ZusammenfassungPsychische Erkrankungen, wie rezidivierende affektive Störungen, Persönlichkeitsstörungen oder auch psychotische Erkrankungen, gehen für die betroffenen Menschen häufig mit anhaltenden Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben einher. Daher spielt bei ihrer psychotherapeutischen Behandlung – unabhängig ob stationär oder ambulant – die Rehabilitations- bzw. Teilhabeorientierung im Sinne des SGB IX eine bedeutsame Rolle. Teilhabeorientierte Behandlung hat zum Ziel, dass ein Patient auch mit einer chronischen Erkrankung in beruflichen und sozialen Lebensbezügen integriert sein soll. Behinderung im Sinne der krankheitsbedingten Beeinträchtigung in bestimmten Lebensbereichen soll überwunden werden. In der alltäglichen Psychotherapiepraxis sind teilhabe- und rehabilitationsorientierte Inhalte bei psychischen Erkrankungen seit jeher von großer Bedeutung. Um in der Psychotherapie das Teilhabemodell nutzbar zu machen, ist eine verfahrensübergreifende Orientierung am biopsychosozialen Krankheitsverständnis sinnvoll, welches der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zugrunde liegt. Kenntnisse über die Vielfalt medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitationsmöglichkeiten im deutschen Sozialversicherungssystem sind notwendig, um eine teilhabeorientierte Psychotherapie bei chronisch kranken Patienten durchzuführen zu können.