Psychotherapeutische Versorgung in Deutschland

2012 ◽  
Vol 9 (02) ◽  
pp. 77-84 ◽  
Author(s):  
S. C. Herpertz ◽  
Ch. Roth-Sackenheim

ZusammenfassungMehr als 3% der Deutschen erhalten eine psychotherapeutische Behandlung. Dabei verteilt sich die Versorgungslandschaft auf eine Reihe unterschiedlicher Berufsgruppen, wobei das Verhältnis von Ärzten und Psychologen derzeit bei 1:1,7 liegt. Das deutsche Krankenver-sicherungssystem verteilt seine Ressourcen unter der Leitidee, dass psychisch Kranke mit einem der zugelassenen Richtlinienverfahren „Kognitive Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse“ behandelt werden sollen; so entfallen ungefähr die Hälfte aller Ausgaben für Psychiatrie und Neurologie auf die Finanzierung der Richtlinienverfahren. Der ambulant tätige Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie versorgt dagegen mit Abstand die meisten Patienten und übernimmt damit die Verantwortung für die Versorgungssicherung der psychisch Kranken in Deutschland. Allerdings geht die sehr hohe Fallzahl auf Kosten der Zeitintensität der Behandlung des einzelnen Patienten. Dies dürfte nur sehr eingeschränkt dem Selbstbild und der Kompetenz der Mehrzahl der Psychiater und Psychotherapeuten entsprechen, erbringen sie doch oft auch Richtlinienpsychotherapien. Laufende Forschungsprojekte, z.T. unterstützt von der Bundesärztekammer, werden hoffentlich mehr Klarheit darüber bringen, welche psychotherapeutischen Leistungen von Ärzten im Allgemeinen und Psychiatern im Besonderen neben der Richtlinienpsychotherapie erbracht werden.

Author(s):  
Silvia Schneider ◽  
Tina In-Albon

Zusammenfassung: Angststörungen sind die häufigsten psychischen Störungen des Kindes- und Jugendalters. Sie sind zudem ein bedeutsamer Risikofaktor für psychische Störungen des Erwachsenenalters und erfordern eine adäquate Behandlung. Die Wirksamkeit von Psychotherapie in der Angstbehandlung kann heute nicht mehr in Frage gestellt werden. Jedoch zeigt die Sekundäranalyse der Therapiestudien, dass bislang nur kognitiv-verhaltenstherapeutische Interventionen die erfolgreiche Behandlung der Angststörungen des Kindes- und Jugendalters anhand von randomisierten, kontrollierten Therapiestudien (Randomized Control Trials, RCT) nachweisen konnten. Dabei fanden sich keine Unterschiede in der Wirksamkeit, wenn die kognitive Verhaltenstherapie individuell oder in der Gruppe stattfand oder wenn sie mit dem Kind alleine oder unter Einbezug der Familie durchgeführt wurde. Die Katamnesedaten zeigen, dass die Therapieerfolge über mehrere Jahre bestehen blieben und die Erfolge nicht nur auf die Angstsymptomatik beschränkt waren. Während für viele der in der klinischen Praxis angewendeten Psychotherapieverfahren ein adäquater empirischer Nachweis einer Wirksamkeit fehlt, liegen erste RCTs vor, die die kurzfristige Wirksamkeit psychopharmakologischer Behandlung (SSRI) nachweisen. Zu den zentralen empirisch validierten psychotherapeutischen Interventionen gehören die Psychoedukation, kognitive Bearbeitung dysfunktionaler Gedanken und systematische Konfrontation mit den angstauslösenden Situationen. Diese Interventionen werden kurz dargestellt und offene Fragen in der Psychotherapieforschung der Angststörungen werden abschließend diskutiert.


2020 ◽  
Vol 25 (1) ◽  
pp. 67-94
Author(s):  
Matthias Pillny ◽  
Tania M. Lincoln

Kognitive Verhaltenstherapie für Patient*innen mit psychotischen Störungen ist eine störungsspezifische Anpassung der kognitiven Therapie nach Beck. Die Interventionen setzen an den auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen der einschlägigen Symptomatik an und basieren auf empirisch fundiertem Störungswissen. Zum Vorgehen zählt neben einer ausführlichen Diagnostik, eine entpathologisierende Psychoedukation, die die Hoffnung auf Besserung betont. Ferner der Aufbau eines funktionalen Umgangs mit akustischen Halluzinationen und anderen belastenden Symptomen und die kognitive Disputation von Wahngedanken sowie von belastenden Bewertungen von Symptomen. Die Ergebnisse der bisherigen Psychotherapieforschung bei Psychosen sprechen deutlich für die Wirksamkeit von kognitiver Verhaltenstherapie auf Positivsymptomatik und generelle Psychopathologie. In dem vorliegenden Artikel geben wir eine Übersicht über die klassischen Interventionen der kognitiven Verhaltenstherapie für Psychosen sowie über die neuesten symptomspezifischen Weiterentwicklungen. Abschließend diskutieren wir die Evidenz für die Wirksamkeit dieser Interventionen und fassen die Empfehlungen der aktuellen Behandlungsleitlinien für die psychotherapeutische Behandlung psychotischer Störungen zusammen.


Author(s):  
Bettina Gehle

Die stationäre psychosomatisch-psychotherapeutische Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungen stellt neben der ambulanten Psychotherapie einen beträchtlichen Anteil des Versorgungsangebotes für psychisch Kranke dar. In den psychosomatischen Akutabteilungen und -kliniken entstanden in den letzten Jahren immer mehr altersspezifische Konzepte und Stationen. Diese bieten ein therapeutisches Angebot, das altersspezifischen Regressionsformen, wie Scham und Angst, ebenso den Konfliktthemen des Alters förderlich entgegenkommt.


Im Cluster C der DSM-5 sind vermeidende, dependente und zwanghafte Persönlichkeitsstörungen subsumiert. Menschen mit Persönlichkeitsstörungen dieses Clusters können als ängstlich, furchtsam, vermeidend charakterisiert werden. Verschiedene psychotherapeutische Behandlungsansätze kommen in Frage und sind wirksam, Evidenzen für Therapieerfolg existieren u.a. für die psychodynamische Kurzzeittherapie (STPP) und die kognitive Verhaltenstherapie (CBT). Wenig bekannt ist bislang, welche spezifischen Prozesse während der Therapiesitzung maßgeblich Einfluss auf den Erfolg haben. Als Prozesse werden in diesem Zusammenhang u. a. die therapeutische Beziehung und der Therapieansatz definiert.


2021 ◽  
pp. 1-9
Author(s):  
Susanne Knappe

<b><i>Hintergrund:</i></b> Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung unterliegt einer Vielzahl von Barrieren. <b><i>Fallbericht:</i></b> Der hier vorgestellte Behandlungsfall illustriert die erfolgreiche Anwendung kognitiver Verhaltenstherapie bei einem 10-jährigen Mädchen bei Entwicklungsstörung und Intelligenzminderung. Nach einer medizinisch notwendigen Untersuchung entstanden ausgeprägte Angstsymptome und Verhaltensprobleme. Infolge einer bekannten Epilepsie war der Einsatz expositionsbasierter Techniken fraglich. Die kognitive Verhaltenstherapie umfasste 64 Behandlungseinheiten. Das Vorgehen zur Selbstbeobachtung, Rationalvermittlung und Angstbewältigung war stark handlungsbezogen und wenig kognitiv orientiert und fand im häuslichen Setting mit Einbezug der Familienmitglieder statt. Nachfolgend wurden – auch aufgrund der zunehmenden Reifung des Kindes – kognitiv anspruchsvollere Techniken eingesetzt. Zur 38. Behandlungseinheit wurden zuvor angstbesetzte Situationen dem Entwicklungsstand angemessen und selbstständig bewältigt. Eine nachfolgende medizinische Untersuchung ähnlich der Auslösesituation wurde therapeutisch vorbereitet und sicher bewältigt. Zu Behandlungsende waren die Alltagskompetenzen maßgeblich erweitert. <b><i>Schlussfolgerungen:</i></b> Entgegen der Vorannahmen bedurfte es nur weniger Anpassungen an das Setting und die Behandlungstechniken im Vergleich zum Vorgehen bei ähnlicher Symptomatik ohne geistige Behinderung. Durch die psychotherapeutische Behandlung konnte kurz- und langfristig eine Manifestation (Eskalation) von weiterem Problemverhalten verhindert werden. Das Erkennen und die Auseinandersetzung mit dem “Anderssein” infolge der geistigen Behinderung und verfügbarer Alltagskompetenzen bergen Entwicklungsrisiken und -chancen, die durch eine psychotherapeutische Begleitung gut bewältigt werden können.


2017 ◽  
Vol 74 (2) ◽  
pp. 45-50
Author(s):  
Diana Meier-Allmendinger

Zusammenfassung. Psychisch Kranke sind in verstärktem Masse gefährdet auch körperlich zu erkranken. Umgekehrt können Krankheiten mit lebensbedrohlichem Charakter zu psychischen Krisen und Erkrankungen führen. Im Akutspital werden körperliche und psychische Komorbiditäten und ihre möglichen Folgen auf Behandlungsverlauf und –entscheide häufig nicht diagnostiziert und angemessen behandelt. Auch im Bereich der Psychoonkologie und dem noch jungen Gebiet der Psychokardiologie stellt sich die Frage, ob alle Patientinnen und Patienten entsprechend erfasst und ihre Bedürfnisse nach psychologischer Unterstützung und Behandlung ausreichend erkannt sind. Eine besondere Herausforderung im klinischen Alltag und speziell auf der Intensivstation stellt die Einschätzung der Urteils- und Einwilligungsfähigkeit dar. Diese anspruchsvolle Aufgabe kann nicht im professionellen Alleingang erfolgen, sondern erfordert einen interdisziplinären Zugang. Es ist Aufgabe der Ethik für die Gewährleistung einer ausreichenden Diagnostik und angemessenen Behandlung psychisch Kranker im Akutspital einzustehen und die Interdisziplinarität – für psychisch Kranke häufig in der Person des Konsiliarpsychiaters – einzufordern. Für Behandlungsentscheide gelten aus juristischer und ethischer Sicht die Gleichbehandlung aller Patientinnen und Patienten und das Diskriminierungsverbot. Unabhängig von einer körperlichen oder psychischen Erkrankung bedarf jede therapeutische Massnahme der Zustimmung des Patienten. Orientierend am Prinzip der Selbstbestimmung ist es Rolle der Ethik für eine patientengerechte Entscheidungsfindung bei psychisch Kranken zu sensibilisieren. Behandlungsentscheide entstehen hier häufig als Ergebnis therapeutischer Prozesse, die zugleich die Befähigung zur Einwilligung anstreben und zeitintensiv sind. Situationen beeinträchtigter Urteils-und Entscheidungsfähigkeit und Erfahrungen der Abhängigkeit weisen auf die grundsätzliche Sorgebedürftigkeit des Menschen hin. Nur eingebettet in einer Kultur der Sorge als Grundlage ärztlichen und pflegerischen Handelns kann eine Haltung des Respekts gegenüber psychisch Kranken und ihrer (beeinträchtigten) Selbstbestimmung zum Tragen kommen. Als Ausdruck dieser Kultur ist zu wünschen, dass „die Sprache der Sorge“ wiedererlernt, eingeübt und dauerhaft angewendet wird.


Author(s):  
Leopold Hermle ◽  
Christiane Bessey ◽  
Nenad Vasic ◽  
Kay Uwe Petersen ◽  
Anil Batra
Keyword(s):  

Zusammenfassung. Ziel: Das Ziel dieser Studie war es, zu untersuchen, ob chronisch psychisch kranke Raucher an einer Tabakentwöhnung erfolgreich teilnehmen können. Methode: Bei allen 214 Heimbewohnern des Heims für psychisch Kranke in Göppingen (Christophsbad) wurde der Rauchstatus erhoben. Insgesamt waren 56,2 % (n = 120) der 214 Heimbewohner Raucher. 21 Patienten nahmen das Angebot einer verhaltenstherapeutischen Tabakentwöhnung in Kombination mit Vareniclin (n = 20) oder Nikotinersatz (n = 1) an. Erfolg der Intervention, Befindlichkeit und Nebenwirkungen sowie Kohlenmonoxidkonzentrationen in der Ausatemluft wurden bei 21 Probanden während der 26 Kurswochen der Tabakentwöhnung und des 3-monatigen Nachbeobachtungszeitraumes erfasst. Neben dem Raucherstatus und den Rauchercharakteristika wurden die Stärke der Nikotinabhängigkeit (FTND), die Motivation zur Abstinenz (Motivationsfragebogen), das Rauchverlangen (QSU-b), der Grad der Depressivität (BDI) und die Entzugssymptomatik (MNWS-revised) erhoben. Die Veränderung über die verschiedenen Untersuchungszeitpunkte (Baseline, Kurswoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 26, Katamnesewoche (Kat) 1, 3, 6, 9, 12) wurde mittels Varianzanalysen für Messwiederholung untersucht. Ergebnisse: Von den 21 Teilnehmern der Tabakentwöhnung waren 4 zum Ende der 3-monatigen Nachbefragung rauchfrei. Sie kamen bis dahin auf eine durchschnittliche rauchfreie Zeit von 6 Monaten. Weitere 4 Teilnehmer hatten eine abstinente Phase während des Studienverlaufs, konnten diese jedoch nicht bis zum Ende der Nachbefragung aufrechterhalten. Nur ein Proband war in der Lage, den Rauchstopp abrupt umzusetzen. Schlussfolgerung: Eine Tabakentwöhnung bei chronisch psychisch und somatisch erkrankten Heimbewohnern erscheint nach den vorliegenden Daten als durchführbar.


Author(s):  
Michael Specka ◽  
Norbert Scherbaum

Fragestellung: Angesichts des hohen Ausmaßes an komorbiden psychischen Störungen bei Opiatabhängigen in Substitutionsbehandlung ist eine begleitende psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung in der Regel notwendig. Es ist allerdings zu fragen, ob entsprechende Strategien bei dieser speziellen Patientengruppe auch evaluiert wurden. Methodik: Literaturübersicht mit Fokus auf psychotherapeutische Interventionen mit dem Ziel der Linderung komorbider substanzbezogener Störungen. Ergebnisse: In randomisierten kontrollierten Prüfungen konnte die Wirksamkeit insbesondere einer kognitiven Verhaltenstherapie wie auch des Contingency Management zur Reduktion des Suchtmittelkonsums bei Substitutionspatienten belegt werden. Im Fokus der zumeist US-amerikanischen Untersuchungen stehen kokainbezogene Störungen. Schlussfolgerungen: Eine begleitende Psychotherapie bei Substitutionspatienten ist wirksam. Hindernisse für die Implementierung in der klinischen Versorgung sind mutmaßlich mangelnde Kenntnis der Datenlage bei einem verbreiteten therapeutischen Nihilismus in der Behandlung Drogenabhängiger, aber auch begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen für eine begleitende Psychotherapie.


2007 ◽  
Vol 20 (2-3) ◽  
pp. 89-97
Author(s):  
Lutz Michael Drach ◽  
Brigitte Terner

Zusammenfassung: Ein Mangel an sozialen Aktivitäten ist ein wesentlicher Risikofaktor für psychische Erkrankungen im Alter, insbesondere für Depressionen. Ältere psychisch Kranke haben krankheitsbedingt häufig ihre sozialen Beziehungen stark eingeschränkt und erleben dies oft als schwere Beeinträchtigung. Außerdem hängt die Prognose der psychischen Erkrankung nach der Entlassung von der erfolgreichen Wiederaufnahme der sozialen Aktivitäten ab. Zwei Umfragen in den 60 gerontopsychiatrischen Tageskliniken in Deutschland ergaben, dass im überwiegenden Teil soziale Aktivierung fester Bestandteil des Therapieprogramms ist. Dabei zeigten sich aber erhebliche Unterschiede im Vorgehen. Die große Mehrheit der antwortenden Tageskliniken nutzte hierzu entweder ausschließlich offene Seniorenangebote am Wohnort des Patienten, oder in Kombination mit dem Besuch sozialpsychiatrischer Einrichtungen. Nur eine kleine Minderheit aktivierte ausschließlich in sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Dabei begleitete der überwiegende Teil der Tageskliniken die Patienten entweder ständig oder mindestens initial. Dagegen praktizierten fünf überwiegend verhaltenstherapeutisch orientierte Tageskliniken schon von Anfang an eine Aktivierung ohne therapeutische Begleitung. Die möglichen Gründe für diese Varianz könnten in Unterschieden bei den Patienten, dem lokalen Angebot an Senioreneinrichtungen oder anderen örtlichen Besonderheiten liegen.


Author(s):  
Klaus Hennicke

Zusammenfassung: Fragestellung: Versorgungssituation geistig behinderter Kindern und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten durch die Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Deutschland im Jahre 2003. Methodik: Postalische Befragung aller Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken (N = 136); 68 überwiegend geschlossene Fragen mit Antwortvorgaben; Rücklauf: 54,4%. Ergebnisse: Der durchschnittliche Anteil geistig behinderter Patienten liegt ambulant wie stationär bei 6%. N = 6 (8%) verfügen über ein spezialisiertes ambulantes und stationäres Angebot, N = 4 (5%) haben entweder nur eine entsprechende Station oder eine Spezialambulanz. Die Versorgung erfolgt überwiegend nur im Rahmen der kinder- und jugendpsychiatrischen Grundversorgung. Diagnostik und Therapie erfolgen nach den üblichen Standards des Fachgebietes. Die übermäßige Verwendung von Psychopharmaka ist nicht nachweisbar. Auf einer Schulnotenskala wird die ambulante wie stationäre Versorgung mit etwas schlechter als 4, die psychotherapeutische Versorgung als mangelhaft (Note: 5) bewertet. 83% der Klinikchefs fordern spezialisierte Schwerpunktkliniken in jedem Bundesland. Schlussfolgerungen: Die insgesamt defizitäre Versorgungssituation wurde bestätigt. Mit den wenigen Schwerpunktkliniken und -ambulanzen ist selbst eine annehmbar überregionale Versorgungsstruktur nicht zu leisten. Die versorgungspolitische Forderung der Klinikleitungen ist insofern eindeutig, diesen Mangel durch spezialisierte Kliniken und Ambulanzen aufzuheben. Die Qualität der Diagnostik und Behandlung genügt offensichtlich den fachlichen und ethischen Standards der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Umgekehrt sind die oftmals sehr schwierigen diagnostischen und therapeutischen Probleme grundsätzlich mit den Methoden unseres Fachgebiets lösbar.


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