ZusammenfassungWährend die EZB bislang fortgesetzt ihre geldpolitischen Befugnisse durch faktische Fiskalpolitik ergänzt und in diesem Zusammenhang Überliquidität im Bankensystem schafft sowie die Kollateralanforderungen senkt,73 soll sie durch die Bankenunion in die Lage versetzt werden, frühzeitig mikroprudentielle Risiken in der Kreditwirtschaft der Eurozone zu entdecken, einzuhegen und ggf. vom Single Resolution Mechanism die Liquidation eines Kreditinstituts zu verlangen. Damit wird jenes Organ der EU, das für die Geldpolitik ein vorrangiges Ziel beachten (Preisniveaustabilität) muss, mit einer Aufgabe bepackt, die es unmöglich lösen kann, ohne die eigene Unabhängigkeit aufs Spiel zusetzen. Mehr noch: jene Instanz, die unter dem Gesichtspunkt der Bankenstabilisierung hohe Risiken der Kreditinstitute unbegrenzt refinanziert hat und damit unweigerlich die Anlagepolitik der Banken quergeschrieben hat, soll eben die Folgen dieser Politik nun als Bankenaufsicht einfangen. Gleichzeitig weigert sich die EZB, die Staatenfinanzierung durch Banken nicht länger aufsichtsrechtlich zu privilegieren. Die dabei streitgegenständlichen Risiken stellen ein Vielfaches der jeweiligen Staatsschuld der Eurozonenmitglieder dar, ohne dass bisher auch nur der Ansatz gemacht worden ist, auch den Schattenbankensektor bei dieser Gelegenheit aufsichtsrechtlich einzuhegen Wenn für den Fall unzureichender Haftungsmasse im Single Resolution Fund der ESM zur Rekapitalisierung von Banken mobilisiert würde, wäre dies nicht nur ein ordnungspolitischer Offenbarungseid, sondern der entscheidende Schritt zur eurozonenweiten Entkopplung von Herrschaft und Haftung in der Kreditwirtschaft. Dann hätten jene spezifisch deutschen Sektoren der Kreditwirtschaft wie Sparkassen und Genossenschaften Beiträge an den EU-Abwicklungsfonds geleistet, obschon sie aufgrund ihres Geschäftsmodells und ihres Haftungsverbunds diese nie in Anspruch nehmen können