Geht’s den Eltern gut, geht’s dem Kind gut

2018 ◽  
Vol 07 (04) ◽  
pp. 167-171
Author(s):  
Christina Lusebrink ◽  
Nadine Kappel ◽  
Andreas Kocks
Keyword(s):  

Zusammenfassung98 Prozent der Geburten in Deutschland finden im Krankenhaus statt. Nicht immer ist Geburtshilfe und die Betreuung in der Schwangerschaft oder im Wochenbett eine rein problemlose und glückliche Zeit. Immer wieder gibt es auch gesundheitliche, soziale oder psychische Herausforderungen, die die Mutter, den Vater, das Kind und auch die ganze Familie belasten. Das Konzept der Frühen Hilfen im Krankenhaus hat es sich zur Aufgabe gemacht, früh Unterstützungen anzubieten und Experten aus unterschiedlichen Professionen zu vernetzen. Dabei verfolgt das Konzept die Maxime: Geht es der Mutter und der Familie gut, geht es dem Kind gut.

2018 ◽  
Vol 23 (11) ◽  
pp. 118-118
Keyword(s):  

Wenn Patienten chronische Wunden haben, leiden sie oft jahrelang – physisch wie psychisch. Wer Wundmanagement gelernt hat, kann die richtigen Fachleute zur rechten Zeit ins Boot holen. Das spart viel Leid und dem Gesundheitssystem horrende Summen. Für 1,5 Millionen Patienten mit chronischen Wunden zahlen die Kassen im Jahr acht Milliarden Euro. Die Haut ist auch oft ein Spiegel der Seele – das gilt auch für Wunden. Psychosomatische Dermatologen können helfen, wenn eine rein somatische Behandlung nichts oder nur wenig nutzt. Doch nur etwa fünf Prozent der Dermatologen haben eine Ausbildung zur psychosozialen Grundversorgung.


Author(s):  
Anna Hirsch
Keyword(s):  

ZusammenfassungDas medizinethische Prinzip der Fürsorge richtet sich auf das Wohlergehen von Patientinnen. Im klinischen Kontext liegt der Fokus häufig auf der Linderung von Schmerzen, der Beseitigung von Symptomen sowie der Wiederherstellung körperlicher Funktionen. Welche Bedeutung diese gesundheitsbezogenen Aspekte für das allgemeine Wohlergehen von Patientinnen haben, hängt jedoch auch von persönlichen Wertvorstellungen, Wünschen und Lebensplänen ab. Eine Überbetonung der subjektiven Sicht von Patientinnen auf ihr Wohlergehen würde allerdings zu einer starken inhaltlichen Annäherung der beiden medizinethischen Prinzipien der Fürsorge und des Respekts der Autonomie führen und wäre darüber hinaus nicht mit den Leitlinien ärztlichen Handelns vereinbar. Eine rein objektive Sicht auf das Patientenwohl birgt umgekehrt die Gefahr, einzelnen Patientinnen Wertvorstellungen aufzudrängen, die sie nicht teilen, und ihnen durch vermeintlich fürsorgliches Handeln mehr zu schaden als zu nutzen. Durch eine genauere Analyse des Verhältnisses zwischen gesundheitsbezogenem und allgemeinem Wohlergehen zeigt der vorliegende Beitrag auf, dass Gesundheit nur einen relativen Wert für unser allgemeines Wohlergehen besitzt. Eine besondere Bedeutung kommt dabei elementaren Gesundheitsgütern wie einem intakten Herz-Kreislauf-System oder funktionsfähigen Lungen zu, da sie unabhängig von individuellen Präferenzen und Lebensplänen geschätzt werden und somit als objektiv wertvoll gelten können.


2021 ◽  
Vol 233 (03) ◽  
pp. 101-106
Author(s):  
Thomas Lehrnbecher ◽  
Arne Simon ◽  
Hans-Jürgen Laws ◽  
Philipp KA Agyeman ◽  
Roland A. Ammann ◽  
...  

ZusammenfassungKinder und Jugendliche, die durch eine Krebserkrankung und ihre Therapie immunsupprimiert sind, haben ein hohes Risiko für potentiell lebensbedrohliche Infektionen wie Bakteriämien durch Gram-positive und Gram-negative Erreger. Aus diesem Grunde verabreichen einige Zentren diesen Patienten eine antibakterielle Prophylaxe. Kürzlich wurden 2 Leitlinien zur antibakteriellen Prophylaxe bei Kindern publiziert. Eine dieser Leitlinien wurde durch eine internationale Expertengruppe aus Europa, Nord- und Südamerika sowie Australien erstellt. Die andere Leitlinie wurde durch eine rein europäische Gruppe im Rahmen der achten European Conference on Infections in Leukaemia (ECIL-8) verfasst. In der vorliegenden Übersichtsarbeit stellen die Arbeitsgruppen „Infektionen“ der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und „Fieber bei Neutropenie“ der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) die wichtigsten Daten von randomisierten Studien, systematischen Reviews und Meta-Analysen zur antibiotischen Prophylaxe als auch von Untersuchungen zur Resistenzentwicklung vor und diskutieren methodologische Aspekte und jeweiligen Empfehlungen der beiden Leitlinien.


2021 ◽  
Vol 52 (05) ◽  
pp. 439-444
Author(s):  
Isabel Virchow ◽  
Viktor Grünwald

ZusammenfassungDas Nierenzellkarzinom gehört zu den häufigen malignen Tumoren bei weiterhin steigender Inzidenz über die letzten 10 Jahre. Bei zunehmend verbesserter Operationstechniken, Nierenerhalt und minimal invasiven Eingriffen in der Lokaltherapie primär resektabler, nicht metastasierter Stadien, bleiben adjuvante Behandlungskonzepte bislang nicht indiziert und die medikamentöse Therapie den fortgeschritten metastasierten oder rezidivierten Tumoren vorbehalten. Nachdem zu Beginn des Jahrtausends durch den Einsatz von Zytokinen, als erstem Immuntherapeutischen Ansatz, das Gesamtüberleben von Patienten mit Nierenzellkarzinom im median 13 Monate betrug, dominierte über die letzte Dekade die zielgerichtete Therapie mit Angiogeneseinhibitoren in Form von Antikörpern oder Tyrosinkinase-Inhibitoren (TKI), sowie der Therapieoption der mTOR-Inhibition. Demzufolge prägte die Wahl der therapeutischen Sequenztherapie die Diskussionen. Mittlerweile stellt die kombinierte Therapie mit Immun-Checkpoint-Inhibitoren (ICI) in der Erstlinientherapie des metastasierten Nierenzellkarzinoms einen neuen Standard dar und konnte das mediane Gesamtüberleben auf >40 Monate anheben. Tyrosinkinase-Inhibitoren haben als Kombinationspartner und in einzelnen Fällen auch als Monotherapie weiter ihren Stellenwert behalten. Derzeit sind in der Erstlinientherapie des Nierenzellkarzinoms in Deutschland eine rein immunonkologische Kombination und 3 Kombinationen aus jeweils einem Immun-Checkpoint-Inhibitor und einem TKI zugelassen.


Author(s):  
Gökhan Özdemir ◽  
Christian Sturm ◽  
Christoph Egen ◽  
Christoph Korallus ◽  
Jörg Schiller ◽  
...  

Zusammenfassung Hintergrund In einem Projekt, das von der Deutschen Rentenversicherung unterstützt wurde, erfolgte die Untersuchung von Einflussfaktoren auf den Zugang zu einer Anschlussrehabilitation (AHB). Als entscheidender Faktor zeigte sich, in einer vorangegangenen Untersuchung, die Diagnose., Allerdings konnten zudem unterschiedliche Einstellungen und Erwartungen bezüglich der therapeutischen Intervention dargestellt werden. Ziel dieser Untersuchung ist es, diese Erwartungen auf geschlechtersensible Unterschiede hin zu analysieren und anschließend im Kontext des Antragsprozesses zu bewerten. Methode Für diese explorative beobachtende Querschnittsstudie erfolgte eine Datenerhebung (2014–2016) in drei Akutkrankenhäusern. Eingeschlossen wurden Personen im Alter von 18–65 Jahren, die aufgrund von rehabilitationsrelevanten Diagnosen behandelt wurden. Fragebogenbasiert wurden soziodemographische Daten, sowie Rehabilitationsziele, und -wünsche sowie funktionsbezogene Angaben erhoben. Dazu wurden teils standardisierte Befragungsinstrumente genutzt. Die Auswertung erfolgte sowohl deskriptiv als auch mittels uni- und multivariater binär logistischer Regressionsanalysen. Ergebnisse Es bestehen geschlechtersensible Einstellungen und Erwartungen gegenüber einer AHB. Während Frauen in allen entsprechenden Fragen signifikant häufiger psychische Belastungen und deren Einflüsse auf ihre Krankheit angaben, bewerteten Männer ihre körperliche gesundheitsbezogene Lebensqualität und die Unabhängigkeit in Alltagsfunktionen signifikant besser (p<0,001 bzw. p=0,029). In der kombinierten Analyse zeigten Anträge von männlichen Probanden mit höherem Alter eine signifikant höhere Bewilligungsquote (p=0,031 bzw. p<0,001). Unabhängig von jeglichen Unterpunkten gab es keinen geschlechtssensiblen Unterschied in der Genehmigungsquote einer AHB. Schlussfolgerung Weibliche und männliche Probanden zeigen unterschiedliche Einstellungen und Erwartungen gegenüber einer AHB. Eine rein biologische Unterscheidung in Bezug auf das Geschlecht („Sex“) erklärt diese Unterschiede nicht hinreichend. Die Unterscheidung in „Gender“, welche kulturelle Konventionen, Rollenmodelle und Verhaltensweisen beinhaltet, kann dies durch umwelt- und familienbezogene Faktoren jedoch genauer erklären. Eine Einbeziehung dieser Unterschiede in Therapieplanung und Durchführung -durchführung kann zu einem besseren Therapieergebnis beitragen und sollte Gegenstand weiterer Untersuchungen sein. Zur ganzheitlichen Betrachtung der Betroffenen ist eine Weiterentwicklung der Antragsunterlagen notwendig.


2019 ◽  
Vol 1 (6) ◽  
pp. 14-17
Author(s):  
Reiner Czichos
Keyword(s):  

2020 ◽  
Vol 69 (3) ◽  
pp. 203-217
Author(s):  
Gudrun Piechotta-Henze

Zusammenfassung Im vorliegenden Artikel wird unter Einbeziehung historischer Entwicklungen der pflegerische Arbeitsbereich mit dem Fokus auf Ausbildungen und Geschlechterfrage untersucht. Es zeigt sich, dass eine Geschlechterfolie auf den feminisierten pflegespezifischen Bildungswegen liegt, die bis heute diffuse Konstruktionen und Sonderwege nach sich zieht. Abstract: Unclear Structures and Political Indifference: The Overlay of Femininity on the Vocational Education and Training for Nurses and Its Impact Ein schneller Blick auf die jüngsten Veränderungen in der pflegerischen Ausbildungslandschaft ist durchaus verheißungsvoll, da erneut ein neues Ausbildungsgesetz (Pflegeberufegesetz/PflBG) auf den Weg gebracht worden ist. Zukünftig heißen die ausgebildeten Fachkräfte Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Ihnen obliegen nunmehr „Vorbehaltene Aufgaben“ (Abschnitt 2 § 4). Eine rein generalistische Ausbildung konnte nicht durchgesetzt werden, aber immerhin ist festgeschrieben, dass zwei Drittel der Ausbildung gemeinsam absolviert werden, im dritten Jahr können die Auszubildenden sich auch weiterhin für den Abschluss in Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege entscheiden. Für die berufliche Ausbildung ist der mittlere Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss plus eine ein- oder zweijährige (pflegerische) Berufsausbildung (Abschnitt 1 § 11) ausreichend.


1985 ◽  
Vol 14 (3) ◽  
Author(s):  
Herbert Kitschelt
Keyword(s):  

ZusammenfassungDie Modernisierungstheorien der sechziger Jahre ebenso wie eine rein historische Komparatistik sind unbefriedigend für eine makrosoziologische Theorie sozialen Wandels in fortgeschrittenen kapitalistischen Demokratien. Eine Neuformulierung der Erklärungslogik und Substanz von Entwicklungstheorien, die sowohl linearen Modernisierungs- als auch historistischen Annahmen entgeht, ist jedoch möglich (Abschnitt 1). Ihre Argumentationsstrategie läßt sich auf gegenwärtige gesellschaftliche Desintegrationsprobleme kapitalistischer Demokratien anwenden und mit alternativen Erklärungsansätzen politisch-ökonomischer Krisentheorien konfrontieren (Abschnitt 2). Abschließend können Forschungsperspektiven und empirische Hypothesen spezifiziert werden, die für dieses Theorienprogramm relevant sind (Abschnitt 3).


2004 ◽  
Vol 25 (2) ◽  
Author(s):  
Annelen Ackermann ◽  
Irena Medjedović ◽  
Andreas Witzel
Keyword(s):  

ZusammenfassungDer Beitrag berichtet über einen unseres Wissens ersten fundierten empirischen Nachweis über die Wirkungszusammenhänge der Entwicklung einer Kostenexplosion im Betreuungswesen, die eine zwar staatlicherseits erwartete, aber in dieser Höhe kritisierte und zunehmend unerwünschte Folge einer Reform des alten Rechtsinstituts der Entmündigung darstellt. Wachsende Akzeptanz des Betreuungsrechts in der Bevölkerung, zahlenmäßige Ausdehnung und zunehmende Hilfebedürftigkeit der Klientel bei gleichzeitigem Abbau sozialer Hilfen führen zu erhöhten Absolutzahlen der Betreuung und einer Intensivierung des individuellen Betreuungsaufwandes. Das Primat der Kostensenkung durch Einschränkung auf eine rein rechtliche Betreuung in der Rechtsreform von 1999 erhöht das Spannungsfeld zwischen den Gesetzesansprüchen der Rehabilitation und rechtlicher Betreuung. Dieses manifestiert sich in den differierenden Rollen von Rechtspflegern, Richtern und professionellen Betreuern mit entsprechenden institutionellen Reibungsverlusten. Die betreuungsbedürftige Klientel gerät in die Kostenzange zwischen Kostensenkungsbemühungen in den Bereichen Sozialwesen und rechtlicher Betreuung.


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