Diagnosis of depression

2000 ◽  
Vol 57 (2) ◽  
pp. 59-61
Author(s):  
Schöpf

Eingangs wird die Wichtigkeit betont, Depressionen in der klinischen Praxis festzustellen. Der Autor weist auf die moderne Diagnostik mit operationalisierten Kriterien hin und zeigt Schwierigkeiten auf, die sich bei der Diagnosestellung ergeben können. Besonders atypische Symptome und komorbide psychische Störungen können dazu führen, daß das depressive Syndrom übersehen wird. Gelegentlich bleibt es unsicher, ob eine Depression vorliegt oder nicht. In solchen Fällen soll man im allgemeinen eine Depressionsbehandlung versuchen.

2006 ◽  
Vol 17 (1) ◽  
pp. 7-13
Author(s):  
Sebastian Bodenburg ◽  
Stefanie Koenig

Zusammenfassung. Die Wahrscheinlichkeit, dass psychische Störungen, die durch eine unmittelbare Hirnsubstanzschädigung bedingt sind, gemeinsam mit weiteren psychischen Störungen bei Patienten mit erworbenen Hirnschädigungen auftreten, ist aufgrund der jeweiligen Häufigkeitsraten groá. Es wird eine Patientin vorgestellt, die infolge einer Schädelhirnverletzung an Aufmerksamkeits- und Exekutivfunktionsstörungen litt. Nach Entlassung aus der stationären Behandlung entwickelte die vor dem Unfall psychisch gesunde Patientin Angststörungen und eine Depression, die nicht durch die physikalisch-mechanische Hirnsubstanzschädigung bedingt sein konnten. Die komorbiden psychischen Störungen erforderten nicht nur den Einsatz neuropsychologischer und modifizierter verhaltenstherapeutischer Interventionen, sondern auch den mehrfachen Wechsel beider Interventionsformen während der Behandlung. Es wird dargelegt, dass die Behandlung aus “einer Hand” zu einem erfolgreichen Behandlungsoutcome führte, da erst die Berücksichtigung der durch die physikalisch-mechanische Hirnsubstanzschädigung bedingten psychischen Störungen in der Therapieplanung eine Besserung auch der Ängste und der Depression möglich machte. Gleichzeitig wurde die Auftretenswahrscheinlichkeit von Komplikationen bei dieser besonderen Störungskonstellation vermindert.


Author(s):  
Thomas Günther ◽  
Ullrich Hagenah ◽  
Beate Herpertz-Dahlmann ◽  
Kerstin Konrad

Zusammenfassung: Die Aufgaben der Neuropsychologie im Rahmen der Diagnostik von psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Während es früher häufig um die Frage ging, ob bei dem jungen Patienten eine Hirnschädigung vorliegt oder nicht, ist diese Aufgabe heute aufgrund der besseren Möglichkeiten der bildgebenden Verfahren eher in den Hintergrund gerückt. Anhand von vier Einzelfällen wird verdeutlicht, dass frühe Hirnschädigungen nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar zu Beeinträchtigungen führen. Insbesondere die mittelbaren Folgen, wie z.B. Verhaltensauffälligkeiten und persistierende neuropsychologische Defizite im Entwicklungsverlauf, sind häufig der Grund für eine klinische Vorstellung. Die Besonderheiten von kinder- und jugendpsychiatrischen Patienten mit organisch bedingten psychischen Störungen hinsichtlich Diagnostik und Therapieverlauf werden anhand der ausgewählten Kasuistiken ausführlich diskutiert.


2018 ◽  
Vol 37 (10) ◽  
pp. 738-744
Author(s):  
J. F. Spittler

ZusammenfassungNach eigeninitiativer Suche nach einer Beihilfe zu einem Suizid wurden 494 Menschen eingehend psychiatrisch untersucht. Hier wird über die weiteren Verläufe berichtet. Es folgten 53,6% assistierte Suizide (“AssS”), 9,7% natürliche Todesfälle und 2,0% einsame Suizide. Bei 18,2% konnten telefonisch Katamnesen (“Lebend”) erhoben werden. Im Vergleich überwiegen bei AssS somatische Leiden (59,2:18,9%, p < 0,001), bei den Lebenden psychische Störungen (32,2%:11,3%, p < 0,001). Bei den Lebenden wurde das körperliche Befinden schlechter angegeben, das psychische Befinden trotz größerer Häufigkeit psychischer Störungen besser als bei AssS. Die Entscheidungskompetenz wurde in die drei Teilaspekte Einsichts-/Urteilsfähigkeit, Selbstbestimmtheit und Wohlerwogenheit differenziert. Hier finden sich im Detail Unterschiede, die sich insgesamt nicht als gewichtig interpretieren lassen. Von den Lebenden halten 50% entschieden und teilweise dringend an ihrem Lebensbeendigungswunsch fest.Die weiterhin eine Beihilfe zu einer Lebensbeendigung Suchenden haben zuallermeist keine oder nicht hilfswillige Angehörige und keinen Hausarzt, mit denen ein Gespräch möglich oder die zu einer Hilfe bereit wären.


2001 ◽  
Vol 12 (4) ◽  
pp. 336-349 ◽  
Author(s):  
U. Müller

Zusammenfassung: Emotionale Störungen sind häufige und klinisch bedeutsame Folgeerscheinungen nach erworbener Hirnschädigung. In den letzten Jahren sind zahlreiche Original- und Übersichtsarbeiten zu epidemiologischen, pathophysiologischen und therapeutischen Aspekten neuro-psychiatrischer Störungen erschienen. Ausgehend von diagnostischen Überlegungen gibt die vorliegende Arbeit eine aktuelle Übersicht zur Pharmakotherapie von Depressionen, emotionaler Instabilität (pathologisches Weinen), organischer Manie (bipolarer Störung), Angststörungen und Antriebsstörungen (Apathie). Patienten mit Schlaganfall und traumatischer Hirnschädigung stehen im Mittelpunkt, so wie in der Forschungs- und Lehrbuch-Literatur. Psychische Störungen bei neurodegenerativen und systemischen Erkrankungen des Gehirns werden nur am Rande erwähnt. Ausführlich werden differentielle Indikationen und Nebenwirkungen neuartiger Antidepressiva diskutiert. Ausblickend werden innovative Therapiestrategien wie CRH-Antagonisten und die präventive Behandlung mit Antidepressiva vorgestellt.


2018 ◽  
Vol 75 (4) ◽  
pp. 199-207
Author(s):  
Raphaël Tamò ◽  
Marianne Rohrbach ◽  
Matthias Baumgartner ◽  
Felix Beuschlein ◽  
Albina Nowak

Zusammenfassung. Lysosomale Speicherkrankheiten (LSK) sind eine Gruppe von über 50 hereditären Erkrankungen, welche durch eine gestörte lysosomale Funktion charakterisiert sind. Das Lysosom fungiert als Recyclinganlage der Zelle. Der Grossteil der LSK wird durch einen Mangel an sauren Hydrolasen ausgelöst. Der gestörte Metabolismus führt dann zur Akkumulation komplexer Moleküle. Die klassische Einteilung der LSK orientiert sich an diesen Hauptspeichermolekülen und unterscheidet Sphingolipidosen (Glykosphingolipide), Mukopolysaccharidosen (Glykosaminoglykane) und Oligosaccharidosen (Oligosaccharide, Glykoproteine) (In Klammern jeweils das Hauptspeichermolekül). Die moderne Einteilung weitet den Begriff auf alle Erkrankungen aus, welche einen Defekt einer Komponente zeigen, die für die normale Funktion des Lysosoms nötig ist. Dies können lysosomale Membranproteine, Aktivatorproteine, Transportproteine oder nicht-lysosomale Proteine sein. Mit einer gemeinsamen Inzidenz von etwa 16 Fällen pro 100’000 Lebendgeburten sind die LSK insgesamt seltene Erkrankungen. Ergebnisse aus Screening-Untersuchungen deuten jedoch darauf hin, dass die Inzidenz unter Lebendgeburten unterschätzt wird. Die häufigsten LSK sind die beiden Sphingolipidosen Morbus Gaucher und Morbus Fabry. Die Gemeinsamkeiten der LSK bezüglich ihrer Symptomatik sind die systemischen Manifestationen und die häufige zerebrale Beteiligung. Die Ausprägung der Symptome ist innerhalb der Erkrankungen sehr unterschiedlich. Die pathophysiologischen Prozesse sind vielfältig und nicht durch blosse Überladung und konsekutiven Untergang der Zelle bedingt. Therapeutisch sind verschiedene Angriffspunkte vorhanden: die Substitution der Enzyme mittels Enzymersatztherapie, die Gentherapie oder hämatopoetischen Stammzelltransplantation, die Stabilisierung der defekten Enzyme durch pharmakologische Chaperone sowie die Verringerung der Substrate durch Substratreduktionstherapie.


2005 ◽  
Vol 36 (4) ◽  
pp. 215-225 ◽  
Author(s):  
Birte Englich
Keyword(s):  

Zusammenfassung: Ausgehend von bisherigen Befunden zu Ankereffekten in der richterlichen Urteilsbildung sowie dem Modell selektiver Zugänglichkeit untersucht die vorliegende Studie, inwieweit auch parteiische Zwischenrufe im Gerichtssaal einen Einfluss auf strafrechtliche Entscheidungen haben können. In einem 2 × 2-faktoriellen Experiment lasen 177 RechtsreferendarInnen vollständige und realistische Materialien zu einem Vergewaltigungsfall, bei dem ein offensichtlich parteiischer Zwischenrufer aus dem Zuschauerraum eine niedrige oder hohe Strafe forderte. Je nach Versuchsbedingung wurden die UntersuchungsteilnehmerInnen gebeten oder nicht, sich kurz mit dieser Zwischenruferforderung zu beschäftigen. Zentrale abhängige Variable war die richterliche Strafzumessung in Monaten. Die Ergebnisse belegen einen deutlichen Ankereffekt der parteiischen Zwischenruferforderung auf die richterliche Entscheidungsfindung. Notwendige Voraussetzung für diesen Einfluss war hierbei eine Beschäftigung mit der irrelevanten Zahlenvorgabe. Dieses Ergebnis wird anhand des Modells selektiver Zugänglichkeit interpretiert. Chancen und Grenzen der Korrektur solcher Ankereffekte irrelevanter Forderungen im Gerichtssaal werden beleuchtet.


2010 ◽  
Vol 67 (7) ◽  
pp. 359-366
Author(s):  
Nicole Bürki

Immer mehr Frauen erkranken bereits in jungen Jahren an einem Mamma- oder Ovarialkarzinom. Die GynäkologInnen und HausärztInnen sehen sich somit zunehmend mit der Frage konfrontiert, ob bei einer ihrer PatientInnen eine genetische Prädisposition dafür vorliegt oder nicht. Sie stellen die Weichen für eine genetische Beratung und tragen wesentlich zur Erfassung und Betreuung von HochrisikopatientInnen bei. In dieser Review wird die molekulare Basis des hereditären Mamma- und Ovarialkarzinoms mit Mutationen vorzugsweise im BRCA1 und BRCA2-Gen beschrieben und dabei die Problematik der unterschiedlich hohen Penetranz aufgezeigt. Es wird dargelegt, welche Aspekte der persönlichen Anamnese und der Familienanamnese in die Risikoeinschätzung für das Vorliegen einer Genmutation einfließen und wie diese erfolgt. Kriterien, nach denen eine Zuweisung zur genetischen Beratung indiziert ist, werden präsentiert. Zudem werden Themen aufgezeigt, die in der genetischen Beratung vor und nach einer Gentestung diskutiert werden sollten. Schlussendlich wird darauf eingegangen, welche Maßnahmen einer Frau mit nachgewiesener BRCA1 oder BRCA2-Mutation zur Reduktion ihres Karzinomrisikos angeboten werden können, nämlich: Früherkennung, Chemoprävention und prophylaktisch chirurgische Maßnahmen. Kurz wird auch auf die empfohlenen Screeningmaßnahmen bei einem Mann mit einer nachgewiesenen Mutation eingegangen.


2014 ◽  
Vol 71 (10) ◽  
pp. 609-616
Author(s):  
Dieter Hofer ◽  
Franziska Wenger ◽  
Markus Kohler ◽  
Markus Badertscher

Abhängigkeitserkrankungen weisen eine hohe Prävalenz auf und kommen als komorbide Störungen gehäuft sowohl mit anderen psychiatrischen als auch somatischen Krankheiten vor. Sie werden aber leicht „übersehen“, weshalb die Diagnosestellung ein zielgerichtetes Vorgehen erfordert und komorbide psychische Störungen (Affektive- und Angsterkrankungen, Zwangsstörungen, psychotische Erkrankungen sowie ADHS) ausgeschlossen werden sollten. Bei schwerer, meist mehrfacher Abhängigkeit und in fortgeschrittenen Krankheitsstadien sind oft mehrere Therapeuten involviert, hier ist eine enge Absprache ausschlaggebend für eine wirksame Therapie. Die Therapeuten werden bei akuten, schweren Intoxikationen oder gravierenden psychosozialen und somatischen Folgeschäden mit der Frage nach fürsorgerischen Maßnahmen konfrontiert. Ärzte müssen in diesen Situationen sorgfältig zwischen therapeutischem Auftrag des Patienten und dem (in einigen Kantonen) im Rahmen einer Fürsorgerischen Unterbringung staatlich delegierten Auftrag unterscheiden. Suchterkrankungen treten im Alter vermehrt auf, werden aber nicht selten „übersehen“ oder bagatellisiert. Aber auch Low-Dose Abhängigkeiten von Beruhigungsmitteln haben eine hohe Komplikationsrate z. B. durch ein erhöhtes Sturzrisiko, weshalb bei Betagten die Verschreibung dieser Substanzen zurückhaltend erfolgen sollte.


2020 ◽  
Vol 77 (5) ◽  
pp. 227-233
Author(s):  
Kirusigan Pavotbawan ◽  
Thomas S. Müller

Zusammenfassung. Der eingewachsene Grosszehennagel ist eine der häufigsten Fusserkrankungen in der hausärztlichen Praxis. Ein falsch oder nicht behandelter Unguis incarnatus führt oft zu einem unnötig langen Leidensweg mit negativen Auswirkungen auf den Alltag der Patienten. Bis heute gibt es keinen Goldstandard in der Behandlung und ein chirurgisches Verfahren ist meist die allerletzte Option. Ein Grund mag die grosse Auswahl an konservativen und chirurgischen Behandlungsmöglichkeiten sein, ein anderer, die hohe Rezidivrate (bis > 30 %) nach chirurgischen Verfahren. Wir sind der Meinung, dass diese hohe Rezidivrate womöglich Ausdruck fehlerhaft durchgeführter Eingriffe ist. In diesem Artikel werden wir schrittweise die minimal-invasive partielle Nagelavulsion mit partieller Matrixektomie darstellen, welche wir seit Jahren in unserer Klinik durchführen. Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Methode sehr gute funktionelle, kosmetische und rezidivfreie Langzeitresultate aufweist.


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