Spezifische Lernstörungen
Mit der Publikation des DSM-5 wurden Veränderungen in der Klassifikation und den Empfehlungen zur Diagnostik der spezifischen Lernstörungen vorgenommen. Die Störungskonzepte dyslexia und dyscalculia wurden wieder in das DSM aufgenommen. Drei spezifische Lernstörungen – die mit Beeinträchtigung im Lesen, mit Beeinträchtigung im schriftsprachlichen Ausdruck und mit Beeinträchtigung in Mathematik – werden unterschieden, die durch störungsrelevante Teilkomponenten näher beschrieben sind. Hierzu gehören bei der Lesestörung drei Teilkomponenten, die Lesegeschwindigkeit, die Lesegenauigkeit und das Leseverständnis. Bei der Störung des schriftsprachlichen Ausdrucks sind es die Rechtschreibfehler, Beeinträchtigung im Bereich der Grammatik und Zeichensetzung und die Beeinträchtigung in der Klarheit und Organisation der Textproduktion. Vier Teilkomponenten sind es bei der Rechenstörung: das eingeschränkte Zahlenverständnis, arithmetische Faktenwissen, schnelle und akkurate Grundrechenfertigkeiten und akkurates mathematisch schlussfolgerndes Denken. Es wird empfohlen, jede Störung einzeln zu kodieren und die Teilkomponenten zu beschreiben. Eine Schweregradbeschreibung wurde neu eingeführt. Die Diagnostik beruht auf einer Vielzahl von Methoden, hierzu gehören Anamnese, klinisches Interview, Schulbericht, Lehrerbewertung, Beurteilungsskalen und psychometrisches Tests. Das IQ-Diskrepanz-Kriterium wurde aufgegeben, das Alters- bzw. Klassen-Diskrepanzkriterium beibehalten. Zur Anwendung wird eine Diskrepanz von 1 bis 2.5 Standardabweichungen empfohlen. Bei allen drei spezifischen Lernstörungen handelt es sich um häufige (Prävalenz 5 %-15 %), früh mit der Unterrichtung beginnende Störungen, die bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben.