stationäre behandlung
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(FIVE YEARS 27)

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4
(FIVE YEARS 1)

Author(s):  
Ingo Haase ◽  
Bernd Kladny

Zusammenfassung Hintergrund Als Fach mit einem sehr hohen Anteil elektiv planbarer Operationen war die Orthopädie und Unfallchirurgie strukturell und finanziell stark von den Maßnahmen gegen die Coronapandemie betroffen. Erfahrungen aus der konservativen Orthopädie wurden bisher kaum berichtet. Ziel Die Studie soll Erkenntnisse darüber liefern, welche Veränderungen sich im Patientenkollektiv einer stationären konservativen Behandlung von Patienten mit Wirbelsäulenerkrankungen unter der Coronapandemie hinsichtlich Fallzahlen, Patientenstruktur und Behandlungsverlauf ergeben haben. Material und Methoden Es wurden retrospektiv Daten von insgesamt 954 Patienten aus der Routinedokumentation einer Abteilung für konservative Behandlung von Rückenschmerzen aus den Jahren 2019 und 2020 verglichen, die Aussagen über den Verlauf der stationären konservativen Wirbelsäulenbehandlung erlauben. Neben soziodemografischen Daten wurden numerische Schmerzratingskalen, Skalen zur Beeinträchtigung durch die Schmerzen und zur körperlichen Funktionsfähigkeit bei Behandlungsbeginn und bei Behandlungsende mittels deskriptiver Statistik und Unterschiedstests analysiert. Ergebnisse Die Studie zeigte eine Reduktion der Fallzahlen um 21% gegenüber dem Zeitraum vor der Pandemie. Die Patientenstruktur hat sich geändert hinsichtlich der Diagnosegruppen und der körperlichen Funktionsfähigkeit. Die Werte der Assessments bei Entlassung wie auch deren Prä-post-Differenzen zeigen ein nahezu identisches Bild der Ergebnisqualität vor und nach Pandemiebeginn. Diskussion Der relativ geringe Rückgang an stationären Einweisungen zur nicht operativen Behandlung von spezifischen Wirbelsäulenerkrankungen verweist darauf, dass auch in der pandemiebedingten Krise dieses Behandlungsangebot erforderlich war. Bei geringen Veränderungen in der Patientenzusammensetzung konnten vergleichbare Behandlungsergebnisse erzielt werden.


2021 ◽  
Author(s):  
Jeanette Henkelmann ◽  
Ralf Henkelmann ◽  
Nikolaus von Dercks

Zusammenfassung Hintergrund Durch das Reformgesetz des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) soll u. a. eine Verlagerung bislang stationär erbrachter Leistungen in den ambulanten Versorgungsektor bzw. die Versorgung nach §115b SGB V umgesetzt werden. Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung bestimmter Gruppen stationärer Fälle eines universitären Maximalversorgers für Unfallchirurgie und Orthopädie, die das Risiko einer operativen Ambulantisierung tragen. Methodik Die Datenerfassung mittels SAP Data Warehouse umfasst alle stationären Fälle 2017–2019. Es erfolgt die Subgruppenanalyse der Krankenhausleistungsparameter von 3 potenziellen Risikogruppen (RG): 1) primäre Fehlbelegungen, 2) Katalogleistungen der AOP-Kategorie 1 und/oder 2 sowie 3) elektive Eintagesfälle als hypothetische Risikogruppe. Zudem erfolgt eine Analyse epidemiologischer und ökonomischer Parameter. Ergebnisse Eine primäre Fehlbelegung (RG 1) wurde vom MDK in 245 Fällen beanstandet. RG 2 umfasst 764 Fälle und RG 3 891 Fälle. Das Kollektiv wies ein Durchschnittsalter von 45,5 ± 17,7 Jahren auf und zeigte in 90 % keine relevanten Nebendiagnosen (PCCL 0). Der Hauptanteil der Fälle ließ sich den DRG I23B und I21Z (Entfernung von Osteosynthesematerial, 15–23 %) zuordnen, nachfolgend offenen oder arthroskopischen Eingriffen an den Extremitäten (DRG I32F, I32G, I24Z, I18B, 6–9 %). Im Falle einer zunehmenden Ambulantisierung ergibt sich ein potenzielles Erlösrisiko 2017 von 1.049.207 €, 2018 von 1.076.727 € und 2019 von 923.163 €. Schlussfolgerung Einzelne Gruppen haben ein erhöhtes Transferpotenzial in bestimmten DRG für ambulante Operationen. Eine proaktive Patientensteuerung in Bezug auf ambulante vs. stationäre Behandlung sowie ein besonderes Management personeller und räumlicher Ressourcen sind notwendig, um nachgelagerte Erlöskürzungen zu antizipieren.


Author(s):  
Uwe Koppe ◽  
Hendrik Wilking ◽  
Thomas Harder ◽  
Walter Haas ◽  
Ute Rexroth ◽  
...  

ZusammenfassungDas Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2 (SARS-CoV-2) hat sich seit 2020 weltweit verbreitet. In Deutschland haben sich bis zum Ende Juni 2021 über 3,7 Mio. Menschen infiziert. Das Infektionsgeschehen betrifft jedoch nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig. Einige Gruppen haben ein besonders hohes Risiko, sich zu infizieren oder nach der Infektion schwere Coronavirus-Disease-2019(COVID-19)-Verläufe zu erleiden.Der vorliegende narrative Review vermittelt eine Übersicht über die Bevölkerungsgruppen in Deutschland, welche besonders von COVID-19 betroffen sind. Außerdem werden die bisher identifizierten Risikofaktoren beschrieben, die mit Krankenhausaufenthalten oder schweren COVID-19-Verläufen assoziiert sind.SARS-CoV-2-Übertragungen finden an den verschiedensten Orten und in unterschiedlichen Situationen statt. Besonders betroffen erscheinen bestimmte berufliche Umgebungen, wie z. B. die Fleisch verarbeitende Industrie, aber auch Freizeitaktivitäten und Großveranstaltungen. Es wurden im Laufe der Pandemie Komorbiditäten identifiziert, die mit einem erhöhten Hospitalisierungsrisiko oder einem schweren COVID-19-Verlauf assoziiert sind, z. B. vorbestehende Lungen‑, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselkrankheiten. Patientinnen und Patienten nach Organtransplantation und Personen mit Downsyndrom (Trisomie 21) haben nach einer SARS-CoV-2-Infektion das höchste Risiko für eine stationäre Behandlung.Die identifizierten Rahmenbedingungen, die eine SARS-CoV-2-Verbreitung begünstigen, und das Wissen um besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen bilden eine wichtige Evidenzgrundlage für die Planung von Präventionsstrategien und Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.


2021 ◽  
Author(s):  
Friedrich Riffer ◽  
Magdalena Knopp ◽  
Juliane Burghardt ◽  
Manuel Sprung

Zusammenfassung Hintergrund Geschlechtsspezifische Unterschiede bei psychischen Erkrankungen sind vielfach belegt. Auch bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer und medizinischer Versorgungsangebote sind Geschlechtsunterschiede festzustellen. Die vorliegende Studie untersucht Geschlechtsunterschiede bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Versorgungsangebote in Österreich, da hierzu bisher keine Studien vorliegen. Material und Methoden Eine Stichprobe von 1909 Patient*innen (64 % Frauen) mit einer psychischen Erkrankung wurde im Rahmen einer stationären Behandlung in einer psychosomatischen Klinik in Österreich zur Inanspruchnahme ambulanter psychotherapeutischer Behandlung befragt. Sowohl psychotherapeutische Vorbehandlung als auch geplante weiterführende Behandlung wurden einbezogen. Ergebnisse Der größte Teil der Patient*innen (70 %) litt seit mehr als 2 Jahren an einer psychischen Erkrankung, und knapp die Hälfte (45 %) war bereits zuvor in stationärer und 82 % in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung. Demnach handelt es sich um eine Stichprobe chronisch psychisch kranker Menschen. Die Studienergebnisse zeigten geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Behandlung. Männer gingen seltener zum Arzt, waren weniger häufig in psychotherapeutischer Vorbehandlung (Männer: 79 %; Frauen: 84 %) und planten weniger häufig eine weiterführende Behandlung im Anschluss an eine stationäre Behandlung als Frauen. Schlussfolgerung Die Geschlechtsunterschiede bei der Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung könnten damit erklärt werden, dass es Unterschiede in den gesellschaftlichen Erwartungen gegenüber Männern und Frauen gibt. Die Behandlungsmotivation von Männern könnte durch eine geschlechtsspezifische Behandlungsstrategie gefördert werden.


2021 ◽  
Vol 40 (06) ◽  
pp. 436-446
Author(s):  
Stephan Heres ◽  
Fabian Holzhüter ◽  
Johannes Hamann

ZUSAMMENFASSUNGZiel: Patienten, die an einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung leiden, werden von den behandelnden Psychiatern oft nicht im Rahmen einer partizipativen Entscheidungsfindung (shared decision making, SDM) mit in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Da SDM auch die Behandlungsergebnisse in der Therapie psychiatrischer Erkrankungen verbessern könnte, untersucht die dargestellte Studie (SDMPLUS) die Anwendung von SDM im Bereich akut erkrankter Patienten.Methodik: In dieser multizentrischen, cluster-randomisierten Studie wurde der Einsatz von SDMPLUS gegenüber der Standardbehandlung auf 12 akutpsychiatrischen Stationen in 5 Kliniken untersucht. Alle Patienten, die an einer schizoaffektiven Störung oder einer Schizophrenie litten und die Einschlusskriterien der Studie erfüllten, wurden bei Aufnahme auf die Stationen konsekutiv in die Studie eingeschlossen. Auf den Interventionsstationen erhielten sie ein Gruppentraining in den Kommunikationstechniken des SDMPLUS. Die Behandlungsteams dieser Stationen durchliefen 2 halbtägige Workshops zum Erwerb der Techniken. Auf den Kontrollstationen wurden weder Patienten noch Behandlungsteams trainiert, die Behandlung verlief unverändert („treatment as usual“, TAU). Der primäre Zielparameter der Studie war das Ausmaß der subjektiv empfundenen Einbeziehung in die Entscheidungsfindungsprozesse der Patienten nach 3 Wochen. Retrospektiv wurden in einer Post-hoc-Analyse Daten zu Aggressionshandlungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen nacherhoben und ausgewertet.Ergebnis: Insgesamt wurden je 161 Patienten auf den Interventions- und Kontrollstationen in die Studie aufgenommen. Die Intervention SDMPLUS führte zu einem höheren Maß an empfundener Einbeziehung in die Entscheidungsprozesse, dargestellt durch einen mittleren Unterschied von 16,5 Punkten in der SMD-Q-9-Skala. Darüber hinaus waren die therapeutische Allianz, die Zufriedenheit mit der Behandlung und die selbstberichtete Adhärenz der Interventionspatienten höher als in der Kontrollgruppe. Allerdings fanden sich in der Nachbeobachtungsphase über die Dauer eines Jahres hinweg keine Hinweise auf eine Erhöhung der Adhärenz oder eine Reduktion der Rehospitalisierungsraten. Auch zeigte die Intervention keine direkte Auswirkung auf das Auftreten von Aggressionshandlungen oder die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder Zwangsbehandlungen. Patienten mit einer dokumentierten Aggressionshandlungen oder der Aufnahme in die stationäre Behandlung entgegen ihrem Willen konnten jedoch in gleichem Ausmaß von der Intervention hinsichtlich der erlebten Einbeziehung in Entscheidungsprozesse profitieren wie die restlichen Teilnehmer der Studie.Zusammenfassung: Die Studie konnte zeigen, dass die Kommunikationstechniken des SDMPLUS (z. B. auch das Einbeziehen von Elementen der motivierenden Gesprächsführung) eine Möglichkeit darstellen, die partizipative Entscheidungsfindung auch im akutpsychiatrischen Behandlungskontext im Interesse der Patienten einzusetzen. Die Schnittstellenproblematik zwischen der stationären und der post-stationären Behandlung muss hierbei aber künftig noch stärker in den Fokus genommen werden, um die Effekte nachhaltig zu festigen.


2021 ◽  
Vol 266 (03) ◽  
pp. 21-27
Author(s):  
Bernhard Zauner

ZusammenfassungIn der konventionellen Medizin gibt es bis heute weder eine kausale Therapie noch klare Behandlungsrichtlinien für Corona-Patienten. Nicht nur deshalb bietet sich die Homöopathie als symptomenbezogene Therapie für die Behandlung dieses Erkrankungsbildes an, vor allem für Patienten, die keine stationäre Behandlung benötigen. Anhand von Akutfällen, bearbeitet mit dem Symptomenlexikon und einer Analyse mit den MONARCH-Kriterien werden die Möglichkeiten bei dieser aktuellen und ständig präsenten Erkrankung gezeigt.


Author(s):  
Corinna Schindke ◽  
Ulrike A. Gisch ◽  
Antje Gumz

ZusammenfassungEine veränderte Interozeption ist ein zentrales Korrelat der Anorexia nervosa (AN) und stellt einen potentiellen Ansatz in der Genesung der AN dar. Erste Ergebnisse zur Wirksamkeit von Yoga als körperorientierte Methode in der Therapie der AN sind vielversprechend. Dennoch liegen bislang unzureichende empirische Befunde bezüglich der Frage vor, auf welche Weise Yoga-Strategien und Yoga-Elemente wie Körperhaltungen, Entspannungs-, Atem-, und Meditationsübungen eingesetzt werden sollten. Vor diesem Hintergrund führten wir eine qualitative Pilotstudie mit einer Stichprobe von n=6 Patientinnen mit AN durch, die sich im Anschluss an eine klinische stationäre Behandlung in einer pädagogisch-therapeutischen Facheinrichtung der Jugend- und Eingliederungshilfe (SGB VIII/XII) befanden. Die Studienteilnehmerinnen erhielten eine einstündige Hatha-Yoga-Intervention über mindestens 12 Wochen. Nach der Yoga-Intervention wurden ½- bis 1-stündige halbstrukturierte Leitfadeninterviews zu den Erfahrungen mit den verwendeten Yoga-Strategien durchgeführt. Die Interviews wurden mittels Grounded Theory ausgewertet. Auf der obersten Analyseebene wurden 4 Kategorien differenziert: Angaben 1) zum Beschwerdebild der Studienteilnehmerinnen, 2) zu als hilfreich erlebten Elementen des therapeutischen Rahmens, 3) zu als hilfreich erlebten Yoga-Strategien sowie 4) zu subjektiv wahrgenommenen Konsequenzen der Yoga-Strategien. Bezüglich der als hilfreich erlebten Yoga-Strategien ergaben die Analysen 4 Subkategorien: Merkmale 1) der Bewegungselemente, 2) der Meditations- und Atemübungen, 3) der Entspannungsübungen sowie 4) allgemeine Hinweise zur Durchführung. Die Ergebnisse geben erste Hinweise für die Konzeption von Yoga in der Therapie der AN und zu potentiellen Wirkmechanismen. Weiterführende qualitative sowie quantitative Studien zu u. a. Wirksamkeit, Kontraindikationen oder Mediator- sowie Moderatorvariablen sind erforderlich, um das Potenzial von Yoga in der Therapie der AN noch besser bewerten zu können.


2021 ◽  
Author(s):  
P. Elsner ◽  
J. Meyer

ZusammenfassungBei einer Patientin erfolgte unter der klinischen Diagnose „Venektasien Oberschenkel- und Unterschenkelbereich“ eine Schaumsklerosierungsbehandlung mittels Äthoxysklerolschaum. 5 Tage später stellte sich die Patientin mit starken Schmerzen im Wadenbereich und starker Behinderung beim Auftreten wieder vor, wobei nach klinischer Befunderhebung mit diskretem Rötungsnachweis der Verdacht auf eine Thrombophlebitis geäußert wurde. Die Behandlung erfolgte mit Ibuprofen. Ein Termin zu einer duplexsonografischen Untersuchung 11 Tage später wurde vereinbart, von der Patientin allerdings erst nach 16 Tagen wahrgenommen, wobei eine Phlebografie erfolgte, die eine tiefe Venenthrombose zeigte. Eine folgende stationäre Behandlung ergab zusätzlich eine Lungenarterienembolie.Die Patientin bemängelte ihre Behandlung in der Hautarztpraxis. Durch eine fehlerhafte Verödungsbehandlung bzw. Nachkontrolle sei eine tiefe Thrombose mit nachfolgender Lungenembolie nicht erkannt worden und durch Verkennung offenkundiger Symptome eine Falschbehandlung erfolgt.Von einem hinzugezogenen dermatologischen Gutachter und der Schlichtungsstelle wurde ein Behandlungsfehler bestätigt. Die Verödungstherapie stellte zwar eine anerkannte Behandlungsmethode der Varikosis nach Facharztstandard dar. Eine tiefe Venenthrombose nach Sklerosierungstherapie ist zwar sehr selten, jedoch wären nach Wiedervorstellung der Patientin wegen erheblicher Beschwerden weiterführende diagnostische Maßnahmen, insbesondere eine duplexsonografische Abklärung, ohne wesentliche Zeitverzögerung indiziert gewesen. Es handelte sich um einen Befunderhebungsmangel, der im konkreten Fall zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden führte.Nach endovenösen Eingriffen bei Varikosis sind tiefe Venenthrombosen mit dem Risiko einer Lungenembolie seltene, aber typische Komplikationen. Bei nach einer Schaumsklerosierung auftretenden Extremitätenschmerzen sollte eine tiefe Venenthrombose differenzialdiagnostisch erwogen und unverzüglich durch eine Duplexsonografie und Bestimmung der D-Dimere bestätigt oder ausgeschlossen und ggf. leitliniengerecht therapiert werden. Die Verzögerung eines indizierten Thromboseausschlusses kann als schuldhafter Befunderhebungsfehler mit der Folge der Beweislastumkehr gewertet werden.


Author(s):  
M. Dommasch ◽  
M. Zimmermann ◽  
K.-G. Kanz ◽  
C. D. Spinner

Zusammenfassung Hintergrund Anfang 2020 wurde deutschlandweit das Gesundheitswesen bedingt durch die coronavirus disease 2019 (COVID-19)-Pandemie auf einen Notbetrieb umgestellt. In Bayern wurde durch das zuständige Innen- und Gesundheitsministerium zu Beginn der ersten Welle eine Allgemeinverfügung erlassen, in der unter anderem die Organisation der Krankenhausbelegung, Neukonzeption der Informationstechnologie(IT)-Steuerung und Meldepflichten angeordnet wurden. Ziel dieser Auswertung war es, die Bedeutung der universitären Medizin für die stationäre Behandlung von COVID-19-Patienten in Bayern zu untersuchen. Methoden Es erfolgte eine retrospektive Auswertung aller stationär behandelten COVID-19-Patienten, die über das Modul IVENA Sonderlage (IVENA eHealth, [IVENA, interdisziplinärer Versorgungsnachweis, mainis IT-Service GmbH, Offenbach am Main, Deutschland]) gemeldet wurden. Hierbei wurden die gemeldeten Behandlungstage aller bayerischen Kliniken, die an der Versorgung von COVID-19-Patienten teilgenommen haben, ausgewertet. Ergebnisse Im Rahmen der ersten Welle der COVID-19-Pandemie wurden 90,9 % der Behandlungstage von kommunalen und öffentlichen sowie privaten Krankenhäusern in Bayern bereitgestellt. Neben der medizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten mit komplexen Verläufen (20 % der Intensivstations[ICU]- und Intermediate-care-Stations [ICM]-Behandlungstage) leistete die Universitätsmedizin in Bayern mit ihren Kliniken einen relevanten wissenschaftlichen Beitrag und war wesentlich an der Beratung von Ärzten, Krankenhäusern und Politik zur Pandemie beteiligt.


Author(s):  
Barbara Romero ◽  
Katharina Geschke

Die Selbsterhaltungstherapie (SET) stellt die Anpassung der Lebensumstände von Menschen mit Demenz (MmD) an deren aktuelle Selbstund Weltvorstellungen, Ressourcen und Bedürfnisse ins Zentrum psychosozialer Interventionen. Seit über 20 Jahren ist die SET Teil der Behandlungsund Betreuungsprogramme in Kliniken und in stationären Wohnbereichen. Hierbei wird besonderer Wert auf die Einbeziehung der Angehörigen und anderer Bezugspersonen in die (teil-)stationäre Behandlung und Planung der Versorgung (Anpassung der Lebensumstände) nach der Entlassung gelegt. Diese Einbeziehung ist Voraussetzung für die Nachhaltigkeit der Behandlung und soll auch die Betreuenden unterstützen. Wie aktuell die GHoSt-Studie und auch eigene Erfahrungen zeigen, werden derzeit weder die Rechte der stationär behandelnden MmD noch die Rechte von deren Angehörigen auf Information, Beratung, geeignete Umgangsformen und Planung der gesellschaftlichen Teilhabe ausreichend berücksichtigt. Die Implementierung des SET-Konzeptes kann dazu beitragen, dass die speziellen Bedürfnisse von MmD und deren Angehörigen besser in die Behandlung und Betreuung von MmD integriert werden.


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