Gerechtigkeit in der Selbstbeschreibung des Rechtssystems
ZusammenfassungDer Beitrag setzt sich mit den Gerechtigkeitskonzepten von Niklas Luhmann und Jacques Derrida auseinander. Die These lautet, dass Gerechtigkeit nicht nur auf die Kontingenz, sondern auch auf die Transzendenz des Rechts zielt. Gerechtigkeit ist nicht als rechtliches Entscheidungskriterium oder als oberstes Rechtsprinzip zu verstehen, sondern als juridische Selbstbeschreibung, die das Rechtssystem zu seiner Selbsttranszendierung zwingt, es dann aber sogleich wieder unter den Fortsetzungszwang setzt, weitere rechtsimmanente Operationen zu produzieren. Dabei erzeugen die restriktiven Bedingungen des Rechtssystems - Entscheidungszwang, Normierungszwang, Begründungszwang - zwangsläufig neue Ungerechtigkeit, gegen welche die Gerechtigkeit dann erneut protestieren muss, um sich dann wieder den Zwängen des Rechtssystems auszusetzen.