S3-Leitlinie zur kardiologischen Rehabilitation im deutschsprachigen Raum Europas
Was ist neu? Indikationen zur kardiologischen Rehabilitation Zur Indikation und Durchführung der kardiologischen Rehabilitation (KardReha) ist erstmals eine evidenzbasierte Leitlinie auf S3-Niveau publiziert worden 1. Neben der federführenden DGPR wurde diese Leitlinie von 6 weiteren deutschen Fachgesellschaften (DGK, DGTHG, DGSP, DKPM, DGRW, BNK) sowie erstmals auch von den kardiologischen Gesellschaften aus Österreich (ÖKG) und der Schweiz (CPRS) konsentiert. Aufgrund der Bedeutung der beruflichen Wiedereingliederung für Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen war zudem die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an der Erstellung der Leitlinie beteiligt. Über die Deutsche Herzstiftung wurden ebenfalls erstmals Patientenvertreter im Sinne einer partizipativen Entscheidungsfindung eingebunden. Neben Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK) und Patienten mit systolischer Herzinsuffizienz (HFrEF) wurden weitere, auch seltenere Reha-Indikationen evaluiert. Hierzu zählen Patienten nach Herztransplantation oder mit Herzunterstützungssystem (VAD), nach Aortendissektion, nach Myokarditis sowie Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit (paVK) und Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH). Durchführung der kardiologischen Rehabilitation Für alle Indikationen wird die Evidenz zur Wirksamkeit der multidisziplinären Therapie in der KardReha (medizinische Betreuung, körperliches Training, Lebensstiländerungen, psychosoziale Interventionen und Schulungen) dargestellt. Zudem evaluiert die Leitlinie die etablierten Nachsorgeprogramme nach Durchführung einer KardReha (z. B. ambulante Herzgruppen, IRENA) 1.