Einleitung: Auch nach Einführung des neuen Weiterbildungsreglements zum Facharzt Chirurgie, stellt die Erfüllung des Operationskatalogs die wohl wichtigste Anforderung dar. Anhand unserer Operationszahlen soll untersucht werden, ob an einer nicht-universitären Ausbildungsklinik der Kategorie A die Facharztanwärter (= Assistenzärzte ohne Facharzt-Titel) mit unserem gegenwärtigen Konzept die geforderten Eingriffe durchführen können. Methode: Für acht Tracereingriffe wurden die Fallzahlen der nicht zusatzversicherten Patienten im Zeitraum 1998-2002 retrospektiv erfasst und bezüglich Weiterbildungsstand des Operateurs untersucht. Das Team umfasste in diesem Zeitraum insgesamt 51 Assistenzärzte (71 Weiterbildungsjahre), davon 18 Facharzt-Anwärter (35 Weiterbildungsjahre, inklusive Rotationen auf die Intensivstation, den Notfall und in andere chirurgische Fachbereiche, wie z.B. die Urologie). Resultate: Bezüglich aller Tracereingriffe werden die Medianwerte (= Anzahl Eingriffe pro Ausbildungsjahr pro Facharztanwärter) erreicht, welche zur Erfüllung des Ausbildungsziels im Sinne der "Chirurgie des Häufigen" nach vier Jahren Weiterbildung nötig sind: Appendektomie 8.9, laparoskopische Cholezystektomie 7.3, offene Inguinalhernienoperation 9.4, Varizenoperation 12.1, offene Sigmaresektion 3.2, Osteosynthesen hüftnahe Fraktur und Malleolarfraktur 6.9, Strumektomie 5.0. Schlussfolgerung: Die Weiterbildungsziele im Hinblick auf die Erfüllung des Operationskataloges wurden erreicht. Mit einer weiterhin konsequenten Umsetzung unseres strukturierten Weiterbildungskonzeptes und gleichbleibenden Fallzahlen dürften die Anforderungen an unsere chirurgische Weiterbildungsstätte auch in Zukunft erfüllt werden können. Noch nicht absehbar ist, inwieweit sich die neuen Arbeitsverträge mit der Arbeitszeitreduktion auf die Facharztausbildung auswirken werden.