Geflüchtete Minderjährige unterliegen beim Zugang zu sozialen Rechten einem schwer zu durchschauenden Geflecht an rechtlichen Vorgaben und strukturellen Barrieren. Anders als menschenrechtliche Vorgaben dies vorsehen, ist der Zugang mittel- oder unmittelbar abhängig von der Herkunft, dem Aufenthaltsstatus, vom Verfahrensstand, von der Unterbringung und führt dies in der Regel zu einer Zuordnung zum abgesenkten Leistungssystem des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufgrund der sorgerechtlichen Situation bestehen allerdings Unterschiede abhängig davon, ob Minderjährige alleine oder begleitet durch ihre Eltern nach Deutschland gelangen oder hier geboren sind. Der folgende Beitrag untersucht die Rechte von begleiteten und unbegleiteten Kindern und Jugendlichen unter anderem in Bezug auf Lebensunterhaltssicherung, Bildung und Bildungsleistungen sowie pädagogische Leistungen unter auszugsweiser Berücksichtigung rechtlicher und struktureller Barrieren.