bis zu den abschließenden Plenarprotokollen von Bundestag und Bundesrat im Juli 2020) wird die Operationalisierung und Gewichtung des Gleichwertigkeitszieles nachverfolgt. Trotz der großen Relevanz der Kohlepolitik für die Gleichwertigkeit und der postulierten Relevanz der Gleichwertigkeit für die Kohlepolitik bleiben die Zusammenhänge begrifflich unscharf, meist implizit und kaum nachvollziehbar. Die Gleichwertigkeit tritt im politischen Prozess im Verhältnis zu klima- und energiepolitischen Argumenten deutlich zurück.


Author(s):  
Frank Othengrafen ◽  
Lena Greinke ◽  
Rainer Danielzyk

ZusammenfassungDas Phänomen der multilokalen Lebensweisen wird bislang losgelöst von der Leitvorstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Herausforderung der Raumplanung und des Regionalmanagements diskutiert. Dieser Beitrag thematisiert potenzielle Handlungsfelder von Regionalplanung und -management in den Themenbereichen a) Bewusstseinsförderung und Ansprechstrukturen, b) Wohnen und Infrastrukturen, c) bürgerschaftliches Engagement sowie d) Arbeit und regionale Wirtschaft. Zudem wird Multilokalität als Chance oder Risiko für die Regionalentwicklung in unterschiedlich charakterisierte Typen ländlicher Räume reflektiert. Zum Schluss wird die „Gretchenfrage“ diskutiert, ob Multilokalität gefördert oder Multilokale dauerhaft sesshaft gemacht werden sollten.


2021 ◽  
Vol 9 (2) ◽  
pp. 326-330

Im Format Voluntaris fragt … lassen wir Vertreter*innen aus Wissenschaft, Praxis und Politik zu aktuellen Entwicklungen und Themen im Bereich der Freiwilligendienste und des zivilgesellschaftlichen Engagements zu Wort kommen. Im Jahr 2020 wurde die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) durch die Deutsche Bundesregierung und den Deutschen Bundestag geschaffen. Sie ist ein Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und wird getragen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministe- rium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Bundesstiftung verfolgt als bundesweite Anlaufstelle zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements das Ziel, das Ehrenamt insbesondere in struktur- schwachen und ländlichen Regionen zu fördern. Als Sitz wurde Neustrelitz in Mecklen- burg-Vorpommern gewählt. Wir sprechen mit den Stiftungsvorständen Katarina Peranić und Jan Holze zu den Zielen und Tätigkeitsfeldern der Stiftung, zur Kritik aus der Zivil- gesellschaft an der Rolle der Stiftung sowie dem Themenschwerpunkt „Nachwuchsge- winnung“.


Der Staat ◽  
2020 ◽  
Vol 59 (4) ◽  
pp. 545-576
Author(s):  
Stefan Lenz

Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist zu einer allgegenwärtigen politischen Forderung avanciert. Die Bundesregierung berief eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, der Bund und einige Länder gründeten Heimatministerien. Verbreitet ist die Annahme, das Grundgesetz verpflichte den Staat auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dieser Beitrag begibt sich auf die Suche nach einer solchen Staatszielbestimmung. Dabei wird er nicht fündig: weder in Art. 72 II GG noch im Bundesstaats- oder im Sozialstaatsprinzip noch unter angeblich mitgeregelten Verfassungsvoraussetzungen. Schließlich erhebt der Beitrag verfassungspolitische Bedenken gegen Staatszielbestimmungen im Allgemeinen und eine Staatszielbestimmung „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ im Besonderen. Der politische Prozess kann und muss frei entscheiden, ob und wie der Staat auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse hinarbeitet. Creating equivalent living conditions throughout Germany became an ubiquitous political demand. The Federal Government appointed a commission „Equivalent living conditions“ and as well as some Länder established a ministry of homeland. According to a widespread assumption, the Basic Law obliges the state to create equivalent living conditions. This journal article is looking for such a national objective in the Basic Law. The search fails. The alleged objective can neither be found in article 72 of the Basic Law nor in constitutional principles or among constitutional preconditions, which are supposed to be positivized. Finally, this article raises doubts against national objectives in constitutional law in general and the suggested objective „Equivalent living conditions“ in particular. The political process can and should decide freely, whether and by which means the state should work towards equivalent living conditions.


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