EG-Kommission: Vorschlag für eine Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen
Die Europäische Kommission hat unter dem 24. Juli 2001 eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro " - KÖM(2001) 439 endgültig- vorgeschlagen, wonach Euro-Zahlungen im Binnenmarkt grundsätzlich dasselbe kosten sollen, unabhängig davon, ob sie zwischen zwei Mitgliedstaaten oder innerhalb eines Landes stattfinden.Die Regelung soll für Kartenzahlungen und Abhebungen an Geldautomaten ab 1. Januar 2002 und für Überweisungen und Scheckzahlungen ab 1. Januar 2003 gelten. Nachfolgend wird eine provisorischedeutsche Fassung dergestalt abgedruckt, dass zunächst die allgemeine Begründung (A) und dann der Verordnungstext mit den Erläuterungen (B) - den einzelnen Artikeln jeweils zugeordnet - wiedergegeben sind.