“Geben Sie ihm doch einfach fünf Jahre!”
Zusammenfassung: Ausgehend von bisherigen Befunden zu Ankereffekten in der richterlichen Urteilsbildung sowie dem Modell selektiver Zugänglichkeit untersucht die vorliegende Studie, inwieweit auch parteiische Zwischenrufe im Gerichtssaal einen Einfluss auf strafrechtliche Entscheidungen haben können. In einem 2 × 2-faktoriellen Experiment lasen 177 RechtsreferendarInnen vollständige und realistische Materialien zu einem Vergewaltigungsfall, bei dem ein offensichtlich parteiischer Zwischenrufer aus dem Zuschauerraum eine niedrige oder hohe Strafe forderte. Je nach Versuchsbedingung wurden die UntersuchungsteilnehmerInnen gebeten oder nicht, sich kurz mit dieser Zwischenruferforderung zu beschäftigen. Zentrale abhängige Variable war die richterliche Strafzumessung in Monaten. Die Ergebnisse belegen einen deutlichen Ankereffekt der parteiischen Zwischenruferforderung auf die richterliche Entscheidungsfindung. Notwendige Voraussetzung für diesen Einfluss war hierbei eine Beschäftigung mit der irrelevanten Zahlenvorgabe. Dieses Ergebnis wird anhand des Modells selektiver Zugänglichkeit interpretiert. Chancen und Grenzen der Korrektur solcher Ankereffekte irrelevanter Forderungen im Gerichtssaal werden beleuchtet.