Urteilsfähigkeit als Voraussetzung für Aufklärung und Einwilligung

2008 ◽  
Vol 65 (7) ◽  
pp. 367-370 ◽  
Author(s):  
Volker Dittmann

Diagnostische oder therapeutische medizinische Eingriffe benötigen eine Rechtsgrundlage. Diese besteht in der Regel in der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten nach angemessener Aufklärung. Voraussetzung für Aufklärung und Einwilligung ist die Urteilsfähigkeit. Sie ist grundsätzlich gegeben, wenn keine erhebliche psychische Störung vorliegt, dies ist im Rahmen des Aufklärungsgesprächs vom Arzt nach den Kriterien der allgemeinen Psychopathologie zu überprüfen.

2007 ◽  
Vol 20 (2-3) ◽  
pp. 135-139
Author(s):  
B. Dittrich ◽  
G. Gatterer ◽  
T. Frühwald ◽  
U. Sommeregger

Zusammenfassung: Das Delir (“akuter Verwirrtheitszustand”) bezeichnet eine psychische Störung, die plötzlich auftritt, durch eine rasche Fluktuation von Bewusstseinslage und Aufmerksamkeitsleistung gekennzeichnet ist und eine organische Ursache hat. Dieses Störungsbild nimmt bei Patienten im höheren Lebensalter deutlich an Häufigkeit zu und verursacht durch verlängerte Krankenhausaufenthalte und ungünstige Krankheitsverläufe erhebliche Kosten im Gesundheitssystem. Daher erscheint eine möglichst frühe Erkennung deliranter Zustandsbilder gerade im Rahmen der Geriatrie von großer Bedeutung. Zu diesem Zweck wurde eine deutsche Version der international weit verbreiteten Confusion Assessment Method entwickelt, die für die Bedürfnisse einer Abteilung für Akutgeriatrie modifiziert wurde. Dargestellt werden die Entwicklung und erste Erfahrungen mit diesem Instrument.


Author(s):  
Andrea E. Stippel ◽  
Maya K. Krischer ◽  
Gerd Lehmkuhl
Keyword(s):  

Zusammenfassung: Wenn eine psychische Störung im Kindesalter trotz intensiver, frühzeitiger, Leitlinien orientierter Psychotherapie zu chronifizieren droht, sollte die diagnostische Zuordnung entsprechend den Forschungsergebnissen neu überdacht werden. Anhand der dargestellten Kasuistik soll diskutiert werden, welches diagnostische und therapeutische Vorgehen unter Beachtung des Entwicklungsstandes und der Symptomatik der Patienten angemessen ist. Es soll damit angeregt werden, den Blick diagnostisch für Phänomene zu schärfen, die bei manchen Störungsbildern initial leicht übersehen und als typisch konfliktneurotisch fehlinterpretiert werden.


2017 ◽  
Vol 65 (2) ◽  
pp. 121-131 ◽  
Author(s):  
Hannes Bitto ◽  
Beatrice Mörstedt ◽  
Sylvia Faschina ◽  
Rolf-Dieter Stieglitz
Keyword(s):  

Zusammenfassung. Klassifizierungs- und Strukturierungsmöglichkeiten psychischer Störungen und Konstrukte sind in den letzten Jahren zu einem Schwerpunkt empirischer Forschung geworden. Im Mittelpunkt steht dabei die Debatte um die bisherige kategoriale versus einer neuen dimensionalen Sichtweise. ADHS gehört zu den Störungsbildern, für welche ein dimensionales Konzept plausibel erscheint. Empirische Belege hierfür liefern verschiedene taxonomische Studien an Kindern und Jugendlichen mit ADHS. Für Erwachsene gibt es bisher nur wenig empirische Untersuchungen zu dem Thema. Daher ist die vorliegende Studie eine erste Auseinandersetzung mit der Beschaffenheit von ADHS bei Erwachsenen, wobei den Befunden bei Kindern folgend von einer dimensionalen Struktur ausgegangen wird. Zwei Stichproben wurden zur Beantwortung der Fragestellung herangezogen: 605 Personen einer gesunden Normalstichprobe und 722 Personen aus einer klinischen Stichprobe, bestehend aus 336 Personen ohne ADHS-Diagnose und 386 Personen mit ADHS-Diagnose. Untersucht wurden alle Personen mittels der ADHS-Selbstbeurteilungsskala (ADHS-SB). Zur statistischen Überprüfung der Fragestellung wurden Diskriminanzanalysen und eine Faktorenanalyse durchgeführt, weiterhin wurden finite Mischverteilungsmodelle mit Hilfe des EM-Algorithmus gerechnet. Die Diskriminanzanalysen konnten zeigen, dass Grenzwerte nur bedingt dazu in der Lage sind, zwischen Personen mit und ohne ADHS zu diskriminieren. Die Faktorenanalyse ergab für alle Gruppen die gleiche Zwei-Faktoren-Lösung der ADHS, welche auch vom DSM-5 vorgeschlagen wird (Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität/Impulsivität). Weiterhin wiesen die Mischmodelle der verschiedenen Gruppen keine Unterschiede auf, welche eine kategoriale Sichtweise rechtfertigen würden. Insgesamt ist eine dimensionale Struktur des Störungsbildes auch bei Erwachsenen als wahrscheinlich anzunehmen. Dies bedeutet, dass die Symptome der ADHS extreme Ausprägungen normaler psychischer Phänomene darstellen und es keine klaren Grenzen zwischen Personen mit und ohne einer adulten ADHS gibt. Trotz möglicher dimensionaler Struktur handelt es sich bei der ADHS um eine psychische Störung. Das Abklären funktioneller Beeinträchtigungen könnte vermehrt helfen, Behandlungswürdigkeit festzustellen.


2020 ◽  
Vol 39 (07/08) ◽  
pp. 478-482
Author(s):  
Regina von Einsiedel

ZUSAMMENFASSUNGGesellschaftspolitisch wird die Chancengleichheit der Frauen in der Medizin propagiert, sie ist 2020 aber immer noch nicht ausreichend umgesetzt. Neben den Genderaspekten und ungleichen Karrierechancen klagen viele Ärztinnen über alltägliche Doppel- oder Mehrfachbelastungen sowie über Barrieren in den verschiedenen Berufs- und Ausbildungsphasen. Entwickeln sich diese Probleme zu individuellen Dauerstressoren, können Befindlichkeitsstörungen, ein Burnout oder eine psychische Störung die Folge sein. Psychische Symptome können die Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen empfindlich einschränken. Die berufsbedingten Krisenherde der Medizinerinnen werden anhand der Literatur dargestellt. Im Fokus steht das präventive und interventionale schematherapiefokussierte Coaching bei berufsbedingtem Burnout als Weg aus der Krise.


2010 ◽  
Vol 19 (03) ◽  
pp. 255-260
Author(s):  
K. Abendroth ◽  
A. Defèr

ZusammenfassungDie Osteoporose ist in Deutschland bereits jetzt ein gesellschaftlich und ökonomisch bedeutsames Problem (10). Die Einrichtung eines Osteoporose-Registers auf der Basis einer verbindlich standardisierten Dokumentation ermöglicht eine aktuelle, datenbasierte Erfassung der realen (regionalen) Versorgungssituation. Der Grundstein für ein Nationales Osteoporose-Register wurde am 30.11.2008 im DVO-Arbeitskreis der osteologischen Landesverbände Deutschlands (AKOLVD) gelegt. Der verabschiedete Dokumentations-Standard des geplanten Osteoporose-Registers ist strikt an der S3-Leitlinie des DVO ausgerichtet (8). Die Dokumentation umfasst die Anamnese, die Basis- und die Verlaufsdokumentation. Es erfolgt zunächst die Risikostratifizierung mittels Fragebogen und standardisierter Basisdiagnostik. In jährlichen Abständen erstellt der Behandler eine Verlaufskontrolle und nimmt gegebenenfalls eine Reevaluation zur gestellten Diagnose vor. Nach schriftlicher Einwilligung des Patienten werden die Daten in pseudonymisierter Form in das zu führende Register eingespeist. Dabei verfügt jeder Behandler über einen passwortgeschützten Zugang zur Datenbank. Die Datenbank erfüllt die Erfordernisse des Datenschutzes. In der Datenbank des Registers werden alle Behandlungsereignisse umfassend als Daten-Variablen gespeichert. Daraus ergeben sich umfangreiche sowohl zeitbezogene als auch patienten(bzw. alters-, wohnorts-/regionsbezogene) Möglichkeiten der Datenauswertung.


2015 ◽  
Vol 34 (04) ◽  
pp. 285-292 ◽  
Author(s):  
D. Jähnel ◽  
A. Mayr ◽  
N. Müller

ZusammenfassungHintergrund: Im Rahmen der “Aktion T4” kam es während des nationalsozialistischen Regimes zwischen Oktober 1939 und August 1941 zu Euthanasiemorden mit bis zu geschätzten 300 000 Opfern. Es handelte sich um Patienten aus psychiatrischen Kliniken in ganz Deutschland, bei denen unter anderem die Diagnosen manisch-depressive Erkrankung oder Schizophrenie gestellt wurden. Psychiatrische Versorgungs- und Universitätskliniken waren in unterschiedlichem Ausmaß an dieser Aktion beteiligt. Anhand von Krankenakten wurde von uns zunächst untersucht, ob sich Hinweise für die Involvierung des Personals der Münchener Universitäts- Nervenklinik in die “Aktion T4” oder für die nach 1945 getätigten Äußerungen, das Personal habe versucht, die Patienten zu schützen, ergaben. Material und Methoden: Es handelt sich um eine retrospektive Vergleichsanalyse aus der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians- Universität (LMU) München. Aufnahmen, Entlassungs- und Verlegungsverhalten sowie Diagnosestellung während des Zeitraums der “Aktion T4” – September 1939 bis August 1941 – wurden anhand von Aufnahmebüchern und Krankenakten mit einem Vergleichszeitraum vor der “Aktion T4” verglichen. Ergebnisse: Die Analyse der Daten zeigt, dass sich das Verlegungsverhalten insgesamt während der “Aktion T4” vom Kontrollzeitraum nicht unterschied. Die Verweildauer während der “Aktion T4” war signifikant länger. Signifikant häufiger wurde die Diagnose “Nervenkrank ohne psychische Störung” – eine damals ungefährliche Diagnose, die nicht zu einer Involvierung in “T4” führte – gestellt. Schlussfolgerung: Die Daten sind vereinbar mit der Annahme, dass sich das Personal der Münchner Nervenklinik um den Schutz der Patienten vor Euthanasie bemühte. Andere mögliche Erklärungen werden ebenfalls diskutiert.


2008 ◽  
Vol 27 (01/02) ◽  
pp. 61-69 ◽  
Author(s):  
F-G. Lehnhardt ◽  
K. Vogeley

ZusammenfassungErst in den letzten Jahren entwickelte sich ein zunehmendes Interesse am Autismus im Erwachsenenalter, während der Autismus im Kindesalter eine bekannte und bereits ausführlich untersuchte psychische Störung ist. Wesentliche diagnostische Kriterien in den operationalisierten diagnostischen Klassifikationssystemen (ICD-10) umfassen Störungen der sozialen Interaktion, Störungen der Kommunikation sowie stereotypes, repetitives Verhalten und/oder besondere Interessen oder Aktivitäten. Eine Besonderheit im Erwachsenenalter ist, dass sich Erstdiagnosen fast ausschließlich auf den sogenannten hochfunktionalen Autismus einschließlich des Asperger-Syndroms beziehen. In diesem Beitrag werden einige ausgewählte Aspekte des hochfunktionalen Autismus des Erwachsenenalters unter besonderer Berücksichtigung der Störungen der sozialen Kognition betrachtet.


2021 ◽  
Author(s):  
P. Elsner ◽  
J. Meyer

ZusammenfassungBei einer Patientin erfolgte als Selbstzahlerleistung bei einem Hautarzt die Therapie eines Spider-Naevus elektrokaustisch sowie dermaler Naevuszellnaevi mittels Erbiumlaser. Die Patientin war mit dem Behandlungsergebnis unzufrieden und bemängelte bei der zuständigen Schlichtungsstelle die Behandlung; die Laserbehandlung im Gesicht sei fehlerhaft durchgeführt worden. Die Behandlung sei nur für eine Hautveränderung abgesprochen gewesen; während des Eingriffs seien durch den behandelnden Arzt jedoch weitere Bereiche gelasert worden. Erst nach der Behandlung seien ihr mittels Spiegel ärztlicherseits die gelaserten Areale gezeigt worden.Die Schlichtungsstelle verneinte ebenso wie der konsultierte dermatologische Gutachter einen Behandlungsfehler; sowohl die Elektrokaustik als auch die Lasertherapie seien lege artis erfolgt. Die geltend gemachten Ansprüche waren aus Sicht der Schlichtungsstelle jedoch unter dem Gesichtspunkt der mangelhaften Aufklärung begründet. In den Patientenunterlagen des Hautarztes fand sich lediglich ein kursorischer Hinweis über die Möglichkeit der Entfernung der Hautveränderungen mit dem Elektrokauter und dem Erbiumlaser und über den Verlauf und die möglichen Komplikationen. Derartige Hinweise genügten nach Einschätzung der Schlichtungsstelle für die Dokumentation über die geplanten kosmetischen Behandlungsmaßnahmen und in der Folge für die rechtswirksame Einwilligung der Patientin nicht.Auch bei nach Facharztstandard korrekt durchgeführten kosmetischen Eingriffen ist auf eine rechtzeitige, umfassende Aufklärung als Voraussetzung für eine rechtswirksame Einwilligung des Patienten in den Eingriff höchsten Wert zu legen. Ohne Aufklärung und rechtswirksame Einwilligung ist der Eingriff rechtswidrig; unvermeidliche verbleibende kosmetische Beeinträchtigungen nach einem solchen Eingriff sind dann als Gesundheitsschaden zu bewerten und schadensersatzpflichtig. Neben den zivil- und möglicherweise strafrechtlichen Konsequenzen muss der Arzt auch mit berufsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen rechnen.


2021 ◽  
Vol 40 (10) ◽  
pp. 814-820
Author(s):  
Georg Juckel ◽  
Paraskevi Mavrogiorgou
Keyword(s):  

ZUSAMMENFASSUNGKreativität ist ein wichtiges menschliches Ausdrucksmittel. Der Zusammenhang zwischen Kreativität und psychischer Krankheit wurde immer wieder thematisiert, fand ihren Niederschlag z. B. in der Sammlung Prinzhorn oder in Gugging, wurde aber nur selten systematisch untersucht. Neuere epidemiologische und genetische Befunde deuten darauf hin, dass zwischen bipolaren und schizophrenen Erkrankungen und kreativem Ausdrucksbestreben, d. h. dem Bedürfnis des einzelnen Betroffenen sich literarisch, musikalisch oder künstlerisch auszudrücken, ein engerer Zusammenhang besteht. Daher erscheint es verstärkt sinnvoll zu sein, Patienten insbesondere mit diesen Störungsbildern bzgl. Kunst und künstlerischen Tätigkeiten gezielt anzuregen und zu fördern.


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