Aktuelle und zukünftige Herausforderungen in Behandlung und Betreuung von psychisch kranken Menschen im Akutspital und die Rolle der Ethik
Zusammenfassung. Psychisch Kranke sind in verstärktem Masse gefährdet auch körperlich zu erkranken. Umgekehrt können Krankheiten mit lebensbedrohlichem Charakter zu psychischen Krisen und Erkrankungen führen. Im Akutspital werden körperliche und psychische Komorbiditäten und ihre möglichen Folgen auf Behandlungsverlauf und –entscheide häufig nicht diagnostiziert und angemessen behandelt. Auch im Bereich der Psychoonkologie und dem noch jungen Gebiet der Psychokardiologie stellt sich die Frage, ob alle Patientinnen und Patienten entsprechend erfasst und ihre Bedürfnisse nach psychologischer Unterstützung und Behandlung ausreichend erkannt sind. Eine besondere Herausforderung im klinischen Alltag und speziell auf der Intensivstation stellt die Einschätzung der Urteils- und Einwilligungsfähigkeit dar. Diese anspruchsvolle Aufgabe kann nicht im professionellen Alleingang erfolgen, sondern erfordert einen interdisziplinären Zugang. Es ist Aufgabe der Ethik für die Gewährleistung einer ausreichenden Diagnostik und angemessenen Behandlung psychisch Kranker im Akutspital einzustehen und die Interdisziplinarität – für psychisch Kranke häufig in der Person des Konsiliarpsychiaters – einzufordern. Für Behandlungsentscheide gelten aus juristischer und ethischer Sicht die Gleichbehandlung aller Patientinnen und Patienten und das Diskriminierungsverbot. Unabhängig von einer körperlichen oder psychischen Erkrankung bedarf jede therapeutische Massnahme der Zustimmung des Patienten. Orientierend am Prinzip der Selbstbestimmung ist es Rolle der Ethik für eine patientengerechte Entscheidungsfindung bei psychisch Kranken zu sensibilisieren. Behandlungsentscheide entstehen hier häufig als Ergebnis therapeutischer Prozesse, die zugleich die Befähigung zur Einwilligung anstreben und zeitintensiv sind. Situationen beeinträchtigter Urteils-und Entscheidungsfähigkeit und Erfahrungen der Abhängigkeit weisen auf die grundsätzliche Sorgebedürftigkeit des Menschen hin. Nur eingebettet in einer Kultur der Sorge als Grundlage ärztlichen und pflegerischen Handelns kann eine Haltung des Respekts gegenüber psychisch Kranken und ihrer (beeinträchtigten) Selbstbestimmung zum Tragen kommen. Als Ausdruck dieser Kultur ist zu wünschen, dass „die Sprache der Sorge“ wiedererlernt, eingeübt und dauerhaft angewendet wird.