Zwischen Forensifizierung und Neglect?

2003 ◽  
Vol 22 (10) ◽  
pp. 514-519
Author(s):  
M. Ziegenbein ◽  
H. Haltenhof ◽  
P. Garlipp
Keyword(s):  

ZusammenfassungDer therapeutische Umgang mit den schizophrenen Patienten, die gewalttätige Delikte begehen, ist auf einer allgemeinpsychiatrischen Station häufig problematisch. Gemeint sind hier diejenigen Patienten, die im Vorfeld der Aufnahme z.B. eine Bedrohung ausgesprochen oder eine Körperverletzung begangen haben und sich im Rahmen der Landesgesetze für Psychisch Kranke in Behandlung befinden.Psychiater und Juristen bewegen sich im Umgang mit gewalttätigen Patienten vor dem Hintergrund der juristischen Rahmenbedingungen im Spannungsfeld zwischen Forensifizierung, d.h. die Gewalttätigkeit als Delikt und nicht vorrangig als Symptom im psychopathologischen und -dynamischen Zusammenhang zu sehen, und Neglect, d.h. die Gewalttätigkeit als Symptom und nicht vorrangig als Delikt zu werten.Die Schwierigkeit der Grenzziehung zwischen der Notwendigkeit einer allgemeinoder forensisch-psychiatrischen Therapie im Einzelfall ist ein Dilemma, das wir anhand einer Kasuistik und der Literatur diskutieren.

2006 ◽  
Vol 63 (9) ◽  
pp. 579-584 ◽  
Author(s):  
Simonetti ◽  
Konrad
Keyword(s):  

Die Urindiagnostik bei Kindern ist komplex und die Schwierigkeiten beginnen insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern bereits bei der Uringewinnung. Mittelstrahlurin ist eine gute Methode für Kinder mit Blasenkontrolle, bei Säuglingen ist zum Nachweis von Harnwegsinfektionen meist eine Blasenkatheterisierung oder eine suprapubische Blasenpunktion notwendig. Die Uringewinnung mittels Urinsäckli darf nur zum Ausschluss und nicht für die Diagnose von Harnwegsinfektionen angewendet werden. Eine Urinkultur sollte auf keinen Fall von einem Urinsäckli abgenommen werden. Die oft gewünschte 24-Stunden-Urinsammlung muss im Säuglingsalter durch die Einzelprobe ersetzt werden, wobei die gemessenen Konzentrationen im Verhältnis zur Kreatinin-Konzentration angegeben werden.


2017 ◽  
Vol 74 (10) ◽  
pp. 535-541 ◽  
Author(s):  
Christoph Dehnert ◽  
Peter Bärtsch

Zusammenfassung. Wenn unakklimatisierte Personen zu schnell in grosse Höhen aufsteigen, drohen höhenbedingte Erkrankungen wie akute Bergkrankheit (ABK), Höhenhirnödem (HHÖ) oder Höhenlungenödem (HLÖ). Am häufigsten tritt die ABK auf, die grundsätzlich harmlos und in der Regel selbstlimitierend ist. Relativ selten, aber potenziell lebensbedrohlich sind HHÖ und HLÖ. In diesem Artikel wird auf ABK und HHÖ eingegangen. Ob es sich bei ABK und HHÖ um unterschiedliche Ausprägungen der gleichen Erkrankung handelt, ist noch nicht abschliessend geklärt. Die ABK äussert sich 4 – 8 Stunden nach Aufstieg in Höhen über 2300 m durch die unspezifischen Symptome Kopfschmerzen, Inappetenz, Übelkeit, Schwindel und Schlafstörungen. Ein HHÖ deutet sich bei therapieresistenten Kopfschmerzen oder wiederholtem Erbrechen an. Wenn Bewusstseinstrübungen oder zentralneurologische Symptome wie Ataxie auftreten, liegt ein manifestes HHÖ vor. Die ABK kann mit dem Lake-Louise-Score sehr gut erfasst werden. Beste Prophylaxe aller Höhenerkrankungen sind langsamer Aufstieg und gute Vorakklimatisation. Im Allgemeinen sollte die durchschnittliche Steigerung der Schlafhöhe nicht über 300 – 500 m pro Nacht liegen. Bei hoher Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer ABK kann auch eine medikamentöse Prophylaxe mit Acetazolamid (2 × 125 – 250 mg / Tag) oder Corticosteroiden (Dexamethason 2 – 3 × 4 mg / Tag oder eine Äquivalenzdosis anderer Corticosteroide) erfolgen. Die leichte ABK kann symptomatisch mit gängigen nichtsteroidalen Antirheumatika und / oder Antiemetika behandelt werden, ohne dass ein Abstieg zwingend erforderlich ist. Wenn sich die Symptome dabei verschlechtern, primär eine schwere ABK oder ein HHÖ vorliegt, ist ein sofortiger Abstieg um mindestens 1000 m Therapie der Wahl. Parallel dazu sind Corticosteroide indiziert, initial 4 – 8 mg / Tag, gefolgt von 4 mg alle 6 – 8 Stunden in Abhängigkeit von der Symptomatik.


2012 ◽  
Vol 69 (9) ◽  
pp. 517-522 ◽  
Author(s):  
J. Seiffge ◽  
Nedeltchev ◽  
A. Lyrer
Keyword(s):  

Nach 60 Jahren der Monopolstellung von Vitamin-K Antagonisten (VKA) zur Primär- und Sekundärprävention bei Patienten mit Vorhofflimmern (VHF) haben nun neue Substanzen, Dabigatran, Rivaroxaban und Apixaban, den Beweis der gleicher Wirksamkeit bei geringer Rate von Blutungskomplikationen erbracht. Auch wenn die neuen Substanzen klare Vorteile gegenüber VKA zeigen (fixe Dosierung, keine Gerinnungskontrollen, weniger Interaktionen mit Lebensmitteln und anderen Medikamenten) lässt sich aktuell bei keiner der Substanzen ein klarer Vorteil erkennen. Welche Patienten sind Kandidaten für die neuen oralen Antikoagulanzien (oAK)? Die präsentierten Studiendaten beziehen sich ausschließlich auf die Primär- und Sekundärprävention bei VHF. Ideale Kandidaten für die neuen Substanzen sind aus heutiger Sicht Patienten mit VHF, deren Einstellung auf einen therapeutischen INR sich mit VKA als schwierig erweist bzw. die regelmäßige Blutentnahmen nicht wünschen oder aber deren Durchführung schwierig ist (z. B. weite Entfernung zum nächsten Arzt). Dies kann auch auf Patienten nach Hirnschlag infolge Vorhofflimmerns angewendet werden. Welche Patienten erhalten (weiterhin) VKA? Es besteht keine Indikation, Patienten die jahrelang unter VKA-Therapie stabil gewesen sind und insbesondere stabile INR-Werte innerhalb des therapeutischen Bereichs aufweisen auf eine der neuen Substanzen umzustellen. Auch wird weiterhin eine Therapie mit VKA notwendig sein bei Patienten mit einer schweren Niereninsuffizienz oder Patienten, die eine Therapie mit einem Medikament benötigen, welches mit den neuen oAK interagiert (z. B. Ketoconazol) oder eine weitere Indikation für VKA (z. B. ein mechanischer Herzklappenersatz) besitzen.


2020 ◽  
Vol 77 (10) ◽  
pp. 511-516
Author(s):  
Markus Knupp ◽  
Sjoerd A. Stufkens

Zusammenfassung. Die Arthrose am oberen Sprunggelenk ist in der Bevölkerung weit verbreitet und häufig auf vorgängige Traumata zurückzuführen. Am häufigsten tritt sie nach Frakturen und rezidivierenden Distorsionen auf. Im fortgeschrittenen Stadium stellt die Sprunggelenksprothese eine sichere Behandlungsoption für den Patienten dar, welche die Lebensqualität nur wenig einschränkt. Ob im konkreten Fall eine Sprunggelenksprothese oder eine Arthrodese durchgeführt wird, hängt vom Gelenk (Bänder- und Knochenqualität), dem Zustand der Nachbargelenke (unteres Sprunggelenk, Kniegelenke) sowie vom generellen Gesundheitszustand des Patienten ab. Da in vielen Fällen neben der Destruktion des Gelenkes eine Mitbeteiligung der benachbarten Gelenke, der Bänder und Sehnen vorgefunden wird, sollten die Prothesen am oberen Sprunggelenk nur von ausgewiesenen Spezialisten implantiert werden.


2017 ◽  
Vol 74 (2) ◽  
pp. 45-50
Author(s):  
Diana Meier-Allmendinger

Zusammenfassung. Psychisch Kranke sind in verstärktem Masse gefährdet auch körperlich zu erkranken. Umgekehrt können Krankheiten mit lebensbedrohlichem Charakter zu psychischen Krisen und Erkrankungen führen. Im Akutspital werden körperliche und psychische Komorbiditäten und ihre möglichen Folgen auf Behandlungsverlauf und –entscheide häufig nicht diagnostiziert und angemessen behandelt. Auch im Bereich der Psychoonkologie und dem noch jungen Gebiet der Psychokardiologie stellt sich die Frage, ob alle Patientinnen und Patienten entsprechend erfasst und ihre Bedürfnisse nach psychologischer Unterstützung und Behandlung ausreichend erkannt sind. Eine besondere Herausforderung im klinischen Alltag und speziell auf der Intensivstation stellt die Einschätzung der Urteils- und Einwilligungsfähigkeit dar. Diese anspruchsvolle Aufgabe kann nicht im professionellen Alleingang erfolgen, sondern erfordert einen interdisziplinären Zugang. Es ist Aufgabe der Ethik für die Gewährleistung einer ausreichenden Diagnostik und angemessenen Behandlung psychisch Kranker im Akutspital einzustehen und die Interdisziplinarität – für psychisch Kranke häufig in der Person des Konsiliarpsychiaters – einzufordern. Für Behandlungsentscheide gelten aus juristischer und ethischer Sicht die Gleichbehandlung aller Patientinnen und Patienten und das Diskriminierungsverbot. Unabhängig von einer körperlichen oder psychischen Erkrankung bedarf jede therapeutische Massnahme der Zustimmung des Patienten. Orientierend am Prinzip der Selbstbestimmung ist es Rolle der Ethik für eine patientengerechte Entscheidungsfindung bei psychisch Kranken zu sensibilisieren. Behandlungsentscheide entstehen hier häufig als Ergebnis therapeutischer Prozesse, die zugleich die Befähigung zur Einwilligung anstreben und zeitintensiv sind. Situationen beeinträchtigter Urteils-und Entscheidungsfähigkeit und Erfahrungen der Abhängigkeit weisen auf die grundsätzliche Sorgebedürftigkeit des Menschen hin. Nur eingebettet in einer Kultur der Sorge als Grundlage ärztlichen und pflegerischen Handelns kann eine Haltung des Respekts gegenüber psychisch Kranken und ihrer (beeinträchtigten) Selbstbestimmung zum Tragen kommen. Als Ausdruck dieser Kultur ist zu wünschen, dass „die Sprache der Sorge“ wiedererlernt, eingeübt und dauerhaft angewendet wird.


2013 ◽  
Vol 70 (9) ◽  
pp. 503-508
Author(s):  
Marcel Weber

Auch wenn das Symptom „Kreuzschmerzen“ alltäglich und oft „banal“ ist (zweithäufigster Grund für eine Arztkonsultation [1], 3.15 % aller Personen in amerikanischen Notfallstationen [2]), dürfen konsequenzenreiche Differenzialdiagnosen nicht übersehen werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei, neben dem Wissen um diese Differenzialdiagnosen, auf dem genauen Zuhören und einigen Zusatzfragen zur Abrundung einer präzisen Anamnese. Die klinische Untersuchung wird die vermuteten Diagnosen erhärten und mögliche Differenzialdiagnosen ausschließen. Zusatzuntersuchungen sind selten notwendig, können aber bei begründetem Verdacht, beispielsweise auf eine Spondylodiszitis oder eine Arteriendissektion, lebensrettend sein. Therapeutisch steht die Motivation zu Alltagsaktivitäten und die hausärztliche Führung im Vordergrund.


VASA ◽  
2007 ◽  
Vol 36 (1) ◽  
pp. 5-16 ◽  
Author(s):  
Hinrichs

In der Gefäßmedizin liegen bisher wenige Studien über geschlechtsabhängige Unterschiede bei Erkrankungen, im Krankheitsverlauf und in der Therapie vor. Die Risikofaktoren sind zwischen Männern und Frauen unterschiedlich verteilt mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die kardiovaskulären Erkrankungen. Ein besonders hohes Risiko haben diabetische Frauen. Der Anteil der Raucherinnen mit dem Risiko für eine Aggravation der anderen Risikofaktoren nimmt zu. Bei jungen rauchenden Frauen stellt das «hypoplastische aortoiliakale Syndrom» eine besondere Verlaufsform der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (AVK) mit einer schlechten Prognose dar. Eine günstige Beeinflussung von Gefäßereignissen durch Hormonersatztherapie bei postmenopausalen Frauen konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Hingegen scheint an Koronarien getestetes Testosteron einen günstigen Effekt auf Gefäßweite und Endothel zu haben. Frauen mit einer AVK sind Hochrisikopatientinnen mit einem hohen Risiko für gefäßassoziierte Todesfälle. Periprozedurale Komplikationen finden sich bei fast allen untersuchten Operationen/Interventionen häufiger bei Frauen. Zudem ist die Erkrankung bei Frauen weiter fortgeschritten, wenn eine therapeutische Intervention durchgeführt wird. Insbesondere Männer profitieren bei asymptomatischen hochgradigen Karotisstenosen von einem operativen Eingriff, da sie ein höheres Risiko für einen ischämischen Insult als Frauen haben. Bei Frauen hingegen wiegt das deutlich erhöhte perioperative Risiko den Nutzen auf. Einige Studien weisen auf einen Geschlechter-Bias in der Behandlung hin: Frauen erhalten seltener als Männer eine revaskularisierende Therapie, seltener eine leitliniengerechte medikamentöse Therapie oder eine Thromboseprophylaxe. In der Pharmakotherapie ist wegen der unterschiedlichen Metabolisierung mit mehr Nebenwirkungen bei Patientinnen zu rechnen. Trotzdem sind Frauen bisher in Medikamentenstudien im Vergleich zu Bevölkerungsanteil und Krankheitsprävalenzen unterrepräsentiert. Weitere Studien mit geschlechtsabhängiger Auswertung und eine erhöhte Sensibilität für geschlechtsbedingte Erkrankungsunterschiede sind nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Genderforschung in der Gefäßmedizin dringend erforderlich.


Praxis ◽  
2005 ◽  
Vol 94 (28) ◽  
pp. 1103-1111 ◽  
Author(s):  
Schüpfer ◽  
Babst

Verschiedene Ansätze zur Reform des schweizerischen Gesundheitswesens werden diskutiert, ohne dass ein klarer Entscheid für eine mehr planwirtschaftliche oder eine mehr wettbewerbliche Ausrichtung vorliegt. Trotz gleichbleibendem Leistungsauftrag bezüglich Angebot, Menge und Qualität, werden die Mittel für die öffentlichen Spitäler bei zum Teil sinkenden Preisen (= Tarifen) reduziert. Das Rationalisierungspotential beim Personal ist dabei weitestgehend ausgeschöpft, weshalb nun zunehmend eine verdeckte Rationierung einsetzt. Dieser Leistungsabbau führt zu Qualitätsverlust in der Behandlung der Patienten, zu Burn-out beim Pflegepersonal und zu Frustrationen bei den verantwortlichen Kaderärzten. Die bedrohte Qualitäts- und Sicherheitslage erfordert deshalb vom Leistungserbringer Schritte in Richtung einer Qualitätstransparenz zur Monitorisierung der Folgen einer einseitigen auf Kosten fokussierten Gesundheitspolitik und die Einführung eines integralen Risikomanagements zur Gewährleistung grösstmöglicher Sicherheit für den Patienten in einem System mit beschränkten Ressourcen. Es wird zudem eine Bewertung möglicher Auswege aus der Falle der verdeckten Rationierung vorgenommen. Diskutiert werden folgende Lösungsansätze: 1. explizite Rationierung, 2. Ansätze für eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens in der Schweiz, 3. Restrukturierung der Leistungserbringer unter Berücksichtigung von Skaleneffekten und 4. Wettbewerb. In jedem Fall aber hat sich auch die Rechtssprechung den beschränkten Mitteln anzupassen und ihre Optik sollte die politische und ökonomische Sicht der Rationierung im Gesundheitswesen, als neues Element neben der Patientensicherheit mit berücksichtigen. Die Ärzte dürfen nicht allein in die Rolle der Rationierer gedrängt werden, sie wollen und können diese Rolle nicht übernehmen. Dies ist Aufgabe der Politik.


Author(s):  
Leopold Hermle ◽  
Christiane Bessey ◽  
Nenad Vasic ◽  
Kay Uwe Petersen ◽  
Anil Batra
Keyword(s):  

Zusammenfassung. Ziel: Das Ziel dieser Studie war es, zu untersuchen, ob chronisch psychisch kranke Raucher an einer Tabakentwöhnung erfolgreich teilnehmen können. Methode: Bei allen 214 Heimbewohnern des Heims für psychisch Kranke in Göppingen (Christophsbad) wurde der Rauchstatus erhoben. Insgesamt waren 56,2 % (n = 120) der 214 Heimbewohner Raucher. 21 Patienten nahmen das Angebot einer verhaltenstherapeutischen Tabakentwöhnung in Kombination mit Vareniclin (n = 20) oder Nikotinersatz (n = 1) an. Erfolg der Intervention, Befindlichkeit und Nebenwirkungen sowie Kohlenmonoxidkonzentrationen in der Ausatemluft wurden bei 21 Probanden während der 26 Kurswochen der Tabakentwöhnung und des 3-monatigen Nachbeobachtungszeitraumes erfasst. Neben dem Raucherstatus und den Rauchercharakteristika wurden die Stärke der Nikotinabhängigkeit (FTND), die Motivation zur Abstinenz (Motivationsfragebogen), das Rauchverlangen (QSU-b), der Grad der Depressivität (BDI) und die Entzugssymptomatik (MNWS-revised) erhoben. Die Veränderung über die verschiedenen Untersuchungszeitpunkte (Baseline, Kurswoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 26, Katamnesewoche (Kat) 1, 3, 6, 9, 12) wurde mittels Varianzanalysen für Messwiederholung untersucht. Ergebnisse: Von den 21 Teilnehmern der Tabakentwöhnung waren 4 zum Ende der 3-monatigen Nachbefragung rauchfrei. Sie kamen bis dahin auf eine durchschnittliche rauchfreie Zeit von 6 Monaten. Weitere 4 Teilnehmer hatten eine abstinente Phase während des Studienverlaufs, konnten diese jedoch nicht bis zum Ende der Nachbefragung aufrechterhalten. Nur ein Proband war in der Lage, den Rauchstopp abrupt umzusetzen. Schlussfolgerung: Eine Tabakentwöhnung bei chronisch psychisch und somatisch erkrankten Heimbewohnern erscheint nach den vorliegenden Daten als durchführbar.


2007 ◽  
Vol 20 (2-3) ◽  
pp. 89-97
Author(s):  
Lutz Michael Drach ◽  
Brigitte Terner

Zusammenfassung: Ein Mangel an sozialen Aktivitäten ist ein wesentlicher Risikofaktor für psychische Erkrankungen im Alter, insbesondere für Depressionen. Ältere psychisch Kranke haben krankheitsbedingt häufig ihre sozialen Beziehungen stark eingeschränkt und erleben dies oft als schwere Beeinträchtigung. Außerdem hängt die Prognose der psychischen Erkrankung nach der Entlassung von der erfolgreichen Wiederaufnahme der sozialen Aktivitäten ab. Zwei Umfragen in den 60 gerontopsychiatrischen Tageskliniken in Deutschland ergaben, dass im überwiegenden Teil soziale Aktivierung fester Bestandteil des Therapieprogramms ist. Dabei zeigten sich aber erhebliche Unterschiede im Vorgehen. Die große Mehrheit der antwortenden Tageskliniken nutzte hierzu entweder ausschließlich offene Seniorenangebote am Wohnort des Patienten, oder in Kombination mit dem Besuch sozialpsychiatrischer Einrichtungen. Nur eine kleine Minderheit aktivierte ausschließlich in sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Dabei begleitete der überwiegende Teil der Tageskliniken die Patienten entweder ständig oder mindestens initial. Dagegen praktizierten fünf überwiegend verhaltenstherapeutisch orientierte Tageskliniken schon von Anfang an eine Aktivierung ohne therapeutische Begleitung. Die möglichen Gründe für diese Varianz könnten in Unterschieden bei den Patienten, dem lokalen Angebot an Senioreneinrichtungen oder anderen örtlichen Besonderheiten liegen.


Sign in / Sign up

Export Citation Format

Share Document