Begutachtung von Schmerzen bei Osteoporose
ZusammenfassungEin Gutachter ist gehalten, sich möglichst an objektivierbaren Befunden zu orientieren. Bei osteoporotischen Frakturen korrelieren Befunde bildgebender Verfahren nur begrenzt mit dem klinischen Krankheitsbild: Morphometrische Frakturen weisen nur eine geringe Schmerzsymptomatik auf, Frakturen ohne Höhenminderung der Wirbelkörper können erhebliche Schmerzen verursachen. Da somit bildgebende Verfahren nur begrenzt hilfreich sind, muss ein Gutachter versuchen, das subjektive Erleben der Schmerzen zu quantifizieren und zu beurteilen. Dies setzt die Beurteilung der biopsychosozialen Beeinträchtigung durch den Betroffenen voraus. Durch Zusammentragen möglichst vieler “Indizien” muss so eine tragfähige Beurteilung in der Begutachtung geschaffen werden.