nr="69"Kritik – Repräsentation – Schuld. Anmerkungen zu einer moralisierenden Figur der Diskriminierungskritik
Zusammenfassung: Aktuelle Diskriminierungsdiskurse benennen (generalisierte) Probleme und kritisieren die mit ihnen verbundenen Ausgrenzungs- und Unterdrückungspraktiken im Namen der Betroffenen. Damit ist ein doppeltes Repräsentationsproblem verbunden. Dieses besteht zum einen in der Bestimmtheit, mit der die Analyse entsprechender Phänomene vorgenommen und verallgemeinert wird. Im Namen dieser Bestimmtheit müssen andere Perspektiven abgelehnt und vielleicht als Ausdruck der kritisierten Herrschaft adressiert werden. Zum zweiten wird der Anspruch erhoben, im Namen der repräsentierten Gruppe zu sprechen: In einer dekonstruktiven oder auch radikaldemokratischen Lesart bedeutet dies, dass die Legitimität der eigenen Position durch die Repräsentation einer Gruppe hervorgebracht wird, deren einheitliche Gestalt das Ergebnis der Repräsentation selbst ist. In beiden Fällen (dem generalisierten Geltungsanspruch der eigenen Kritik und der Stellvertretung) zeigt sich eine konstitutive Lücke zwischen der Repräsentation und dem von ihr Repräsentierten. Der Beitrag untersucht, wie diese (wohl für jede politische Repräsentation konstitutive) Lücke in einer bestimmten Figur aktueller Diskriminierungsdiskurse mit Strategien der Moralisierung bearbeitet wird. Diese Strategien verknüpfen die Sozialkritik mit einem Schulddiskurs, von dem her sich die Thematisierung der unauflösbaren Repräsentationsproblematik verbieten soll.